Miete einbehalten/zurückhalten

Hallo Zusammen,

wir sind Anfang des Jahres umgezogen, eigentlich gab es von Anfang an Probleme, wir hofften aber, dass es sich bessert. Da der Vermieter zu diesem Zeitpunkt noch nett erschien (hatten aber auch mehr mit seiner Verwalterin (die auch nicht mehr für ihn arbeitet) als mit ihm zu tun)

Meine Frage ist: Gibt es Gründe, aus denen man rechtlich die Miete ganz zurückhalten darf?

Wir haben erhebliche Mängel in der Wohnung (Dach an mehreren Stellen undicht, schimmelte auch schon an einer Stelle, Kamin kann nicht genutzt werden, da sonst lebensgefahr herrscht, was uns der Schornsteinfeger mitteilte, unser Vermieter sagte noch wir können ihn anmachen, obwohl er davon wusste. Die Heizung funktioniert nur in 3 von 9 Räumen (Flur, Bäder und Küche hier mitgezählt), wir haben keinen eigenen Stromzähler, was er uns von Anfang an verspricht, Strom ist unsicher, fing auch schon an einer Steckdose an zu brennen, usw.). Er versprach uns immer, im Mai würde alles gemacht.
Es wurde uns auch schon mal Wasser und Gas ohne Vorwahnung abgestellt, da unsere Nachbarn die Miete nicht bezahlten (ebenfalls wegen Mängeln). Wir mussten dann zu den Gemeindewerken und die Rechnungen von ihm selbst bezahlen. Dies wurde natürlich von der nächsten Miete abgezogen. Bei den Gemeindewerken empfahl sie uns schon, die Miete zurückzuhalten, da sie ihn kennen und dies noch öfters der Fall sein wird, damit wir es dann dort bezahlen können.
Diesen Monat ging beim Überweisen irgendwas schief, als er uns darauf ansprach, wollten wir, wie wir dann ausmachten, drei Tage später das Geld bar geben. Als er kam, baten wir ihn noch 10 min zu warten, weil ein Mitbewohner mit einem kleinen Teil des Geldes noch nicht da war. Er unterstellte uns sofort, wir würden nicht bezahlen wollen und drohte uns mit Kündigung (Was nicht schlimm ist, da wir sowieso ausziehen möchten, einfach zu viele Mängel, und nichts wird gemacht)
Vor kurzem kam es dann wieder dazu, dass uns die Gemeinde alles abstellen wollte, sie gaben uns aber bis zum nächsten Tag zeit, es selbst zu bezahlen. (Leider mussten wir auch die Rechnung seiner Wohnung usw. mitbezahlen).
Wir erhielten dann auch einen Brief von seinem Anwalt. Indem stand auch, dass wir das gegenüberliegende Privatgrundstück nicht betreten dürften. Wir waren etwas verwundert, da uns die Wiese (nicht eingezäunt, kein Schild o. ä.) als Gemeinschaftsgarten angeboten wurde. Auch die anderen Mieter sehen das so (zwei sind schon ausgezogen). Der Strom auf diesem Grundstück läuft über uns. Der Rasenmähertraktor(?) den er uns für die große Wiese anfangs anbot, funktionierte nicht, so dass wir, als es zu schlimm wurde mit zwei Handrasenmähern ewig brauchten um es zu mähen. (und das auf seinem plötzlich angeblichen Privatgrundstück). Leider haben wir den Gemeinschaftsgarten nicht im Mietvertrag stehen (wir haben auch keinen wirklichen Mietvertrag, da wir noch ein paar Sachen geändert haben wollten (zB größe der Wohnung stimmte nicht, Ausschluss der Kündigung wegen Eigenbedarf) und ihn nicht unterschrieben haben, das ist der einzige den unser Vermieter und wir haben) Der Anwalt meinte auch, dass unsere Hunde die Hausgemeinschaft stören würden. (Wir fragten die 2 übrig gebliebenen Wohnparteien in unseren Reihenhäusern (die auch Stress mit ihm haben(eine Partei zieht auch aus, die andere haben ihn nicht als Vermieter), bleibt nur er selbst übrig), ob sie das stört, und die antwort war natürlich nein (haben auch selbst Hunde).

Wären wir im Recht, die Miete ganz einzubehalten/zurückzubehalten? Wir hatten bis jetzt keinen Mahnbrief geschrieben, nur mündlich. (Da er uns versicherte alles im Mai zu erledigen, ja das war ziemlich naiv!)
Die einbehaltene Miete müssten wir dann zurückzahlen, oder? Wann müssten wir das zurückzahlen? Wenn wir ausziehen spätestens, oder?

Wir wissen aus mehren Quellen, dass der Vermieter kein Geld mehr hat. So wie es aussieht will er sich wieder zurück in die Türkei absetzen.
Wenn er das illegal macht, da er hier ja noch Schulden abzubezahlen hat, und so wie wir ihn kennen macht er das, müssten wir die einbehaltene Miete trotzdem an ihn zurückzahlen?

Ich hoffe, uns kann jemand helfen. Vielleicht hat ja schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht. Wäre auf jeden Fall über jede Antwort dankbar.

Auf jeden Fall muss er über die Mängel informiert werden. Er wird im Ernstfall behaupten, dass Sie nichts gesagt haben. Also einen Brief schreiben und ihn wiederholt darauf hinweisen, dass Sie bei Nichtabstellung der Mängel von Ihrem Recht der Mietminderung Gebrauch machen. Wichtig dabei ist eine angemessene Fristsetzung. Drei oder Vier Wochen sollten es schon sein, also werden Sie die nächste Miete noch voll zahlen müssen.
Dann würde ich entweder im Internet recherchieren, wie viel Miete für welchen Mangel einbehalten werden darf. Oder man geht gleich zum Mieterbund und lässt sich von denen sagen, wie viel gekürzt werden darf.
Mit den Hunden hätte ich gar kein Problem, in dem mündlichen Mietvertrag (auch der ist bindend), wurde nichts von Haustierverbot ausgesprochen, was eben auch daran erkennbar ist, dass auch die Nachbarn welche haben.
Und wenn Sie die Miete erheblich gekürzt bekommen, sollten Sie nicht umziehen, billiger kann man doch gar nicht wohnen :smile:))

Viel Spaß noch

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Hallo

mein bescheidener Rat: so schnell wie möglich zum Mieterbund, sich dort beraten lassen.

Das alles ist zu komplex und zu viel um von hier aus einen Rat zu geben.

Gruß

Richtig, trotzdem schon die Mängelanzeige und die Androhung der Mietminderung! Das ist alles Zeit, die unnütz verstreicht. Und in der Zeit, die dem Vermieter bleibt, die Mängel abzustellen, wird die genaue Höhe der Mietminderung mit dem Mieterbund besprochen. Heute am besten den Brief raus und morgen einen Termin mit den Mieterbund!

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Die Miete komplett einzubehalten, ist sehr gefährlich und sollte auf keinen Fall gemacht werden. Auf alle Fälle so bald als möglich umziehen, besser wird es sicher nicht und auch eine Mietminderung nutzt nichts, wenn die Querelen vorhersehbar sind und eine Rechtsstreitigkeit auf die andere folgt (mit hohen Kosten und einem nicht geringen Prozesskostenrisiko).