Mal wieder weiß ich nicht weiter.
Ich hatte den Artikel schonmal drin, aber dann wurde dieser von nem Admin gelöscht.
Ich hoffe, dass ich mich jetzt richtig ausdrücke.
Also gehen wir mal davon aus:
Es geht um den Zivildienst. Der steht (angenommen) bei A. bald an. Er muss bis September anfangen.
A. wohnt (angenommen) seit Anfang des Jahres oder Ende letzten Jahres in einer Großstadt. Zivistellen gibt es dort ja im Überfluss.
Doch das große Problem ist A. seine Wohnung.
Er wohnt in einer Wohnung, welche ca 6000€ warm kostet.
Meine Fragen sind nun diese:
Bekommt A. diese Wohnung komplett bezahlt?
Spielt es eine Rolle, dass die Miete nicht immer nur von A.
gezahlt wurde?
Kann A., nach dem Beginn der Arbeit bei der Zivistelle, auch
umziehen? A. ist in die flasche Gegend gezogen und möchte von dort sowieso weg. Nun würde A. dann gleich in die Nähe der Zivistelle ziehen. Wenn A. umzieht, wie läuft das dann?
Spielen A. seine Eltern eine Rolle? Also ihr Einkommen, Vermögen usw.?
Wie geht es weiter mit A. seinem Auto? Wird da was bezahlt? A. hat es bis jetzt zum Arbeiten benötigt.
Ich freue mich schon über eure Hilfe.
Ich hab schon viel gegooglet, aber jeder hat da ja sein persönliches Problem. Beim Zivildienst bekomme ich leider Keinen ans Telefon. Und ich möchte nicht böse aufwachen, wenn es dann soweit ist.
Spielt es eine Rolle, dass die Miete nicht immer nur von A.
gezahlt wurde?
Relevant ist ausschließlich, das A der Mieter ist, der im Mietvertrag steht.
Kann A., nach dem Beginn der Arbeit bei der Zivistelle,
auch umziehen? A. ist in die flasche Gegend gezogen und möchte von
dort sowieso weg. Nun würde A. dann gleich in die Nähe der
Zivistelle ziehen. Wenn A. umzieht, wie läuft das dann?
Dazu sollte sich A von der Unterhaltssicherungsbehörde seiner Kommune berachten lassen.
Spielen A. seine Eltern eine Rolle? Also ihr Einkommen,
Vermögen usw.?
Nein.
Wie geht es weiter mit A. seinem Auto? Wird da was bezahlt?
A. hat es bis jetzt zum Arbeiten benötigt.
Wenn das Auto für die Dauer des Zivildienstes abgemeldet wird zahlt die Unterhaltssicherungsbehörde den erforderlichen Stellplatz. Ansonsten ist das Auto Privatvergnügen, etwaige Kredite/Darlehen kann der Ziviildienstleistende aber evtl. in Absprache mit seiner Bank für die Dauer des Zivildienstes stunden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Landratsamt so eine große Summe übernimmt. Z.B. Meine Bruder seine Whg kostete 480 warm und sie haben nur 426 übernommen.
Spielt es eine Rolle, dass die Miete nicht immer nur von A.
gezahlt wurde?
Ja.
Kann A., nach dem Beginn der Arbeit bei der Zivistelle, auch
umziehen? A. ist in die flasche Gegend gezogen und möchte von dort sowieso weg. Nun würde A. dann gleich in die Nähe der Zivistelle ziehen. Wenn A. umzieht, wie läuft das dann?
Am besten mit dem Landratsamt in Verbindung setzen, die regeln diese Sachen.
Spielen A. seine Eltern eine Rolle? Also ihr Einkommen, Vermögen usw.?
Nein.
Wie geht es weiter mit A. seinem Auto? Wird da was bezahlt? A. hat es bis jetzt zum Arbeiten benötigt.
Danke für eure Antworten! Ich freue mich sehr darüber. Ihr habt mir schonmal teilweise weiter geholfen.
Allerdings schreibt ihr jeweils etwas Anderes:
spielt es denn nun eine Rolle, ob A. die Miete monatlich selbst bezahlt hat oder nicht?
Dann habe ich unter dem folgenden Punkt nachgelesen:
§ 7a Mietbeihilfe
(1) Wehrpflichtige, die allein stehend und Mieter von Wohnraum sind, erhalten Mietbeihilfe nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4. Alleinstehend sind Wehrpflichtige, die nicht mit Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5 in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben. Keine Mietbeihilfe erhalten Wehrpflichtige, die im Eigentum der Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 stehenden Wohnraum nutzen und über kein eigenes Einkommen im Sinne von § 10 verfügen.
(2) Als Mietbeihilfe wird gewährt
1.Ersatz der vollen Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 298,50 Euro, wenn der Wehrpflichtige die Anspruchsvoraussetzungen nach Absatz 1 bei Beginn des Wehrdienstes bereits sechs Monate erfüllt oder den Wohnraum dringend benötigt;
2.Ersatz von 70 vom Hundert der Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 209 Euro, in allen anderen Fällen des Absatzes 1, sofern das Mietverhältnis vor dem Wehrdienst begonnen hat.
Überschreitet in den Fällen der Nummer 1 die Miete den Höchstbetrag und beträgt die Bemessungsgrundlage mehr als 663,50 Euro, erhöht sich die Mietbeihilfe bis zu 45 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens jedoch auf 613,50 Euro monatlich. Als Miete gelten das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung des Wohnraums und die sonstigen Aufwendungen, soweit sie zur Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses unabweisbar notwendig sind.
(3) Wird der Wohnraum von anderen als den in § 3 Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen mitbenutzt, ist für die Gewährung der Mietbeihilfe der Anteil der erstattungsfähigen Aufwendungen zu Grunde zu legen, der nach der Gesamtzahl der Wohnraumbenutzer auf den Wehrpflichtigen entfällt.
(4) Soweit Wohngeld nach § 20 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes weitergewährt wird, wird es auf die Mietbeihilfe angerechnet.
Allerdings sehe ich da nicht richtig durch.
Wieviel würde ich denn nun bezahlt bekommen von meiner Miete?
Nein. Es gibt Höchstsätze. Mir hat man damals die Miete für meine 24 Zimmer Vill auch nicht gezahlt ;-(
Spielt es eine Rolle, dass die Miete nicht immer nur von A.
gezahlt wurde?
Nein.
Kann A., nach dem Beginn der Arbeit bei der Zivistelle,
auch
umziehen? A. ist in die flasche Gegend gezogen und möchte von
dort sowieso weg. Nun würde A. dann gleich in die Nähe der
Zivistelle ziehen. Wenn A. umzieht, wie läuft das dann?
Er besorgt sich Umzugskartons, je nach Anzahl der Möbel einen Handwagen oder 40 Tonner, ein paar Kumpels, und verschafft seinen Hausstand von A nach B.
Spielen A. seine Eltern eine Rolle? Also ihr Einkommen,
Vermögen usw.?
Nein.
Wie geht es weiter mit A. seinem Auto? Wird da was bezahlt?
A. hat es bis jetzt zum Arbeiten benötigt.
Nein, ich musste meinen Ferrari damals auch selbst unterhalten.
spielt es denn nun eine Rolle, ob A. die Miete monatlich
selbst bezahlt hat oder nicht?
Na ja, Diana hat wohl das Foum mit „wer-vermutet-was.de“ verwechselt.
Wie gesagt, es spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass der Wehrpflichtige alleiniger Mieter im Mietvertrag ist.
Allerdings sehe ich da nicht richtig durch.
Wieviel würde ich denn nun bezahlt bekommen von meiner Miete?
Ich stoß dich mal mit der Nase drauf:
(2) Als Mietbeihilfe wird gewährt
1.Ersatz der vollen Miete, jedoch monatlich nicht mehr als
298,50 Euro, wenn der Wehrpflichtige die
Anspruchsvoraussetzungen nach Absatz 1 bei Beginn des
Wehrdienstes bereits sechs Monate erfüllt oder den Wohnraum
dringend benötigt;
Soll heißen: Ist der Wehrpflichtige alleiniger Mieter und besteht dieses Mietverhältnis seit mindestens 6 Monaten vor Dienstantritt wird 100% der Miete durch die Unterhaltssicherungsbehörde übernommen, maximal aber 298,50 € pro Monat.
Wie gesagt: Lass dich von der zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde deiner Kommune beraten.
Und wenns sich um ne WG handelt, und A. sowieso nur (sagen wir mal) 350€ von der Gesamtmiete zahlt? Bekommt er dann trotzdem diese 298€ oder wieder weniger?
Und wenns sich um ne WG handelt, und A. sowieso nur (sagen wir
mal) 350€ von der Gesamtmiete zahlt? Bekommt er dann trotzdem
diese 298€ oder wieder weniger?
Dann wird wohl sein Mietanteil vom Gesamtmietanteil als prozentuale Basis genommen. Wie gesagt: Bei der USB informieren lassen.