Miete bei Sozialhilfe

Grüß Euch,
was ist,wenn bei bevorstehendem Bezug von Sozialhilfe, das Amt feststellt, daß meine Wohnung viel zu groß ist?
Für eine Antwort, vielen Dank!
DJ

Dann suchst Du besser eine kleinere, die für Dich angemessen ist. Oder hast Du ein Problem damit.

Gruß

Peter

Hallo Jung,
schau mal unter http://www.sozialhilfe.org da sind auch die Bemessunggrenzen was Größe und Höhe der Miete angeht aufgeführt.
Grüße Almut

Grüß Euch,
was ist,wenn bei bevorstehendem Bezug von Sozialhilfe, das Amt
feststellt, daß meine Wohnung viel zu groß ist?
Für eine Antwort, vielen Dank!

Hallo,

entweder musst Du eine kleinere Wohnung suchen oder - zumindest hier bei uns - wird das Sozialamt die Miete nur für die Wohnfläche zahlen, die Dir zusteht wenn Du nach einer Frist keine kleinere Wohnung hast. Grundsätzlich sind dies jedoch Einzelfallentscheidungen. Den Rest musst Du aus der eigenen Tasche zahlen.

Gruss Günter

Hallo Peter,

ich finde deinen Kommentar ziemlich unpassend…
Wer als Staatsdiener mit geregeltem Einkommen bis ans Lebensende auf Wohnungssuche gehen würde,hat ganz andere Vorausetzungen als ein
Sozial-Hilfeempfänger…
Probiere es doch einfach mal selber…
Kaufe dir eine Wochenend-Ausgabe einer großen Tages-Zeitung und ruf mal bei den Miet-Angeboten da an…und gib dich als Sozial-Hilfeempfänger zu erkennen…
…Ich warte auf deinen Erfahrungsbericht…:=)

mfg

Frank

3 Like

Hallo Frank

Hallo Peter,

ich finde deinen Kommentar ziemlich unpassend…

Warum ?
Die Antwort ist richtig, ok man könnte sie etwas schonender
formulieren, für sensibel veranlagte Mitglieder.
Die Steuerzahler übernehmen die volle Miete, der Wohnung,
da ein Sozialhilfeempfänger mittellos ist.
Das ist gesetzlich festgelegt, für eine bestimmte Wohungsgröße.
Also heißt das eine kleinere Wohnung suchen.
In vielen Ländern gibt es so etwas nicht wie ein Sozialamt.

Gruß Iwan

Das hab ich auch.

Aber man darf sich trotzdem nicht an seinem angeblich so wichtigen Lebensstandard festhalten. Mit dem Sozialamt ist das für Dich so: wenn Du nichts findest, Dich aber redlich bemühst, zahlen sie die Miete.
Aber:
Sozialhilfe ist halt auch kein Geschenk. Das wirst Du merken, sobald Du den Arsch wieder aus der Scheiße gezogen hast. Dann kommen die nämlich wieder. Und da ist es besser, man hat vorher gespart als hinterher berappt.

Besser wärs also, du reduzierst Deine Kosten. Vielleicht hat ja sogar Dein Vermieter was kleineres. (Bei großen Gesellschaften ist das gar nicht aussichtslos. 3 und 4 Zimmer Wohnungen bekommt man nämlich besser vermietet als 1 - 2 Zimmer.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
ich verstehe nicht, was Du damit meinst:

Sozialhilfe ist halt auch kein Geschenk. Das wirst Du merken,
sobald Du den Arsch wieder aus der Scheiße gezogen hast. Dann
kommen die nämlich wieder.

Wer kommt wieder?

Und da ist es besser, man hat
vorher gespart als hinterher berappt.

Was meinst Du damit?

Gruß
Jens

Hallo Peter,

Das hab ich auch.

was hast Du???

Aber man darf sich trotzdem nicht an seinem angeblich so
wichtigen Lebensstandard festhalten. Mit dem Sozialamt ist das
für Dich so: wenn Du nichts findest, Dich aber redlich
bemühst, zahlen sie die Miete.

So stimmt das ganze ja nicht…zunächst einmal ist das Sozialamt (bzw.das Amt für Wohnungswesen/Wohnungsamt je nach Bundesland) dafür da,deinen Grundlegenden Bedarf (Nahrung,Kleidung,Wohnung) zu sichern wenn Du das aus einer Notlage heraus nicht kannst…
Und in diese Notlage kann jeder schneller geraten als ihm Lieb ist…
(Konkurs der Firma…Unfall etc.mit Arbeitslosigkeit usw.)

Und versuche DU mal eine billigere Wohnung zu finden als Arbeitsloser
(dazu musste noch nicht einmal Sozialhilfe-Empfänger sein…)
Da machen dir die meisten Vermieter die Tür erst gar nicht auf…
so ähnlich als wenn du ein Ausländer wärst…was glaubts DU wie lange
ich gebraucht habe,um für einen Afrikanischen Mitarbeiter unserer Firma eine Wohnung hier an unserem Betriebsitz zu bekommen???
(Und der hat einen guten Verdienst…)

Aber:
Sozialhilfe ist halt auch kein Geschenk. Das wirst Du merken,
sobald Du den Arsch wieder aus der Scheiße gezogen hast. Dann
kommen die nämlich wieder. Und da ist es besser, man hat
vorher gespart als hinterher berappt.

Nein,dafür zahlst Du ja dein Leben lang brav die Steuern…

Besser wärs also, du reduzierst Deine Kosten. Vielleicht hat
ja sogar Dein Vermieter was kleineres. (Bei großen
Gesellschaften ist das gar nicht aussichtslos. 3 und 4 Zimmer
Wohnungen bekommt man nämlich besser vermietet als 1 - 2
Zimmer.

Dein Vermieter hat in der Regel die Kündigung für dich…
wenn du nicht rechtzeitig beim Sozialamt bist oder der Wohnungsbehörde
stehste auf der Straße…

Mach das Experiment doch mal selber…
Jetzt kommt ja wieder das Wochenende und die Zeitungen sind voll…
oder schau malimINternet und nimm irgendeine Großstadt…
Unterdrücke deine Rufnummer und ruf da an…und sach von vorneherein,du wärest Sozial-Hilfeempänger…

Und nach 200 Anrufen kannste dann ja mal berichten…

mfg

Frank

1 Like

Hallo TOD…*g*

Die Antwort ist richtig, ok man könnte sie etwas schonender
formulieren, für sensibel veranlagte Mitglieder.
Die Steuerzahler übernehmen die volle Miete, der Wohnung,
da ein Sozialhilfeempfänger mittellos ist.
Das ist gesetzlich festgelegt, für eine bestimmte
Wohungsgröße.
Also heißt das eine kleinere Wohnung suchen.
In vielen Ländern gibt es so etwas nicht wie ein Sozialamt.

In vielen Ländern würden die Leute dir aber auch einfach Deine Sense wegnehmen und dich damit „Rasieren“ …*gg*

Aber mal Spaß Beiseite…

Laut Grundgesetz sind wir ein Sozialstaat…
Das heisst ein Teil der Steuern,die wir alle Bezahlen ist halt dafür da,das damit Menschen in Not geholfen werden kann…denn schließlich kannst DU morgen ebendso in einer Notlage sein…
Ich darf hier mal daran erinnern,das die ersten Kranken-Kassen und
Renten-Anstalten von Unternehmern in Deutschland im 19.Jahrhundert
gegründet worden sind…
Und die waren keine „Engel“ sondern nur realistisch denkende Menschen… wenn „Kumpel Anton“ durch einen Arbeistunfall Invalide wird,hat er ja kein Geld mehr zum ausgeben …also kann ich auch nix an ihm verdienen…
(jetzt mal ganz grob vereinfacht…aber das war der Gedanke dahinter…)

greets

Frank

Das Sozialamt darf - soviel ich weiss - die Hand aufmachen, wenn Du wieder was verdienst. Ist also eigentlich nur geliehen.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
es könnte natürlich von Sozialamt zu Sozialamt etwas unterscheidlich gehandhabt werden, aber vermutlich wird es ungefähr so laufen: Du wirst aufgefordert, deine Unterkunftskosten zu senken, z.B. durch Untervermietung, oder, realistischer, durch Umzug. Dafür wird dir eine Frist von vielleicht 3 Monaten gesetzt. Wenn du dann nicht umgezogen bist und auch nicht nachgewiesen hast, dass du dich um eine billigere Wohnung intensiv bemüht hast , dann wird nach 3 Monaten nur noch die angemessene Miete übernommen.

Gruß
Nelly

Hallo Peter,

Das Sozialamt darf - soviel ich weiss - die Hand aufmachen,
wenn Du wieder was verdienst. Ist also eigentlich nur
geliehen.

Das ist, so pauschal gesagt, nicht richtig! In der Regel wird die Miete durch das Sozialamt als Beihilfe und nicht als Darlehen bezahlt. Nur in Ausnahmefällen, bei kurzfristigen, vorübergehenden Notlagen, kann die Miete darlehensweise übernommen werden, z.B., wenn bei eintretender Arbeitslosigkeit eine finanzielle Lücke zwischen der letzten Lohnzahlung und der Bearbeitung des Antrages auf Arbeitslosengeld (= Auszahlung des Arbeitslosengeldes) entsteht und wenn der Antragsteller dann rückwirkend so viel Arbeitslosengeld bekommt, dass er zur Zahlung der Miete in der Lage ist.
In den allermeisten Fällen aber wird die Miete, wie auch die Hilfe zum Lebensunterhalt, als Beihilfe und nicht als zurückzuzahlendes Darlehen gewährt.
Ein Mensch, der in Sozialhilfebezug stand, braucht also in der Regel keine Angst davor zu haben, dass er zur Rückzahlung der Sozialhilfe verpflichtet ist, sobald er wieder Geld verdient.
Viele Grüße
Jens

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