Miete einbehalten und rausschmiss provozieren

ein warmes hallo aus einem zu kalten berlin.

mal angenommen, es gibt einen vermieter, der sehr lethargisch ist und auf keine schreiben reagiert, die mängelbeseitigung oder eine erklärung der betriebkostenabrechung betreffen, und sich daher schon ein großer betrag „angeblicher mietrückstände“ trotz berechtiger mietminderung angesammelt hat. weiterhin angenommen, dass für das jahr eine nachzahlungsaufforderung von 2000 euro kam und die miete für eine wohnung um 170 euro erhöht wurde und die wohnung nunmehr finanziell die möglichkeiten des mieter übersteigt. und eine letzte annahme, die sich darauf bezieht, dass dieser mieter mit an sicherheit grenzender wahrscheinlich davon ausgehen kann, dass er die mietkaution nicht zurückbekommen wird.

wie sieht es denn rechtlich für den mieter aus, wenn er 3 monate keine miete mehr zahlt (was die summe der kaution abdecken würde) und dann durch die fristlose kündigung seitens des vermieters ausziehen wird. kann der mieter gerichtlich gezwungen werden, die miete dann noch zu zahlen? auch wenn er das geld nachweislich nicht hat?

danke sagt martina

Hallo Martina!

kann der mieter gerichtlich
gezwungen werden, die miete :dann noch zu zahlen? auch :wenn er das geld nachweislich :nicht hat?

Der Mieter kann nicht nur, er wird mit großer Wahrscheinlichkeit gezwungen, den Mietrückstand zu bezahlen. Wenn der Vermieter richtig „nett“ ist, sabbelt er sich in solchem Fall gar nicht lange ab, sondern übergibt den Fall einem Rechtsanwalt. Der reicht Klage ein. Anwaltshonorar und Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und der beträgt in solchen Fällen eine Jahresmiete.

Zahlt der Schuldner trotz Titulierung immer noch nicht, gehts in die Zwangsvollstreckung mit Pfändung, Lohnpfändung, Kontenpfändung. Bleibt das alles fruchtlos, ist die eidesstattliche Versicherung über die Vermögensverhältnisse fällig. Wird die verweigert, kann der Gläubiger mit einem Haftbefehl zur Erzwingung nachhelfen. Schließlich wird Inso-Antrag gestellt.

So ungefähr sieht der Gang der Dinge aus, wenn es der Mieter auf die Spitze treibt. Ich halte es deshalb für keine gute Idee, einen vorhersehbar aussichtslosen Rechtsstreit zu riskieren. Vernünftiger und billiger ist es, sich mit dem Vermieter friedlich zu einigen.

Gruß
Wolfgang

miete einbehalten und rausschmiss provozieren
okay. das klingt ja alles doch komplizierter als ich es bisher gehört habe (in 2 fällen soll das nämlich gut gegangen sein).
leider muss man davon ausgehen, dass man sich mit diesem vermieter nicht friedlich einigen kann, er wird sogar persönlich beleidigend. er hat z.b. eine kaputte haus-klingelanlage erst nach einem jahr und einer gerichtsverhandlung repapieren lassen. also wird der mieter um seine kaution gerichtlich kämpfen müssen.
dennoch, danke für deine schnelle antwort.
martina

Hallo Martina!

leider muss man davon :ausgehen, dass man sich mit :diesem vermieter nicht :friedlich einigen kann…

Gehe davon aus, daß Du zu gütlicher Einigung gezwungen bist, weil Dir andernfalls ein Richter sagt, daß Du ohne Wenn und Aber zu zahlen hast. Dann aber nicht nur die rückständige Miete nebst Zinsen, sondern auch noch die Gerichtskosten und den Anwalt des Klägers. Einen eigenen Anwalt kannst Du Dir eigentlich schenken, weil Du in dieser Sache vor Gericht mit oder ohne Anwalt chancenlos bist.

Trotzdem kann es sinnvoll sein, jetzt einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wenn Du nämlich wegen eines zerrütteten Verhältnisses nicht mehr mit dem Vermieter reden kannst, kann ein unbeteiligter rechtskundiger Dritter wertvolle Dienste leisten. Dabei geht es um die Kündigung der Wohnung zum nächstmöglichen Termin, Übergabe im mietvertraglich vereinbarten Zustand (Löcher zugipsen, evtl. Wände streichen), um eine Ratenzahlungsvereinbarung für den Mietrückstand und um die Rückzahlung der Kaution nach Abrechnung aller Nebenkosten und Übergabe der Wohnung. Wenn Du dafür einen Rechtsanwalt beauftragst und bezahlst, wirst Du vermutlich so bald nicht wieder so viel Geld sparen können.

Gruß
Wolfgang

2 Like

Hallo Martina,

ich stimme Wolfgang zu, dass man das nicht auf die leichte Schulter nehmen darf. Etwas „provozieren“ und dann denken, es passiert nichts, kann nach hinten losgehen.

Aber dass das auf jeden Fall zu deinen Ungunsten ausgeht, das ist nicht so. Das hängt davon ab, wer Recht hat bzw. vor Gericht bekommt. Bekommst du Recht, zahlst du gar nichts, sogar deinen Rechtsanwalt zahlt dann der Vermieter (nachdem du die Kosten allerdings auslegen musstest, es sei senn du verdienst so wenig, dass du Prozesskostenhilfe beantragen kannst).

Einen gütlichen Versuch soltest du schriftlich (nachweisbar) unternehmen. Das macht auf jeden Fall einen besseren Eindruck auf den Richter als eine Provokation. Allerdings kannst du auch auf die schlechten Erfahrungen anderer Mieter hinweisen, sofern du die beweisen kannst. Falls es schon Urteile gegen ihn gibt, erkundige dich nach den Urteilsnummern. Richter sind auf notorische Problembereiter verständlicherweise nicht gut zu sprechen.

Das Einbehalten der Kaution ist nicht die feine Art. Wenn alle Mieter das tun würden, würden die Kautionen allgemein mindestens auf das Doppelte steigen, um nach drei Monten Kündigungsfrist immer noch drei Mieten als Sicherheit zu haben. Wenn du aber ernsthaft fürchten musst, dass er die nicht zurückzahlt, und deine Mietkürzungen berechtigt waren, kannst du es tun. Das ist kein Strafdelikt, und mehr als „du, du, das macht man aber nicht“ wird ein Richter nicht dazu sagen. Du hast dann den Vorteil, dass nicht DU klagen musst, sondern ER. Und falls er weiß, dass er im Unrecht ist, wird er das nicht tun. Das erspart dir viel Zeit, Arbeit, Nerven und Geldauslegerei.

Wichtig ist aber: Waren deine Mietkürzungen gerechtfertigt? Wenn nicht, zahlst du nach, und die Rechtskosten gehen zu deinen Lasten.

Eine Mieterhöhung um 170 EU ist nicht wenig. Hat der Vermieter sie rechtzeitig angezeigt und ihre Berechtigung nachgewiesen? Wenn nicht, lehnst du einfach ab und bleibst (falls du willst) wohnen.

Zu den beiden letzten Punkten kannst du hier im Archiv suchen, da findest du jede Menge. Oder du wartest, bis GünterW sich meldet. Tut er sicher noch. :smile:

Gruß
Peter

Hallo Martina,

eine derartige Provokation ist mehr als gewagt und die Kosten werden ins Unermessliche gehen. Dem Vermieter stehen bis zur Wiedervermietung bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsrückstand Schadenersatzansprüche zu. Die fristlsoe Kündigung richtet sich nahc der Jahresmiete. Kündigt also ein Anwalt im Auftrag des Vermieters, dann werden erhebliche Kosten fällig. Da ausserdem ein Zahlungsrückstand besteht werden weitere Kosten für eine Zahlungsklage fällig. Oder aber es geht ohne weitere Aufforderung drekt an ein Gericht zur Räumungsklage und der Mieter zahlt hier alle anfallenden Kosten des Gerichtes und der Anwälte. Also Finger weg vor solchen Ideen.

Wenn angeblich keine Mietrückstände bestehen, sodnenr hier durch Mietminderung Diffeenzen aufgelaufen sind, muss die Mieterin beweisen, was sie hier gemindert hat, warum sie gemindert hat, weshalb sie den langen Zeitraum mindert und vor allem sollte die Mieterin prüfen lassen ob die Höhe der Mietminderung berechtigt ist. In mehr als 80 % der Fälle, wo Mieter ohne Anwalt oder Mieterverein mindern muss man erkennen, dass die Mietminderung abseits jeder Rechtfertigung der Höhe steht.

Was mich an der Frage etwas stutzig macht ist der Hinweis, dass das Geld, das durch die Mietminderung „eingespart“ wurde nicht vorhanden ist, sollte der Mieter einen Prozess verlieren. Geld, das durch Mietminderung eingespart wurde kann man nicht ausgeben solange der Vorgang rechtlich nicht abgesichert ist.

Mietminderungen - nimm es bitte nicht persönlich - ich spreche aus Erfahrung - sind nicht dazu geeignet sich die wirtschaftliche Lage zu verbessern. Dies geschieht derzeit leider zu häufig. Nicht jeder Mangel, weil jemand glaubt, dass er damit Geld für was anderes einsparen kann, ist auch im Sinne des Gesetzes ein Mangel oder führt zu Mietminderungsansprüchen.

Gruss Günter

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lieber günter, lieber peter.
habt vielen dank für eure ratschläge. es ist offensichtlich viel zu riskant, so eine aktion zu wagen, die auch eigentlich nicht meine art ist, vielmehr ein hilfloser versuch, gegen einen fast schon betrügerischen vermieter zu agieren. auch wenn es das kämpfen mit den gleichen waffen wäre.
die mietminderungen sind alle nach einer rechtsberatung beim mieterverein und mehrmaliger fristsetzung zur mängelbehebung erfolgt. mit protokollen und zeugen.
da der vermieter bisher entweder mit letharischem stillschweigen, persönlichen beleidigungen oder kündigungsandrohungen reagiert habe, ist damit zu rechnen, dass die kaution nach dem auszug nur gerichtlich erkämpft werden kann. um das zu vermeiden haben bekannte sich wie beschrieben verhalten.

noch eine frage, die sich aus peters antwort ergeben hat:
wie kann ich denn einen „gütlichen versuch“ schriftlich nachweisbar machen? meine schreiben versuche ich schon immer sehr entgegenkommend und um eine friedliche einigung bemühmt zu formulieren.

nochmal, vielen dank euch
martina

lieber günter, lieber peter.
habt vielen dank für eure ratschläge. es ist offensichtlich
viel zu riskant, so eine aktion zu wagen, die auch eigentlich
nicht meine art ist, vielmehr ein hilfloser versuch, gegen
einen fast schon betrügerischen vermieter zu agieren. auch
wenn es das kämpfen mit den gleichen waffen wäre.
die mietminderungen sind alle nach einer rechtsberatung beim
mieterverein und mehrmaliger fristsetzung zur mängelbehebung
erfolgt. mit protokollen und zeugen.
da der vermieter bisher entweder mit letharischem
stillschweigen, persönlichen beleidigungen oder
kündigungsandrohungen reagiert habe, ist damit zu rechnen,
dass die kaution nach dem auszug nur gerichtlich erkämpft
werden kann. um das zu vermeiden haben bekannte sich wie
beschrieben verhalten.

noch eine frage, die sich aus peters antwort ergeben hat:
wie kann ich denn einen „gütlichen versuch“ schriftlich
nachweisbar machen? meine schreiben versuche ich schon immer
sehr entgegenkommend und um eine friedliche einigung bemühmt
zu formulieren.

Hallo Martina,

ich kann die Hinweise von Peter nicht beantworten, weil ich nicht erkennen kann, was er als „gütlichen Hinweis“ meint. Aus der Antwort ergibt sich jedoch, dass hier eine „gütliche Klärung“ nicht sinnvoll ist, wenn eine ausreichende Beratung erfolgte und hieraus sich die Mietminderungen ergeben haben. Dann ist die Forderung zurückzuweisen und die Gründe ( Höhe der Mietminderung monatlich ) sind als Aufrechnung der angeblichen Rückstände nachzuweisen. Dann wird hier der Vermieter am Zuge sein. Über die Kaution wird wohl gestritten werden müssen.

Gruss Günter

Hallo Martina,

wie kann ich denn einen „gütlichen versuch“ schriftlich nachweisbar machen?

Nachweisbar wird er dadurch, dass der Vermieter dir schriftlich antwortet und aus dem Schreiben hervorgeht, dass er deins erhalten hat. Falls du aber damit rechnest, keine derartige Antwort zu bekommen, genügt es, dein Schreiben unter Zeugen in seinen Briefkasten zu werfen oder unter der Wohnungstür durchzuschieben.

Allerdings weiß auch ich nach deinen weiteren Erläuterungen nicht, worüber man sich einigen könnte. Ich denke, es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Wenn die Wohnung trotz der Mängel noch erträglich ist und du angesichts der geringen (geminderten) Miete aus finanziellen Gründen wohnen bleiben willst, tust du es einfach. Zahl die verminderte Miete und basta. Die Mieterhöhung, zumal in dem Ausmaß, müsste, nach dem was du schreibst, unangemessen sein. Da du ja schon Kontakt mit dem Mieterverein hast, lass dich beraten, wie man richtig drauf reagiert.

  2. Wenn du ausziehen willst, kündige fristgemäß, erkläre, dass du die Wohnung im vereinbarten Zustand verlassen wirst, und verrechne die Kaution mit der noch zu zahlenden Miete. Wenn der Vermieter die Miete dann einzuklagen versuchen sollte: Bis das Verfahren soweit ist, bist du sowieso draußen und die Verrechnung mit der Kaution ist fällig. Sprich es aber trotzdem mit dem Mieterverein ab, mache eine Wohnungsabnahme mit Vermieter und zwei Zeugen, notfalls auch nur mit Zeugen.

Gruß
Peter