Hallo alle miteinander!
Ein Mieter schuldet seinem Vermieter zwei Monatsmieten - nicht, weil er das Geld nicht hat, sondern weil er es einfach nicht bezahlen will - und ihm wird hierauf fristlos gekündigt. Nach einem weiteren Monat, in dem er ohne zu zahlen in der Wohnung des Vermieters gewohnt hat, zieht er aus, hinterlässt aber seine neue Adresse nicht. Es ist nicht einmal bekannt, ob der Mieter ev. sogar das Land verlassen hat.
Was kann man in diesem Fall tun, um noch an die drei Monatsmieten und die voraussichtliche Nebenkostennachzahlung zu kommen? Gibt es hier überhaupt Möglichkeiten? Oder sollte man das Ganze einfach besser unter „unangenehmen Erfahrungen“ abhaken?
Hallo.
Man versucht, sich die Adresse zu beschaffen (Einwohnermeldeamt und Anfrage bei der Post, ob Nachsendeantrag existiert und an welche Adresse). Ist beides erfolglos, dann kann man sich im Wege der Urkundenklage mit einer öffentlichen Zustellung einen vollstreckbaren Titel holen, mit dem man es dann in 5 Jahren, 10 Jahren oder später nochmal versuchen sollte. Vielleicht kann man damit auch Rentenansprüche pfänden oder Guthaben bei der Bank oder beim Finanzamt, etc.
Danke für die Antwort, aber dürfen Einwohnermeldeamt bzw. Post solche Auskünfte überhaupt erteilen? Und wie gesagt, das Problem ist, dass der Mieter wahrscheinlich ins Ausland geht.
Hallo.
Ja, sie dürfen und müssen. Das ist die Aufgabe des Einwohnermeldeamtes und auch bei der Post kann jedermann nachfragen, ob ein Nachsendeantrag besteht- es gibt sogar Formulare dafür, kostet kaum was.
Bei einem Wegzug ins Ausland kommt es darauf an, wohin er geht. Mit vielen Ländern gibt es Vollstreckungsabkommen.