Hallo,
Wenn jetzt z.B. eine Wohnung als 38 m² vermietet ist, man aber rein rechnerisch gerade mal auf 31m² kommt selbst wenn man Schrägen voll anrechnet, und gerade mal auf 25m² wenn man Schrägen nur zur Hälfte anrechnet wie es ja afaik üblich ist, könnte man dann als Mieter die Miete anpassen?
also von z.B.
220€ KM für 38m² (Laut Mietvertrag) = 5.8€/m², liegt bestens im Mietspiegel
anpassen auf
145€ KM für 25m² (wirklich vorhanden) = 5.8€/m² um im Mietspiegel zu bleiben.
Oder welche Möglichkeiten blieben dann offen?
Und falls es dann dazu käme das die Miete gesenkt würde, was wäre mit dem aufgrund falscher m²-Angabe bisher zu viel an den Vermieter gezahlte Geld (in obigem Fall nach 6 Monaten immerhin 450€)?
Könnte der Vermieter dafür wegen Betruges o.Ä. verantwortet werden?
Gruß
Christian
Entschuldigt das ich mir Selbst Antworte, bin aber eben eher zufällig auf die Lösung meines (natürlich rein hypotetischen) Problems gestossen…
wen es interessiert: http://www.stiftung-warentest.de/online/bauen_finanz…
Hallo
Hallo,
Wenn jetzt z.B. eine Wohnung als 38 m² vermietet ist, man aber
rein rechnerisch gerade mal auf 31m² kommt selbst wenn man
Schrägen voll anrechnet, und gerade mal auf 25m² wenn man
Schrägen nur zur Hälfte anrechnet wie es ja afaik üblich ist,
könnte man dann als Mieter die Miete anpassen?
also von z.B.
220€ KM für 38m² (Laut Mietvertrag) = 5.8€/m², liegt bestens
im Mietspiegel
anpassen auf
145€ KM für 25m² (wirklich vorhanden) = 5.8€/m² um im
Mietspiegel zu bleiben.
Oder welche Möglichkeiten blieben dann offen?
Und falls es dann dazu käme das die Miete gesenkt würde, was
wäre mit dem aufgrund falscher m²-Angabe bisher zu viel an den
Vermieter gezahlte Geld (in obigem Fall nach 6 Monaten
immerhin 450€)?
Könnte der Vermieter dafür wegen Betruges o.Ä. verantwortet
werden?
Weil der Mieter regelmässig zu faul zum nachmessen ist, wird dem VM regelmässig Betrug unterstellt. Es gehört auch immer jemand dazu der sich BETRÜGEN lässt… Der Kater hat damals seine Hütte nachgemessen und…sie war auch 5m³ kleiner als in der Zeichnung angegeben
Gruß
Christian
LG
Mikesch
Auch Hallo,
es gibt aber auch andere Urteile.
Wenn jemand eine Wohnung mietet, die xx m2 groß ist, hat er in erster
Linie eine Wohnung gemietet. In der Regel dann auch nach
Besichtigungsmöglichkeit. Die Größenangabe hat dann rein informativen
Charakter und berechtigt nicht zu einer Mietminderung. Also hier wäre
ein Rechtsstreit auf Glatteis, oder wie man auch sagt - vor Gericht
und auf Hoher See …
Wenn der Mietvertrag allerdings sagt - es werden xx m2 vermietet,
dann bezieht sich der Vertrag explizit auf diese Größe. Selbst dann
hätte man vor Abschluß des Vertrages nachmessen können.
Flächenrechnung gehört nämlich bereits in die Grundschulausbildung.
LG
R.
Wenn jetzt z.B. eine Wohnung als 38 m² vermietet ist, man aber
rein rechnerisch gerade mal auf 31m² kommt selbst wenn man
Schrägen voll anrechnet, und gerade mal auf 25m² wenn man
Schrägen nur zur Hälfte anrechnet wie es ja afaik üblich ist,
könnte man dann als Mieter die Miete anpassen?
also von z.B.
220€ KM für 38m² (Laut Mietvertrag) = 5.8€/m², liegt bestens
im Mietspiegel
anpassen auf
145€ KM für 25m² (wirklich vorhanden) = 5.8€/m² um im
Mietspiegel zu bleiben.
Oder welche Möglichkeiten blieben dann offen?
Und falls es dann dazu käme das die Miete gesenkt würde, was
wäre mit dem aufgrund falscher m²-Angabe bisher zu viel an den
Vermieter gezahlte Geld (in obigem Fall nach 6 Monaten
immerhin 450€)?
Könnte der Vermieter dafür wegen Betruges o.Ä. verantwortet
werden?
Gruß
Christian
Hallo Christian,
stehen die Quadratmeter im Vertrag? Oder waren diese nur in der Anzeige, bzw. während der Wohnungsbesichtigung genannt?
Gruß
Phoebe
Hallo Christian,
Hallo =)
stehen die Quadratmeter im Vertrag? Oder waren diese nur in
der Anzeige, bzw. während der Wohnungsbesichtigung genannt?
Leider nur Letzteres, wir nehmen allerdings an es existiert eine Mietbescheinigung in welcher die 38m² stehen, was wie ich annehme genauso bindend ist wie Angaben über die Wohnraumgröße bei Mieterhöhungen oder Jahresendabrechnungen.
Gruß
Phoebe
Gruß zurück =)
Christian