Hallo, hab zwar durchgesucht und gelesen, dass der Vermieter aufgrund der Zwei Monats Mieten kündigen darf. Wie ist das aber mit der Rest-Mietzeit, darf er für die Restmietzeit die Miete verlangen. Der offene Betrag wurde am gleichen Tag beglichen, wie auch gekündigt wurde. Trotzdem hat der Vermieter den Laden weggenomnen. Nun nach 8 monaten möchte er auch die Miete für die reguläre Mietdauet (1jahr).
Kann leider nicht helfen
Hallo Buralp,
es geht hier wohl um den genauen Zeitpunmkt für die wirksame Beendigung des Mietvertrages.
Der Vermieter hat vermutlich eine Kündigungsfrist - möglicherweise fristlos - angegeben.
Durch Zahlung der Rückstände müßte die Kündigung wieder aufgehoben worden sein.
Ich würde annehmen, daß der Mietvertrag mit der Übernahme / Übergabe der Schlüssel und damit der fehlenden Nutzungsmöglichkeit durch Sie - endete.
Ob dem Vermieter trotzdem noch eine Nutzungsausfallsentschädigung für die Restlaufzeit zusteht, sollte mit einem Anwalt geklärt werden.
Auf jeden Fall wird sich der Vermieter - wenn in dem Zeitraum eine anderweitige Vermietung der Räume stattgefunden hat, die Mieteinnahme für den Zeitraum der Nutzung Dritter anrechnen lassen müssen.
Ich wünsche Gutes Gelingen
Sie verwechseln da Wohnraummietrecht mit Gewerbemietverträgen. Schauen Sie in Ihren Mietvertrag; daraus lassen sich die Ansprüche des Vermieters und auch Ihre Rechtsstellung nachvollziehen.
Darf er meine Wissens nicht.
Am besten natürlich einen Rechtsanwalt für Wohnrecht fragen.Natürlich kostet der Geld wenn man keinen Rechtsschutz hat.
Würde hier im Internet googeln.
Doofe Antwort aber meist die beste Wahl.Sorry