Miete/ Kauti einbehalten nach fristloser Kündigung

Hauptmieter A kündigt Unteruntermieter B fristlos wegen unerlaubter
Untervermietung Mitte des Monats. Das WG Zimmer ist möbeliert, der Vertrag ein Zeitmietvertrag, der in 2 Monaten abgelaufen wäre.

Hat der gekündigte Mieter Anspruch auf die Rückzahlung der halben Monatsmiete ?

Hat der Vermieter das recht, als Schadensersatz wegen für die restlichen 2 Monate die vereinbarte Kaution einzubehalten ?

( Die Tatsache, dass der Vermieter sofort bereit ist, einen annehmbaren Nachmieter zu akzeptieren, bzw sich auch selber auf die Suche macht, einen solchen zu suchen, womit natürlich kein Schaden entstehen würde mit eingerechnet )

grüße, sober

Hauptmieter A kündigt Unteruntermieter B fristlos wegen
unerlaubter
Untervermietung Mitte des Monats. Das WG Zimmer ist möbeliert,
der Vertrag ein Zeitmietvertrag, der in 2 Monaten abgelaufen
wäre.

Hat der gekündigte Mieter Anspruch auf die Rückzahlung der
halben Monatsmiete ?

Nein, denn der Mieter hat rechtswidrig gehandelt.

Hat der Vermieter das recht, als Schadensersatz wegen für die
restlichen 2 Monate die vereinbarte Kaution einzubehalten ?

Durch das rechtswidrige Verhalten des Mieters muss der Vermieter früher als beabsichtigt neue Mieter suchen; wenn dem Vermieter dadurch Kosten / Schaden entsteht, kann dies mit der Kaution durchaus verrechnet werden.

( Die Tatsache, dass der Vermieter sofort bereit ist, einen
annehmbaren Nachmieter zu akzeptieren, bzw sich auch selber
auf die Suche macht, einen solchen zu suchen, womit natürlich
kein Schaden entstehen würde mit eingerechnet )

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen vom Mieter gesuchten Nachmieter zu akzeptieren, er kann das, aber er muss es nicht.

Schönen Tag noch.

grüße, sober

Vielen Dank. So sieht Hauptmieter A es genauso.

thx sober

*live is not easy but sometimes law is fair*

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Hallo,

Hat der gekündigte Mieter Anspruch auf die Rückzahlung der
halben Monatsmiete ?

Nein, denn der Mieter hat rechtswidrig gehandelt.

Inwiefern denn? Seit wann ist denn (unerlaubte) Untervermietung ein Grund für eine fristlose Kündigung?
Gruß
loderunner (ianal)