Kann ich die halbe miete zurück fordern?bei halben monat .da ist übergabe der wohnung
Maßgeblich ist der von Ihnen im Kündigungsschreiben gewünschte Kündigungstermin. So lange läuft das Vertragsverhältnis. Das heißt. Eine Übergabe müßte auch erst am letzten Tag Ihres Mietverhältnisses stattfinden.
Bis dahin können Sie die Wohnung nutzen.
Falls Sie die Wohnung früher räumen, weil z.B. einen Nachmieter gefunden haben, der früher rein will, so müßten Sie sich mit diesem einigen. Und die halbe Miete von diesem einfordern, weil Sie ihn früher rein. lassen.
Haben Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vermieter, so kann das natürlich auch über diesen laufen, d.h. er fordert vom Nachmieter (der früher rein kann), die Hälfte der Miete für den halben Mietmonat und erstattet Sie ihnen zurück. Das heißt er akzeptiert eine Kündigung von Ihnen bereits zum Übergabetermin und nicht erst zum eigentlichen Vertragsende. Der Vertrag des Nachmieters beginnt dann natürlich auch schon am Übergabetag und nicht erst zu Beginn des Folgemonats.
Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht. Maßgeblich ist das Datum in der Kündigung (Kündigung zum…)
- Beispiel:
Sie haben zum 31.7. gekündigt, gehen aber bereits zum 15.7. raus und übergeben die Wohnung an diesem Tag auch an den Vermieter, weil sie z.B. in eine andere Stadt verziehen und keine Lust haben am 31.7. nochmals zur Übergabe an den alten Wohnort zu fahren.
Dann dauert Ihr Mietverhältnis bis zum 31.7. … egal wann die Übergabe stattfindet (ich gehe davon aus, das sie den vorgezogenen Übergabetermin selbst gewählt haben.
Einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung der halben Miete haben Sie nicht, die Wohnung steht ja leer, da Sie diese bis 31.7. gemietet und auch zu diesem Termin gekündigt haben. Und, sie könnten Sie auch bis zum 31.7. nutzen.
- Beispiel:
Sie haben zum 31.7. gekündigt, gehen aber bereits zum 15.7. raus und übergeben die Wohnung an diesem Tag auch an den Vermieter, weil Sie oder der Vemieter zu diesem Termin einen Nachmieter gefunden haben, der nahtlos in Ihren Vertrag einsteigen soll.
Haben Sie den Nachmieter gefunden, müssen Sie sich im Regelfall selbst mit diesem über die Übernahme der halben Miete einigen.
Hat der Vermieter den Nachmieter gefunden (der gleich einziehen soll) und mit Ihnen den Auszug zum 15.7 und die Übergabe der Wohnung vereinbart, so hat er quasi eine vorgezogene Kündigung akzeptiert. Dann muß er Ihnen auch die anteilige Miete für den 16.7.-31.7. zurückerstatten, da sie die Wohnung ja dann auch nicht mehr nutzen können (Nachmieter drin).
Eine Rückerstattung wäre ebenfalls einforderbar, wenn der Vermieter den Übergabetermin willkürlich nach vorne gelegt hat und Sie die Wohnung nach dem Übergabetermin nicht mehr nutzen dürfen. Dann hätte der Vermieter eine Kündigung zum 15.7. ausgesprochen/akzeptiert und muß dann natürlich auch die Differenz zur vollen Mieter erstatten.
Hat er jedoch nur aus organisatorischen Gründen die Übergabe(Abnahme) vorgezogen (z.B. weil er am eigentlichen Übergabetermin in Urlaub ist und Sie die Schlüssel dann am 31.7. z.B. bei einem Beauftragten abgeben sollen), haben Sie Nutzungsrecht bis zum 31.7., dann müssen Sie auch die volle Miete zahlen.
Denn Übergabe(Abnahme) ist nicht unbedingt gleich Ende des Mietverhältnisses. Es kommt auf die genaueren oben geschilderten Umstände an.
Hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Gruß
Karin
PS: Bei Streitigkeiten mit dem Vermieter empfehle ich Ihnen die Einschaltung eines Mietervereins oder eines Fachanwalts für Mietrecht (Branchenbuch). Und noch ein Tipp, nehmen Sie zur Übergabe am besten jemnden mit, der NICHT mit Ihnen verwandt ist. Und bestehen Sie darauf, das Abmachungen über ein evtl. Vorzeitiges Mietende, also zum Übergabetermin (15.7.) statt Kündigungstermin (31.7.) im Übergabeprotokoll vermerkt werden, genau wie eine Abmachung über die Rückerstattung der anteiligen Miete. Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite.