Ich brauche deine Hilfe,
denn ich habe eine Frage zum Wohngeldgesetz.
Muß die Mietzahlung unbedingt monatlich erfolgen, um Anspruch geldent machen zu können?
In meinem Fall wurde das Wohngeld zunächst abgeleht, da ich aus wirtschaftlichen Gründen (selbständig) einen Großteil der Miete erst Jahresende beglichen habe.
Das wurde mit dem Vermieter einmalig auch so vereinbart.
Wo steht eigentlich im Gesetz, dass Miete unbedingt monatlich gezahlt werden muß? Eine Begründung vom Amt gab es nicht
Mein Widerspruch wurde jetzt an die nächst höhere Behörde weitergeleitet, was davon zeugt, dass im Amt Uneinigkeit herrscht und dies wohl nicht so konkret festgelegt ist - oder???
Danke für eure Mühe
(ich weis es ist nicht einfach)