A wurde im Juli aufgefordert, rückwirkend für fünf Jahre die Mietkosten für die Garage zu entrichten. A wusste nicht, dass für die Garage Mietkosten zu entrichten sind. A ging zum Anwalt, der auf diesen Umstand aufmerksam machte und gleichzeitig den Vermieter darauf aufmerksam machte, dass Verjährungsfristen einzuhalten sind (d.h. 5 Jahre seien definitiv nicht rechtens).
A hat nun vom Vermieter eine Zahlungsaufforderung für rpckwirkend 43 Monate erhalten (d.h. 1.1.2010-31.12.12 + 1.1.12 bis einschl. Juli 2012). Ist dies rechtens? Die Verjährungsfrist bei Mietkosten betragen meiner Meinung nach 3 Jahre, aber ab wann setzt die Frist rückwirkend ein?
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Genau, die 7 Monate sind natürlich der Zeitraum 1.1.12-31.07.12. Aber wieso werden nicht vom 31.7.12 drei Jahre rückwirkend berechnet, also 36 statt 43 Monate?
Korrektur
Achso, in Ordnung. Mir ist da ein Fehler unterlaufen. Pardon.
Der Zeitraum wurde im Brief nicht angegeben. ICH lese aus dem Brief, dass die Monate 2012 bis einschl. Juli (=insg. 7 Monate) PLUS die drei vollen Jahre davor (=insg. 36 Monate) rückwirkend in Rechnung gestellt werden. Daher rührte auch meine Frage: Wenn die Verjährungsfrist 3 Jahre für Mietkosten beträgt (kann mir das jemand bestätigen?), ab wann werden die 3 Jahre rückwirkend berechnet? Und warum darf der Vermieter 43 Monate in Rechnung stellen? (Seit Juli wird die Garage natürlich wieder regulär bezahlt).
…ab wann werden die 3 Jahre rückwirkend berechnet? Und warum darf der Vermieter 43 Monate in Rechnung stellen?
Die Verjährungsfrist für regelmässige Zahlungen wie Mieten dauert seit Januar 2002 drei Jahre. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem diese Schulden entstanden sind. Mietschulden ab dem Jahre 2009 können somit bis zum 31.12.2012 eingefordert werden.