Guten Tag,wenn jemand in Deutschl.Pivate und gewerbliche Miete erhält,möchte aber seinen Wohnsitz nach Teneriffa verlegen ,wo müssen die Steuern bezahlt werden
Wenn derjenige seinen Wohnsitz oder geöhnlichen Aufenthalt ausschließlich in Spanien hat ist er in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das heißt dass derjenige in D 25% auf seine Vermietungseinkünfte (=Einnahmen minus Werbungskosten) an Einkommensteuer zahlt.
Es bestehen aber eventuell noch andere Möglichkeiten in Bezug auf die Steuerpflicht, eventuell die Möglichkeite des §1(3) EStG. Das gibt der Sachverhalt aber nicht her.
Gruß
Jörg