Laut Mietspiegel einer Stadt greift dieser nicht für Einfamilienhäuser. Wie verhält es sich denn bei einer Doppelhaushälfte? Beide Hälften haben unterschiedliche Besitzer. Wie kann man herausfinden, welche Miete gerechtfertigt wäre für eine Doppelhaushälfte, wenn man im Netz keine vergleichbaren Häuser die zur Miete angeboten werden, finden kann. Vielen Dank.
Hallo Grußloser,
Laut Mietspiegel einer Stadt greift dieser nicht für
Einfamilienhäuser.
habe ich in dieser Form noch nie gelesen.
Wie verhält es sich denn bei einer
Doppelhaushälfte? Beide Hälften haben unterschiedliche
Besitzer.
Also handelt es sich hier um 2 Einfamilienhäuser.
Wie kann man herausfinden, welche Miete
gerechtfertigt wäre für eine Doppelhaushälfte, wenn man im
Netz keine vergleichbaren Häuser die zur Miete angeboten
werden, finden kann.
Dann geht man mal in die Nachbarschaft und fragt Vermieter,
die ihre Einfamilienhäuser vermietet haben.
Vielen Dank.
Gruß Merger
Hallo saphiramel,
es ist richtig, dass Mietspiegel sich in erster Linie auf Wohnungen beziehen.
Das heißt aber nicht, dass man sie nicht als Orientierung für die Miete von Einfamilienhäusern nehmen kann, denn in aller Regel kann man davon ausgehen, dass der Wohnwert in einem Einfamilienhaus höher ist als in einer Etagenwohnung.
D.h. wenn man die Miete für eine von der Ausstattung und Größe vergleichbare Wohnung anhand des Mietspiegels ermittelt und sich daran orientiert, liegt man ganz sicher nicht falsch.
Die Alternative wäre die ortsübliche Vergleichsmiete - Anhaltspunkte dafür liefern die Immobilienportale im Internet.
Gruß florestino
Genau steht in diesem Mietspiegel: Nicht anwendbar
ist der Mietenspiegel für öffentlich geförderte Wohnungen, möblierte
Wohnungen, Einfamilienhäuser und ausgesprochene Luxuswohnungen;nur bedingt
anwendbar für Häuser bis einschließlich 4 Wohneinheiten sowie für Wohnungen, die
vor 1954 bezugsfertig waren.
In die Nachbarschaft gehen klingt leicht, allerdings sind die Häuser drumherum alles Einfamilienhäuser und nicht vermietet oder es sind gleich Wohnblöcke mit mehreren Wohnungen und ohne Garten. Also leider nicht vergleichbar.
Trotzdem Danke.
Hallo florestino,
vielen dank für die Antwort. Dann werde ich mal nach vergleichbaren Wohnungen suchen. Wobei sich mir ein neues Problem auftut, denn im Mietspiegel steht:
über 71 m² bis 80 m² (3 Zimmer)
über 80 m² bis 92 m² (2 2/2, 3 ½ und 4 Zimmer)
über 92 m² (4 und mehr Zimmer)
Das Haus hat im Keller 2 Räume plus einen offen Raum, plus Waschküche plus Heizungsraum
Im Erdegschoss: Gäste WC, Küche und Wohn-Esszimmer in einem, Terrasse
Obergeschoss: 2 Räume plus Bad
Demnach wären es 3 Zimmer. Dann müsste man nach der Angabe bis 80 qm gehen. Diese Räume haben aber über 95 qm. Dann müsste man die 3. Variante laut Mietspiegel nehmen, dazu reichen aber die Zimmer nicht. Kannst Du darüber was sagen?
LG
Und einen Gruß
Ich würde da eher nach der Fläche gehen. Dass den Flächenangaben im Mietspiegel auch die Anzahl der Zimmer zugeordnet wird, kenne ich so nicht.
Die Kellerräume zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche. Da sie meist nicht die nötige Raumhöhe haben, werden sie der Nutzfläche zugeordnet.
Gruß florestino
Hallo,
ein Mietspiegel kann durchaus zur Orientierung beitragen, aber bildet eben die höhere Wertigkeit eines ganzen Hauses für sich nicht ab.
Der schon erfolgte Hinweis auf „Nachfrage“ bei anderen ist eine wesentliche Möglichkeit und auch eine Anfrage beim Haus- und Grundbesitzer Verein kann evtl. weiterhelfen. Das kan aber auch kostenpflichtig sein, daher nachfragen!
Vielleicht gibt es in Ihrer Nähe auch einen Gutachter für Mieten und Pachten, der eine eigene Mietdatenbank führt. (eigene Praxis!)
Gruß suver