Also ich habe an Ersten des Monats Zahlungstermin, darf aber bis zum 8 ten hinauszögern,lt. Gesetz.
Zum 2 ten darf man 2 mindestens 1 Miete im Rrückstand sein, bis der Vermieter überhaupt etwas tun kann. Die drohen oft nur.
Gerichte entscheiden meist zu Gunsten des Mieters, da der sonst auf der Straße wäre und der Staat sich da nicht so gerne den Schuh der Verantwortung anzieht!
Der soziale Whgs-Bau ist längst zu teuer geworden.
Es gibt aber oft erst in der Mitte des Monats Mietzahlungen.
Um ein diplomatisches Gespräch kommt der Mieter mit dem Vermieter nicht umhin, und der hätte dann keinen Grund die Verschiebung abzulehnen.
Wenn doch, dann sind die Fronten schon verhärtet, und das Mietverhältnis bricht unter den Spannungen sowieso zusammen.
Einlenken und die Verschiebung der Miete kann der sicher nicht mit Klage ablehnen, und der Vermieter könnte das auch verschmerzen,so er will.
Die ausstehende Miete wird ein klärendes Gespräch, mit Bitte um Stundung,auch entlasten, so der Vermieter kooperiert.
Alles andere ist sinnlos und kann Auszug bedeuten.
Marleen