Ich möchte mein Haus als zwei Wohnungen aufgeteilt vermieten.
In alle Beratungstexten zu diesem Thema ist von Miete, Nebenkosten und Betriebskosten die Rede.
Das ich die Miete vom Mieter verlangen kann ist mir klar.
Aber was genau gehört zu den Nebenkosten und wie berechne ich die? Was sind Betriebskosten und wie aus welchen Beträgen errechnen sich die?
Welche dieser Kosten kann ich wann vom Mieter verlangen?
Könnt ihr mir hier weiterhelfen?
Danke
Mein Gott,
die armen Beteiligten. Hier fehlen ja alle Basics. Sollte man nicht für ein paar Euro eine professionelle Hausverwaltung einschalten? Wenigstens bis man weiß was geht?
NK und BK sind im Prinzip zwei unterschiedliche Namen für die selbe Sache.
Es handelt sich hierbei um die Kosten die beim Betrieb der Wohnung anfallen. Diese Kosten sind vom Vermieter zu tragen, wenn es nicht mietvertraglich anders geregelt wird (ist üblicherweise so) Also in den Schreibwarenhandel, Standardmietvertrag besorgt, durchlesen. Da steht drin, was umgelegt werden kann.
12 Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode muss abgerechnet sein, wenn man als VM noch Nachforderungen geltend machen will.
Es würde allerdings den Rahmen sprengen hier bis in alle Details die gesamte Problematik erläutern zu wollen.
vnA
Neu-Vermieter möchte alles Wissen hier erwerben
Hallo
Mein Gott,
was wäre mit den gottlosen? 
die armen Beteiligten. Hier fehlen ja alle Basics.
Ja, ein sehr gefählicher Zustand wenn nicht genug (Lehr-)Geld vorgehalten wird.
Sollte man
nicht für ein paar Euro eine professionelle Hausverwaltung
einschalten?
wäre dringend zu empfehlen
Wenigstens bis man weiß was geht?
Es gibt ja auch genügend aktuelle Literatur dazu, es dauert nur eben einige Zeit bis man ein wenig Ahnung davon hat. Die meisten lernen immer noch…
…auch weil sich ständig etwas an den vielen Vorschriften ändert.
NK und BK sind im Prinzip zwei unterschiedliche Namen für die
selbe Sache.
Es handelt sich hierbei um die Kosten die beim Betrieb der
Wohnung anfallen. Diese Kosten sind vom Vermieter zu tragen,
wenn es nicht mietvertraglich anders geregelt wird (ist
üblicherweise so) Also in den Schreibwarenhandel,
Standardmietvertrag besorgt, durchlesen. Da steht drin, was
umgelegt werden kann.
…Oder einem zB Haus & Grundeigentümerverband (der heißt auch so) anschließen der fertige Verträge vorhält und auch die Verwaltung übernahmen kann.
12 Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode muss
abgerechnet sein, wenn man als VM noch Nachforderungen geltend
machen will.
Ob der Newcomer dies sofort ersteht?
Es würde allerdings den Rahmen sprengen hier bis in alle
Details die gesamte Problematik erläutern zu wollen.
ganz genau
Das Vermieten umfaßt grob gesagt die Bereiche: Recht (viele Sorten davon), Bau mit Renovierung und Instandhaltung, Versicherungen, Menschenkenntnis, Geldplanung und Vermarkung
Es können und sich bei jedem Punkt Risiken aufbauen, die iZ der Eigner trägt (meist in Geldform) hier mal mein Tipp:
Es lohnt sich nicht in das Wohnungs-Vermietungsgeschäft mit einer sehr kleinen Anzahl von Wohneinheiten einzusteigen, weil der Aufwand (s. o.) zu den Ertrag unverhältnismäßig wäre, auch mit Fremd-Verwaltung etc.
Zu Deutsch: Es bleibt vor lauter Kosten kaum Ertrag übrig. Wenn dann noch unvorhergesehene Rechtskosten auftauchen kann man auch daran pleite werden.
Der Einstieg sollte sich bei mindestens 8 besser noch mehr Wohneinheiten, zB eines Mietshauses, erfolgen.
Alles andere könnte finaziell sehr an die eigene Geldsubstanz gehen.
Ausnahme: nur eine Einliegerwohnung im Einfamilienhaus
(meinetwegen auch mit Ferienwohnung)
vlg MC
PS: Dies soll die Freude am Vermieten nicht schmälern, aber das Recht ist mitlerweile so Mieterfreundlich, das es dafür ein Risikoaufschlag bei der Miete geben müßte. Die allerdings wäre nicht so einfach umlegbar. 