Folgender hypothetischer Fall.
im Frühjahr 2009 wird ein Mietvertrag gültig ab Sommer 2009 abgeschlossen.
Die vermietete Wohnung hat zu diesem Zeitpunkt ein Wohnfläche von 106 qm, für die eine Miete x ausgemacht wird.
Des weiteren steht im Mietvertrag, das der Mieter den Dachboden auf eigene Kosten ausbauen darf, bei Auszug erfolgt Auszahlung der Investition unter Abzug von 10% jährlicher Abnutzung.
Inzwischen ist der Ausbau des Dachbodens abgeschlossen.
Frage: Die neu entstandende Wohnfläche ist nicht in der Miete enthalten. Darf der Vermieter diese berechnen, obwohl im Mietvertrag eine Mieterhöhung für 5 Jahre ausgeschlossen ist. Wenn ja, wie?
Frage: Wie hat der Vermieter die entstandene Wohnfläche zu berechnen? Da Schrägen ist klar ab 1m -1,99m 50%, ab 2m 100%. Darf Vermieter selbst ausmessen, und muss der Mieter den Vermieter dafür Zugang zur Wohnung gewähren?
Frage: Wer ist bei dem Sachverhalt zur Einholung der Baugenehmigung verpflichtet?
Frage: Sollte der Mieter ausziehen, zur Auszahlung der Investition des Mieters ist aber kein Kapital vorhanden oder auftreibbar, kann dann das Haus „gepfändet“ werden?
Gruss Tom