Hallo,
A wurde im Juli aufgefordert, rückwirkend für fünf Jahre die Mietkosten für die Garage zu entrichten. A wusste nicht, dass für die Garage Mietkosten zu entrichten sind. A ging zum Anwalt, der auf diesen Umstand aufmerksam machte und gleichzeitig den Vermieter darauf aufmerksam machte, dass Verjährungsfristen einzuhalten sind (d.h. 5 Jahre seien definitiv nicht rechtens).
A hat nun vom Vermieter eine Zahlungsaufforderung für rpckwirkend 43 Monate erhalten (d.h. 1.1.2010-31.12.12 + 1.1.12 bis einschl. Juli 2012). Ist dies rechtens? Die Verjährungsfrist bei Mietkosten betragen meiner Meinung nach 3 Jahre, aber ab wann setzt die Frist rückwirkend ein?
Vielen Dank!