Miete einbehalten Wasserleitung f. 1200€ se. gez.!

Mal angenommen, jemand mietet ein Einfamilienhaus, mit der Auflage man müsse alles renovieren.
Zur besseren Darstellung: Vermieter = XXX
Mieter = AAA
Ehemaliger Mieter = 888

(Mietvertrag)

§5 Zustand der Mieträume:
AAA verpflichtet sich auf EIGENE Kosten die Mieträume zu renovieren. Es wird darauf hingewiesen, das sich teilweise feuchte Stellen (Mauerwerk, Keller) im und am Haus befinden.

Es wurde von AAA das Erdgeschoss KOMPLETT neu renoviert. Alles neu verputzt, elektrische Leitungen in der Küche komplett erneuert.
XXX zeigte AAA im Badezimmer bzw. gegenüber in einem anderen Zimmer einen großen Wasserfleck. Wasser war zu diesem Zeitpunkt abgestellt, dar 888 die Wohnräume nicht mehr benutzte.
AAA lies Firma kommen, da AAA sich nicht mit diesem Thema auskannte. Diese „nicht existierende Firma“ meinte, man brauche da nicht zu flicken anfangen da die Leitungen zu alt währen. Kosten ca. 3000€ für komplett neue Leitungen.
AAA gibt ihnen Recht, da das uralte Leitungen waren die schön langsam vor sich hin rosteten!
Auf Anfrage bei XXX schickte er AAA einen „alten Schulfreund“ der dieses Handwerk erlernte und auch in einer Firma tätig ist.
Dieser „Herr Feucht“ kam das eine oder andere mal vorbei, sagte AAA welche „Vorarbeiten“ er zu machen habe. Das ganze zog sich ca. 4 Wochen hin, da der „Herr Feucht“ ja auch mal Urlaub machen wollte.
Das Ende vom Lied war, AAA machte alle arbeiten, wie aufstemmen, Löcher bohren, also die langwierigen und anstrengenden Arbeiten. „Herr Feucht“ hat, wenn er mal Zeit fand, nur die Rohre gebogen und dann verpresst. Was ja keine große Sache in AAA´s Augen ist, da „Herr Feucht“ ja mit dem Firmenwagen samt kompletter Ausrüstung ankam.

AAA, seine bessere Hälfte BBB, bzw. einige Verwandte/Bekannte (die es natürlich nicht gibt!!!) bekamen das alles mit. Auch den oft ausgesprochenen Satz von XXX "Da kommen wir schon zusammen
Es wurden 1200€ an diesen "„Herr Feucht“ " bezahlt. Auf Anfrage auf eine Rechnung lachte er AAA an bzw. aus und meinte ich solle mich an den XXX wenden.
Von XXX kam keine Reaktion!

Nun ist es so, das ich ein anderes, BEWOHNBARES Objekt gefunden habe.

Wie ist es nun, es steht im Mietvertrag nichts drin, das AAA „die Wasserleitung“ komplett auf eigene Kosten ersetzten muss.

Ist das nicht Sache von XXX?

AAA und BBB werden Ende des Jahres ausziehen, wollen aber diese 1200€ nicht einfach so verschenken.

AAA will XXX am Monatsende die Kündigung des Mietvertrages überreichen, aber XXX gleichzeitig sagen das AAA das Geld für die Wasserleitung will, da ihn seinen Augen das nicht seine Sache ist.

Welche Chancen hat AAA? Rechtsschutz hat AAA.

Dieser Fall ist rein fiktiv anzusehen…

Mit freundlichen Grüßen
Doug

Da offensichtlich eine Rechtsschutzversicherung existiert würde ich diese in dem Fall auch zum Einsatz bringen.

Eklis64

Der Mieter sollte fristgerecht kündigen und den Vermieter mit seiner Schrottimmobilie alleine lassen, ohne irgendwelchen Winkeladvolkaten die Chance zu geben, aus solch einem Mist noch „Honig zu saugen“!.

Hallo,
warum der Fall „fiktiv“ anzusehen ist, kann ich zwar nicht deuten, werde aber versuchen die Rechtslage mit wenigen Sätzen zu erläutern. Wenn das Objekt mit der Auflage vermietet wurde komplett zu renovieren, ist das ok. Zur Renovierung gehört jedoch nicht die Erneuerung maroder Wasserleitungen. Die Summe von 1.200 € zu bezahlen, war eine Dummheit. Eine Mietminderung bis zur Reparatur durch den Eigentümer wäre der bessere Weg gewesen. Es muß der Vermieter allerdings vorher informiert und ihm die Möglichkeit gegeben werden, den Schaden auf seine Kosten zu beseitigen. Mit welcher Begründung fordert man jetzt das Geld zurück, was freiwillig bezahlt wurde? Hilft zunächst nur die Erstberatung durch einen Anwalt, die auch beim Rechtsschutz meist kostenlos ist. Um die Deckungszusage vom Versicherer zu erhalten muß der Schaden erst gemeldet werden. Die Schadensmeldung aber um Gottes Willen GANZ KURZ fassen, z.B.: Mietsache wegen Erneuerung defekter Wasserleitungen - das reicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Walter Metzig

Hallo, sorry, das ist mir zu verworren, ich helfe hier in www Leuten, die REALE Probleme haben, keine fiktiven.-
Grundsätzlich muß der Vm die Mietsache korrekt bereitstellen, der Mieter hat diese „pfleglich“ zu behandeln. Anfallende Reparaturen (mit Ausnahme der Kleinstreparaturen, z.B. Dichtung Wasserhahn etc.) gehen zu Lasten des Vm, außerdem sind diese fachgerecht auszuführen und nicht schwarz von einem „Herrn Feucht“. Bei Elektroarbeiten müssen die VDE-Bestimmungen eingehalten werden, Wasserleitungen müssen geerdet werden, bei Wasserflecken muß Ursachenforschung betrieben werden, da sonst Schimmel und Mietminderung drohen usw. usw. -
Übrigens heißt Renovieren im mietvertraglichen Sinn: Anlegen von Wänden und Decken, Entfernen von Bohrlöchern, ggf. Streichen von Fensterrahmen, Türen und Heizkörpern, sowie Auswechseln kaputtgegangener Fliesen im Bad; daß Mieter das halbe Haus erneuern sollen, hab ich noch nicht gehört.-
Gruß, Achim