Miete für Garage - Verjährung

Hallo,

A wurde im Juli aufgefordert, rückwirkend für fünf Jahre die Mietkosten für die Garage zu entrichten. A wusste nicht, dass für die Garage Mietkosten zu entrichten sind. A ging zum Anwalt, der auf diesen Umstand aufmerksam machte und gleichzeitig den Vermieter darauf aufmerksam machte, dass Verjährungsfristen einzuhalten sind (d.h. 5 Jahre seien definitiv nicht rechtens).
A hat nun vom Vermieter eine Zahlungsaufforderung für rpckwirkend 43 Monate erhalten (d.h. 1.1.2010-31.12.12 + 1.1.12 bis einschl. Juli 2012). Ist dies rechtens? Die Verjährungsfrist bei Mietkosten betragen meiner Meinung nach 3 Jahre, aber ab wann setzt die Frist rückwirkend ein?

Vielen Dank!

Pisa oder doppelt?
Hi,

rpckwirkend 43 Monate erhalten (d.h. 1.1.2010-31.12.12 +
1.1.12 bis einschl. Juli 2012). Ist dies rechtens? Die

1.1.10-31.12.10 12m
1.1.11-31.12.11 12m
1.1.12-31.12.12 12m

macht 36 Monate und wir sind noch nicht im Dezember (von wegen rückwirkend).

Was sollen die anderen 7 Monate sein?
Doppelbelegung der Garage ?

Gruss
n.

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Genau, die 7 Monate sind natürlich der Zeitraum 1.1.12-31.07.12. Aber wieso werden nicht vom 31.7.12 drei Jahre rückwirkend berechnet, also 36 statt 43 Monate?

Hi,
die Doppelzahlung Januar bis Juli 2012 ist immer noch nicht nicht zu verstehen:

Zahlungsaufforderung für rpckwirkend 43 Monate erhalten (d.h. 1.1.2010-31.12.12 + 1.1.12 bis einschl. Juli 2012)

Genau, die 7 Monate sind natürlich der Zeitraum
1.1.12-31.07.12.

Dieser Zeitraum ist aber im ersten Zeitraum bereits enthalten, mithin ist

der Zeitraum 1.1.12-31.07.12.

doppelt abgerechnet.

Gruß Keki

Korrektur
Achso, in Ordnung. Mir ist da ein Fehler unterlaufen. Pardon. :smile:

Der Zeitraum wurde im Brief nicht angegeben. ICH lese aus dem Brief, dass die Monate 2012 bis einschl. Juli (=insg. 7 Monate) PLUS die drei vollen Jahre davor (=insg. 36 Monate) rückwirkend in Rechnung gestellt werden. Daher rührte auch meine Frage: Wenn die Verjährungsfrist 3 Jahre für Mietkosten beträgt (kann mir das jemand bestätigen?), ab wann werden die 3 Jahre rückwirkend berechnet? Und warum darf der Vermieter 43 Monate in Rechnung stellen? (Seit Juli wird die Garage natürlich wieder regulär bezahlt).

…ab wann werden die 3 Jahre rückwirkend berechnet? Und warum darf der Vermieter 43 Monate in Rechnung stellen?

Die Verjährungsfrist für regelmässige Zahlungen wie Mieten dauert seit Januar 2002 drei Jahre. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem diese Schulden entstanden sind. Mietschulden ab dem Jahre 2009 können somit bis zum 31.12.2012 eingefordert werden.

01.01.2009 bis 31.07.2012 = 43 Monate.

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Die
Verjährungsfrist bei Mietkosten betragen meiner Meinung nach 3
Jahre, aber ab wann setzt die Frist rückwirkend ein?

Die regelmäßige Verjährungsfrist n. § 199 BGB beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch fällig ist.

Vielen Dank!

Gerne :smile:

G imager