Miete für ausgebauten Dachboden

Folgender hypothetischer Fall.

im Frühjahr 2009 wird ein Mietvertrag gültig ab Sommer 2009 abgeschlossen.
Die vermietete Wohnung hat zu diesem Zeitpunkt ein Wohnfläche von 106 qm, für die eine Miete x ausgemacht wird.
Des weiteren steht im Mietvertrag, das der Mieter den Dachboden auf eigene Kosten ausbauen darf, bei Auszug erfolgt Auszahlung der Investition unter Abzug von 10% jährlicher Abnutzung.
Inzwischen ist der Ausbau des Dachbodens abgeschlossen.

Frage: Die neu entstandende Wohnfläche ist nicht in der Miete enthalten. Darf der Vermieter diese berechnen, obwohl im Mietvertrag eine Mieterhöhung für 5 Jahre ausgeschlossen ist. Wenn ja, wie?

Frage: Wie hat der Vermieter die entstandene Wohnfläche zu berechnen? Da Schrägen ist klar ab 1m -1,99m 50%, ab 2m 100%. Darf Vermieter selbst ausmessen, und muss der Mieter den Vermieter dafür Zugang zur Wohnung gewähren?

Frage: Wer ist bei dem Sachverhalt zur Einholung der Baugenehmigung verpflichtet?

Frage: Sollte der Mieter ausziehen, zur Auszahlung der Investition des Mieters ist aber kein Kapital vorhanden oder auftreibbar, kann dann das Haus „gepfändet“ werden?

Gruss Tom

Kann echt niemand helfen?

Hallo,

das Einzige mit dem ich Dir hier helfen kann wäre sowas:
http://www.wohnung.com/dachausbau/

Der VM wäre für die Auflagen/Genehmigungen letztlich verantwortlich.

Jetzt kommt es darauf an, was in der jeweiligen Beuordnung/Landesbauordnung vermerkt ist.

Gruß
Maja