mein 12 jähriger sohn ist bei mir gemeldet. er ist jedoch nur 6 tage im monat zuhause, da er sonst im internat lebt. darf meine vermieterin ihn in die nebenkosten einrechnen?
Ja - wenn er Bestandteil des Mietvertrages ist - natürlich.
Anders wäre es wenn Besuch kommt, dieser darf garnicht angerechnet werden - auch wenn der ein halbes Jahr bleibt - paradox aber so steht es im BGB und so haben es unsere höchsten Richter entschieden
mein 12 jähriger sohn ist bei mir gemeldet. er ist jedoch nur
6 tage im monat zuhause, da er sonst im internat lebt. darf
meine vermieterin ihn in die nebenkosten einrechnen?
Nach meinem Rechtsverständnis ja, da er bei dir gemeldet ist. Ich stelle mir aber die Frage, in welchem Verteilerschlüssel dein Sohn berechnet wird. Ist eine NK Pauschale oder Vorauszahlung vereinbart - was steht dazu im MV?
Lg
mein 12 jähriger sohn ist bei mir gemeldet. er ist jedoch nur
6 tage im monat zuhause, da er sonst im internat lebt. darf
meine vermieterin ihn in die nebenkosten einrechnen?
Ich zahle jeden Monat Nebenkosten und am Jahresende kommt dann noch eine saftige Nachzahlung . Bei keinen amt wird mein Sohn mit angerechnet. Das ist doch gemein.
hallo - dazu kannn ich dir leider keine antwort geben - sorry.
mein 12 jähriger sohn ist bei mir gemeldet. er ist jedoch nur
6 tage im monat zuhause, da er sonst im internat lebt. darf
meine vermieterin ihn in die nebenkosten einrechnen?
Mit „gemein“ hat dies nichts zu tun, sondern ausschließlich mit deinem Mietvertrag. Daher habe ich dir die vorangegangene Empfehlung geschrieben.
Lg
Ich zahle jeden Monat Nebenkosten und am Jahresende kommt dann
noch eine saftige Nachzahlung . Bei keinen amt wird mein Sohn
mit angerechnet. Das ist doch gemein.
hallo nenz,
grundsätzlich wird angenommen, dass jeder Bewohner mitgerechnet wird, auch wenn das in Ihrem Fall ungerecht erscheint. Um solche Ungerechtigkeiten zu umgehen, werden ja meistens für die großen Kostenblöcke wie Heizung und Wasser individuelle Zählgeräte eingebaut, die der Wohnung und nicht den Bewohnern zugerechnet werden.
Alles Gute wünscht Heihei
mein 12 jähriger sohn ist bei mir gemeldet. er ist jedoch nur
6 tage im monat zuhause, da er sonst im internat lebt. darf
meine vermieterin ihn in die nebenkosten einrechnen?
…keine ahnung…
mein 12 jähriger sohn ist bei mir gemeldet. er ist jedoch nur
6 tage im monat zuhause, da er sonst im internat lebt. darf
meine vermieterin ihn in die nebenkosten einrechnen?
Der Sohn ist gemeldet und lebt im Haus wenn auch nur 6 Tage im Monat; er ist daher zu berücksichtigen.
Beo Goodwill könnte der Vermieter auch darauf verzichten.
Sorry MfG pete88
mein 12 jähriger sohn ist bei mir gemeldet. er ist jedoch nur
6 tage im monat zuhause, da er sonst im internat lebt. darf
meine vermieterin ihn in die nebenkosten einrechnen?
Vermutlich ja, denn der Sohn ist ja in der Wohnung gemeldet. Da spielt es keine Rolle, wann und wie lange er zuhause ist.
mein 12 jähriger sohn ist bei mir gemeldet. er ist jedoch nur
6 tage im monat zuhause, da er sonst im internat lebt. darf
meine vermieterin ihn in die nebenkosten einrechnen?
Hallo, meines wissens nach nicht, aber ich würde sicherheitshalber einen Anwalt fragen, das kostet in aller Regel auch nichts.
Gruss Daylighter
mein 12 jähriger sohn ist bei mir gemeldet. er ist jedoch nur
6 tage im monat zuhause, da er sonst im internat lebt. darf
meine vermieterin ihn in die nebenkosten einrechnen?
Netiquette und FAQ:1129 gelten auch bei Expertenanfragen
=> Antworten auf rechtliche Fragen zu persönlichen Fällen sind leider verboten
Da der Gesetzgeber im BGB § 556a die Wohnfläche als Umlageschlüssel bestimmt hat (sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben), käme es aber zunächst mal darauf an, was im Mietvertrag steht.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html
mein 12 jähriger sohn ist bei mir gemeldet. er ist jedoch nur
6 tage im monat zuhause, da er sonst im internat lebt. darf
meine vermieterin ihn in die nebenkosten einrechnen?
Hallo Nenz,
deine Vermieterin darf das, denn es ist deine Entscheidung, dass dein Sohn im Internat lebt und hat keinerlei auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung.
Sorry
lg
Maria
mein 12 jähriger sohn ist bei mir gemeldet. er ist jedoch nur
6 tage im monat zuhause, da er sonst im internat lebt. darf
meine vermieterin ihn in die nebenkosten einrechnen?
Hallo,
da es immer wieder Stress mit der Abrechnung der NK aufgrund der im Hauhalt lebenden Personen gibt, wird heutzutage nur nach Quadratmetern abgerechnet,egal wie viele Personen im Haushalt leben.
Aufgrund dessen, dass Sie einen anderen Vertrag haben, müssten Sie versuchen ihren Sohn bei der Hauverwaltug abzumelden. Für Besucher werden beanntlich eine Nebenkostn berechet.
Gruß Knarf
ist leider so . wer gemeldez ist weird mit berechnet .
mein 12 jähriger sohn ist bei mir gemeldet. er ist jedoch nur
6 tage im monat zuhause, da er sonst im internat lebt. darf
meine vermieterin ihn in die nebenkosten einrechnen?
Wenn die Nebenkosten nach Personenzahl umgelegt werden und Ihr Sohn bei Ihnen gemeldet ist, ja.
Werter Fragesteller!
Sie haben einen Mietvertrag mit Ihrem Vermieter. Dieser Vertrag ist einst abgeschlossen worden für eine bestimmte Familiengröße und dazu zählt nunmal Ihr Sohn.
Falls Sie eine Änderung wünschen, muss der Mietvertzrag geändert werden, was der Vermieter wohl ablehnen wird. Sie werden nicht umhin kommen Ihren Sohn in der Nebenkostenabrechnung wieder zu finden.
Es tut mir leid Ihnen keine bessere Antwort gefunden zu haben.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.
mein 12 jähriger sohn ist bei mir gemeldet. er ist jedoch nur
6 tage im monat zuhause, da er sonst im internat lebt. darf
meine vermieterin ihn in die nebenkosten einrechnen?
Nebenkosten müssen nach dem tatsächlichem Verbrauch berechnet werden, Kalt und Warmwasser, Heizung.
(Heizung 1/2 Verbrauch, 1/2 geteilt Durch die m² der Wohnungen im Haus.
Alles andere ist illegal und ohne Rechtskraft, dabei spielt die Zahl der Personen die in der Wohnungleben keine Rolle.
Gruß connection
mein 12 jähriger sohn ist bei mir gemeldet. er ist jedoch nur
6 tage im monat zuhause, da er sonst im internat lebt. darf
meine vermieterin ihn in die nebenkosten einrechnen?
Mitteilung (belegbar!) an die Vermieterin, daß die Wohnung ab dem 1.xx.2013 nur noch von einer Person bewohnt wird.
Es gibt keine zwingende Verbindung zwischen „Melderegister“ und „Betriebskosten“.
6 Tage fallen unter „Besuch“.
MfG
Ciao Nenz,
sorry bin diesmal etwas spät:
wenn nach in deinem Mietvertrag vereinabrt ist, dass die Nebenkosten nach Bewohnern (Vertielerschlüssel) umgelegt werden, dann ist nachvollziehbar dass sich der Vermieter nach den gemeldeten Bewohner die NK berechnet.
Teile ihm mit dass dein Sohn ausgezogen ist und bitte ihn künftig nicht mehr in den NK zu berücksichtigen.
So lange dein Sohn auf deine Wohung gemeldet ist, setzt du jedoch auf das Entgegenkommen deines Vermieters. Schliesslich ist es nciht seine Aufgabe zu überprüfen ob und wie lang jemand wo wohnt. Schliesslich kannst du deinen Sohn auch wieder vom Intternat nehmen und damit wärst duc auch wieder moralisch in der Pflicht.
Wie immer empfehle ich Diplomatie. Suche das persönliche Gespräch und bitte um Entgegenkommen. Einen Anspruch auf Umstellung sehe ich nicht, ausser es wird verbrauchsabhängig berechnet.
Viel Erfolg!
cumar
mein 12 jähriger sohn ist bei mir gemeldet. er ist jedoch nur
6 tage im monat zuhause, da er sonst im internat lebt. darf
meine vermieterin ihn in die nebenkosten einrechnen?