Hallo ihr lieben!
Eine Frage: wenn man eine abrechnung vom mietkautionskonto haben möchte und der vermieter mit einem mal sagt er habe nie eine kaution bekommen, besteht der verdacht er geht unsachgemäß mit dem konto um. die kaution wurde vom jobcenter überwiesen, eine bestätigung wurde bereits beantragt. der darlehnsvertrag zwischen mieter und jobcenter wurde an den vermieter geschickt. da der vermieter nun der auffassung ist nie eine kaution bekommen zu haben, gibt er verschiedene gedankengänge, was er mit dem geld gemacht hat. vielleicht hat er es nicht richtig angelegt, wie seine pflicht eigentlich ist. vielleicht hat er das geld aber auch anderweitig ausgegeben, keine ahnung. komisch aber, dass er nie etwas davon gesagt hat, erst jetzt, wo eine abrechnung vom kautionskonto verlangt wurde. hat man in diesem fall das recht die miete einzubehalten? er hat doch auch die pflicht seinen mieter eine abrechnung zu geben und die kaution auf ein extra konto zu verwalten. es ist übrigens keine wohnbaugesellschaft (privatvermieter)
herzlichen dank für antworten…
lg