Miete in Braunschweig

Liebe/-r Experte/-in,

meine Mutter verstarb kürzlich. Ich habe daraufhin eine Eigentumswohnung im Braunschweiger Stadtteil Heidberg geerbt. Wegen meines südostdeutschen Wahlwohnsitzes kann ich mit der Wohnung privat nichts anfangen. Ich wollte sie als Immobilie aber auch nicht verkaufen. Mein Vater zeigte Interesse. Ich würde ihn gerne „reinlassen“, da ich vermutlich mit einem guten Verwandten keinen Rechtsstress bekommen dürfte :wink: :wink:

Mein Vater ist recht alt. Er weiss, dass ich sehr langfristig ein Objekt für eine eigene Arztpraxis suchen werde und diese Wohnung wäre ideal (75 m², sinnvoller Wanddurchbruch, Lage in dicht besiedelter Wohngegend).

Er möchte daher von mir für einen Einzugstermin ca. Jänner (Januar) 2011 einen Mietvertrag (was auch ich will, ich möchte was schriftliches in der Hand haben) mit im Grundbuch vermerktem Lebenslang-Mietrecht.

Ich habe mich als Sohn meiner verst. Mutter noch nie mit Fragen wie Mietspiegel, Mietrecht, Grundbüchern und Notaren befasst. Im dt. §-Dschungel kann man ja aber so viel falsch machen!

Wo bekomme ich einen abmahn-/klage"sicheren"/wasserdichten Vertrag her, wo für meinen Vater 100 % sicher drin steht, dass ich ihn nie ordentlich kündigen kann solange er lebt?

Ich will nichts selber zusammenschustern … auch würde mich interessieren: Wie finde ich raus, was eine faire Kalt/Warm/all incl. - Miete ist?

Danke für Eure Tipps!

LG HR

PS: Falls Ihr ´ne Anfrage habt: Ich bin Experte für:

a) Gitarre
b) Musikunterricht
c) Nachhilfe
d) Luftfahrt
e) Pädagogik

Hier muß ein Nießbrauch im Grundbuch eingetragen werden. Dafür brauchen Sie einen Anwalt.

deine frage ist so speziell und dein wissen ist wie du mitteilst karg, weshalb es sinn machen wirde, dass du beim örtlichen haus- und grundbesitzerverein beratung suchst. grundsätzlich muss du mieteinkünfte versteuern und daher ist schon mal klar, dass du auf frundschaftsmiete (etwas mehr 50% der ortsüblichen miete) von deinem vater nehmen solltest, um nicht zu viel zu versteuern, wenn du mehr als das haben willst, kann er die ja paar euronen mtl. schenken, das ist steuerfrei. sonst dürfte es reichen, wenn du ihm beim notar ein lebenlanges wohnrecht im wohnungsgrundbuch eintragen lässt und dich mit ihm mndl. einigst, dass er neben der miete und dem schenkungsbetrag das lfd. hausgeld an die hausverwaltung überweist.

meine Mutter verstarb kürzlich. Ich habe daraufhin eine
Eigentumswohnung im Braunschweiger Stadtteil Heidberg geerbt.
Wegen meines südostdeutschen Wahlwohnsitzes kann ich mit der
Wohnung privat nichts anfangen. Ich wollte sie als Immobilie
aber auch nicht verkaufen. Mein Vater zeigte Interesse. Ich
würde ihn gerne „reinlassen“, da ich vermutlich mit einem
guten Verwandten keinen Rechtsstress bekommen dürfte :wink: :wink:

Mein Vater ist recht alt. Er weiss, dass ich sehr langfristig
ein Objekt für eine eigene Arztpraxis suchen werde und diese
Wohnung wäre ideal (75 m², sinnvoller Wanddurchbruch, Lage in
dicht besiedelter Wohngegend).

Er möchte daher von mir für einen Einzugstermin ca. Jänner
(Januar) 2011 einen Mietvertrag (was auch ich will, ich möchte
was schriftliches in der Hand haben) mit im Grundbuch
vermerktem Lebenslang-Mietrecht.

Ich habe mich als Sohn meiner verst. Mutter noch nie mit
Fragen wie Mietspiegel, Mietrecht, Grundbüchern und Notaren
befasst. Im dt. §-Dschungel kann man ja aber so viel falsch
machen!

Wo bekomme ich einen abmahn-/klage"sicheren"/wasserdichten
Vertrag her, wo für meinen Vater 100 % sicher drin steht, dass
ich ihn nie ordentlich kündigen kann solange er lebt?

Ich will nichts selber zusammenschustern … auch würde mich
interessieren: Wie finde ich raus, was eine faire
Kalt/Warm/all incl. - Miete ist?

Danke für Eure Tipps!

LG HR

PS: Falls Ihr ´ne Anfrage habt: Ich bin Experte für:

a) Gitarre
b) Musikunterricht
c) Nachhilfe
d) Luftfahrt
e) Pädagogik

Hallo verehrter User,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

Hallo HR,
einen 100% rechtssicheren Mietvertrag bekommst Du von den Profis: http://www.bestform24.de/Products.aspx?category=4.44. Empfehlen würde ich den hier: http://bestform24.de/Product.aspx?product=164.
Den Vertrag kannst Du am Computer ausfüllen und danach ausdrucken. So ein Vertrag kostet zwar ein paar Euro, aber was ist das im Vergleich zu den Kosten eines Mietprozesses? Unter sonstiges brauchst Du nur eine entsprechende Klausel einzusetzen, z.B. „Der Vermieter verzichtet für die Dauer der Lebzeit des Mieters auf alle ihm zustehenden Kündigungsrechte. Im Gegenzug räumt der Mieter dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Zeitpunkt des Todes des Mieters ein.“ oder so ähnlich.

Eine faire Miete findest Du nur durch Vergleich mit gleichwertigen Wohnungen (ähnliche Ausstattung, ähnliche Wohnlage, etc.). Den aktuellen Mietspiegel für Braunschweig findest Du hier: http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politi….

Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo Holger.

Einen Mietvertrag mit Deinem Vater halte ich hinsichtlich Deiner Absicht Deinem Vater ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen nicht für die geeignete Form.

In einem solchem Fall halte ich es als das geeignete Institut des Niesbrauch für die beste Lösung. Da-bei kannst Du festlegen, was Dein Vater all für Pflichten zu übernehmen hat. Um Beispiel: Dass er alle Lasten die mit der Wohnung verbunden sind zu tragen hat. Das wären die Grundsteuern, Versicherungen, Kosten des Verwalters, die Instandhaltungskosten für die Wohnung, die in der ‚Teilungserklärung (der Satzung der WEG) Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) festgelegt wurden, Die Betriebskosten, die für seinen Haushalt, Hausmeister, Hausreinigung, Gartenpflege und entsprechend den Beschlüssen der WEG der Eigentümer tragen müsste.

Selbstverständlich kannst Du auch Regeln, dass er die Schönheitsreparaturen (Dekoration Siphons, Abfluss Leitungen, Rohrleitungen die innerhalb der Wohnung verlegt sind usw.

All dies kann man in einem Nießbrauchs Vertrag regeln. Da dieser Vertrag ins Grundbuch eingetragen werden muss, besteht für diese Verträge Schriftformplicht. Das heißt, diese Verträge werden bei einem Notar geschossen, der die Eintragung ist Grundbuch beantragt. Der Notar hat selbstverständlich eine Aufklärungspflicht und hat die Interessen beider Vertragsparteien zu wahren.

. Die sind die wesentlichen Punkte die ich zu Deinem Vorhaben nennen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Willi

Hi, danke für den guten Tipp, Nießbrauch kannte ich noch gar nicht :wink: … LG HR

Sehr geehrter Herr Rogoll,
ich erteile gern fachlich korrekte Antworten,doch bei Ihren vielen Fragen in einem Artikel, bin ich nicht bereit. Das sind z.T. Antworten der Notare (Grundbucheintragungen), des Mieterbundes etc., welche natürlich alle mit Kosten verbunden sind.
Tut mir leid, aber diese Antworten gebe ich Ihnen nicht.
MfG Waldi64

Hallo Herr Rogoll,

in aller Kürze Ihre Antworten:

Wo bekomme ich einen abmahn-/klage"sicheren"/wasserdichten
Vertrag her, wo für meinen Vater 100 % sicher drin steht, dass
ich ihn nie ordentlich kündigen kann solange er lebt?

Klagesicher? Hab ich noch nie gesehen ! :wink:
Spass bei Seite:
Es gibt einige Stellen, bei denen man sich vernünftige Verträge holen kann, Mietvereine oder jeweilige Seiten im Internet („google“) bieten hierzu zahlreiche Vorlagen, einige Eckpunkte wie: Miethöhe, Nebenkosten, Kaution, Schöhnheitsreparatur usw. sollten aufgeführt und geregelt sein. Solche Vorlagen reichen im Regelfall aber aus.
Weiterhin ist Ihr Gedanke das lebenslange Wohnrecht im Grundbuch zu verankern ein Guter und der Beste - hier bedarf es dann auch keiner weiteren Regelung im Mietvertrag.
Ihr jeweiliger Notar wird Ihnen mit Sicherheit erklären, was es mit dieser sogenannten „beschränkten persönlichen Dienstbarkeit“ auf sich hat bzw. wird das IHnen auch erörtern. Diese wird im Grundbuch verankert und ist somit felsenfest (auch bei Verkauf der Wohnung)

faire Kalt/Warm/all incl. - Miete ist?

Werfen Sie hierzu einen Blick in den aktuellen Mietspiegel von Braunschweig zu finden unter:
http://www.pro-wohnen.de/Mietspiegel-Mietenspiegel/M…
hier einfach Ihre Wohnung mit Ihren Eckdaten abgleichen und den entsprechenden Preis suchen.
Zum Thema Nebenkosten können Sie ggf. die Abrechungen Ihrer Mutter als Vergleichswert nehmen, oder Sie fragen einen Nachbarn!

Viel Glück

Als Ergänzung zum Thema Mietvertrag nehmen Sie diesen Link:

http://www.mieterbund.de/fileadmin/pdf/mietvertrag/W…

der scheint so weit ok - ist vom Mieterbund.

Der kleine Hinweis, das dies eine unverbindliche Beratung ist versteht sich von selbst!