Miete für Wohngeldanspruch MONATLICH zahlen ?

Ich brauche deine Hilfe,
denn ich habe eine Frage zum Wohngeldgesetz.

Muß die Mietzahlung unbedingt monatlich erfolgen, um Anspruch geldent machen zu können?

In meinem Fall wurde das Wohngeld zunächst abgeleht, da ich aus wirtschaftlichen Gründen (selbständig) einen Großteil der Miete erst Jahresende beglichen habe.
Das wurde mit dem Vermieter einmalig auch so vereinbart.
Wo steht eigentlich im Gesetz, dass Miete unbedingt monatlich gezahlt werden muß? Eine Begründung vom Amt gab es nicht :wink:
Mein Widerspruch wurde jetzt an die nächst höhere Behörde weitergeleitet, was davon zeugt, dass im Amt Uneinigkeit herrscht und dies wohl nicht so konkret festgelegt ist - oder???

Danke für eure Mühe
(ich weis es ist nicht einfach)

Hy,

Ja die mietzahlung sollte ímmer monatlich erfolgen es steht zwar nirgens so explizit und deutlich in den Gesetzten aber wohngeld wird immer als zuschuss gewährt der monatlich im vorraus von der wohngeldstelle geleistet wird …und da das wohngeld „zweckgebunden“ und wenn du deine miete immer für ein ganzes jahr bezahlst …wäre es ziehmlich "unwirtschaftlich"für die wohngeldstellen wenn sie dir das ganze gesamte wohngeld einmal im jahr auszahlen :smile: müssten!

Hallo, ich kann nicht helfen aber da die Miete jährlich bezahlt wurde geht das Sozialamt bestimmt davon aus das Geld da ist und ihnen das Wohngeld nicht zusteht.
Dagegen anzugehen wird schwierig aber ich würde es versuchen!
Viel Glück.

Interessant ist, dass der Teil der Miete der monatl.gezahlt wurde anerkannt wurde.
Der führt aber nicht zu einem Wohngeldanspruch, da zu gering.
ABER - die MIETE ist ja tatächlich weit höher und würde (wenn Restzahlung Jahresende anerkannt) zu einem Anspruch führen.
Da es sich bei der Restzahlung am Jahresende um eine Ausnahme handelt und auch nicht davon auszugehen ist, das sich das wiederholt, warum soll das nicht ausnahmsweise anerkannt werden?
Deshalb wichtig:
IST EUCH IRGENDEIN PARAGRAPH BEKANNT, DER DIESE ZAHLUNG EXPLIZIT AUSSCHLIESST, WEIL ZAHLUNGEN WIRKLICH MONATLICH ERFOLGEN MÜSSEN UND WORAUF SICH DIE WOHNGELDSTELLE DA BEFUFEN KÖNNTE?

Danke nochmal

Interessant ist, dass der Teil der Miete der monatl.gezahlt wurde anerkannt wurde.
Der führt aber nicht zu einem Wohngeldanspruch, da zu gering.
ABER - die MIETE ist ja tatächlich weit höher und würde (wenn Restzahlung Jahresende anerkannt) zu einem Anspruch führen.
Da es sich bei der Restzahlung am Jahresende um eine Ausnahme handelt und auch nicht davon auszugehen ist, das sich das wiederholt, warum soll das nicht ausnahmsweise anerkannt werden?
Deshalb wichtig:
IST EUCH IRGENDEIN PARAGRAPH BEKANNT, DER DIESE ZAHLUNG EXPLIZIT AUSSCHLIESST, WEIL ZAHLUNGEN WIRKLICH MONATLICH ERFOLGEN MÜSSEN UND WORAUF SICH DIE WOHNGELDSTELLE DA BEFUFEN KÖNNTE?

Danke nochmal.

Kann Ihnen leider auch nur raten, den Entscheid des Widerspruchs abzuwarten. Allerdings gilt generell: Wohngeld wird gewährt ab dem Monat, in dem der Wohngeldantrag eingeht. Notfalls können Unterlagen nachgereicht werden, wie in Ihrem Fall der Nachweis der bezahlten Miete.
Alles Gute!

Hallo Int.
sorry, dass ich Dir nicht geantwortet habe. War im Krankenhaus und muss jetzt zur Reha. Bin da auch nicht so sicher, was Du machen solltest. Hoffentlich konnte Dir jemand anderes inzwischen helfen.
Alles Gute - viel Glück und Erfolg
Puddelchen

Int.
die Miete muß monatlich gezahlt werden ansonsten hast du keinen Anspruch auf Wohngeld.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008