Letztes Jahr im Februar zog ich in eine 2 Raumwohnung, soweit so gut, aber danach kamen die Probleme.
Von 8 Fenstern waren 7 Undicht, wurde vom Vermieter behoben.
Einen Keller wie er mir im Mietvertrag zugesagt wurde bekam ich bis heute nicht.
Der größte Misstand ist der Schimmel im Schlafzimmer der dort seit Monaten wächst und der Vermieter bislang nur die Tapete an der Stelle abreißen ließ.
Nun ziehe ich zum 11.6 aus und meine Familie hat mir geraten das ich die letzte Miete einbehalten soll, damit ich wenigstens etwas wiederbekomme und der Vermieter die Miete von der Kaution nehmen soll.
Das Abwohnen der Kaution ist verboten.Diese dient grundsätzlich einem anderem Zweck .Wenn sie Schäden in Wohnung haben , dann müssen sie dies umgehend dem Vermieter mitteilen , Ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und dann können Sie nach fruchtlosen Ablauf dieser Frist im angemessenen Rahmen die Miete kürzen .Da sie bereits ausreichend Fehler gemacht haben , würde ich empfehlen nicht diesen auch noch zu riskieren.
einfach die letzte Miete nicht bezahlen, das ist bei einem Vertrag natürlich nicht gestattet. Was allerdings möglich ist, das ist die Mietkürzung. Nach dem Gesetz ist eine Wohnung mangelhaft, wenn sie einen Mangel hat wie Schimmel im Schlafzimmer, das ist in erheblichem Maße gesundheitsgefährdend. Mietminderung kannst du auch geltend machen, wenn der Wohnung eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, der Kellerraum. Du hast den Vermieter vermutlich mehrfach darauf hingewiesen. Da der Vermieter den Schimmel nicht ungehend beseitigt hat, hast du das Recht der Mietminderung. Teile dem Vermieter mit, dass du wegen der von ihm nicht beseitigten Mängel von deinem Mietminderungsrecht Gebrauch machst. Dann hast du einen Grund, die Miete einzubehalten, es darf dir nicht von der Kaution abgezogen werden.
In deinem Falle würde ich dir dringend raten, möglichst schon 10 Tage vor Schlüsselübergabe ein Übergabeprotokoll zu schreiben. Wenn der Vermieter nicht breit ist, das Übergabeprotokoll gegenzuzeichnen, dann bitte einen neutralen Zeugen, ein Maler wäre optimal, die Wohnung auf Schäden zu überprüfen. Ein Übergabeprotokoll kannst du im Internet ausdrucken. Wichtig ist es auch, die Schlüssel ordnungsgemäß an den Vermieter zu übergeben. Geschieht dies nicht, ist das Mietverhältnis offiziell nicht beendet und du musst weiter Miete (wird dann bezeichnet als Nutzungsentschädigung) zahlen.
Einen geringen Teil der Kaution darf der Vermieter bis zur Abrechnung über die Betriebkosten einbehalten. Den Rest muss er aber auszahlen.
Als Mitglied in diesem Forum darf ich dir helfen, die richtigen Schritte zu machen. Dies ist aber keine Rechtsberatung. Das dürfen nur Anwälte. Da ich vermute, dass noch massiv Ärger auf dich zukommen wird, würde ich dir Beratung und Hilfe durch einen Mieterverein empfehlen. Sie helfen dir auch bei der Formulierung von Briefen, überprüfen für die die Betriebskostenabechnung und wissen vielleicht sogar Hilfe bei dem Übergabeprotokoll und wie du den Schlüssel rehtssicher übergeben kannst.