hallo!
Angenommen,ein Mieter zahlt in einer 70m2 3 zimmer Einliegerwohnung 380,- warm.
Jetzt will der Mieter seinen 17 jährigen Sohn als mieter mit in die wohnung aufnehmen,da die exfrau in eine andere stadt zieht.Der sohn ist in der ausbildung. Um wieviel % könnte man theoretisch die miete erhöhen,wenn der sohn jetzt auch in der wohnung wohnt.
Moin,
gar nicht.
Ein Aufschlag auf den verbrauchsabhängigen Nebenkostenanteil für ein Mehrverbrauch, vergleichbar mit einem Untermietzuschlag ist denkbar. Allerdings nur wenn ansonsten pro Kopf und nicht pro qm abgerechnet wird.
Moin,
gar nicht.
Ein Aufschlag auf den verbrauchsabhängigen Nebenkostenanteil
für ein Mehrverbrauch, vergleichbar mit einem
Untermietzuschlag ist denkbar. Allerdings nur wenn ansonsten
pro Kopf und nicht pro qm abgerechnet wird.
…und/oder nach Verbrauch. Könnte ja sein das eine Person mehr Verbrauch verursacht.
Jetzt will der Mieter seinen 17 jährigen Sohn als mieter mit
in die wohnung aufnehmen,da die exfrau in eine andere stadt
zieht.
wieso erhöht sich die Mieterzahl, wenn Sohn ein- und Frau auszieht?
Der sohn ist in der ausbildung. Um wieviel % könnte man
theoretisch die miete erhöhen,wenn der sohn jetzt auch in der
wohnung wohnt.
Da es der Sohn ist, rechtfertigt die Aufnahme desselben keine Mieterhöhung, da er Familienangehöriger ist, und hierfür keine Genehmigung des VM nötig ist. Vorausgesetzt es handelt sich nicht um Überbelegung der Whg. Die NK können angepasst werden, wenn mehr Personen in der Whg. sind. Mieterhöhung also nur auf Grund gesetzl. Möglichkeiten. (Modernisierung, Anpassung an Mietniveau, Kappungsgrenze, Staffelmietvertrag etc.)