er ist zu seiner freundin gezogen.
Sie alleine ist mieterin der Wohnung.
Sie zahlt Miete er zahlt andere Dinge
es gibt nicht schriftliches, keine vereinbarung oder ähnliches.
Man hat dann sogar geheiratet und hat sich nach 4 Monaten wieder getrennt.
Er ist ausgezogen und sie fordert die Hälfte der miete rückwirkend obwohl er nicht im Mietvertrag stehen. Ist das rechtlich überhaupt möglich? …
Gegenüber dem Vermieter ist nur die Mietvertragspartei verpflichtet, die auch im Mietvertrag genannt wird.
Im Innenverhältnis kann sich ein Anspruch aus einer Vereinbarung ergeben oder aus dem Unterhaltsrecht. Sofern die Noch-Ehefrau Ansprüche gegenüber dem Ehemann geltend macht, hängt es davon ab, ob der Mann evtl. unterhaltsverpflichtet ist. Wenn nicht, dann zahlt nach der Trennung grundsätzlich derjenige, der in der Wohnung wohnen bleibt, die Miete alleine.
Warum stellst Du die gleiche Frage 1:1 noch einmal? Haben Dir die Antworten nicht gefallen? Oder wolltest Du nur eigentlich noch mal mit Gruß- und Abschiedsfloskel schreiben, hast es aber schon wieder vergessen? Wird es folglich ein drittes Posting geben?
Fragt sich
osmodius