Bei Neuvermietung einer Wohnung mit Keller wird üblicherweise ein Gesamtmietpreis berechnet - eine Wohnung mit Keller (oder mit Dachboden, Balkon, Garten o.Ä. Zusatzflächen) erzielt dabei üblicherweise einen höheren Mietpreis - zurückgerechnet je m² reine Wohnfläche als eine Wohnung ohne Zusatzflächen.
Alle Mietpreise sind regional unterschiedlich > „ortsüblich“!
Welche m²-Preise rein für Kellerräume oder andere Nichtwohnflächen angemessen sind, i.A. schwierig zu bestimmen, da der Markt nicht so groß ist bzw. Preisvergleiche/Statistiken fehlen.
Man könnte sich z.B. an ortsüblichen Garagen-Mietpreisen orientieren.
Auch die Gewerbe-Mietpreisspiegel der jeweiligen IHK geben gute Orientierungswerte - siehe Beispiel
http://www.darmstadt.ihk24.de/servicemarken/presse/p…
Abstellflächen liegen hier z.B. zwischen
0,50 - 1,00 € je m² im ländlichen Bereich
bzw. bis zu 2,00 € je m² in verschiedenen „teureren“ Gemeinden
1,00 - 1,50 € je m² im städtischen Bereich
Auch in den Mietpreisspiegeln (so denn für das betreffende Gebiet einer existiert) wird manchmal über ein Punktesystem - manchmal aber auch über Zu-/Abschläge auf den m²-Preis der Wohnung die Keller-/Abstellfläche berücksichtigt - z.B.
http://www.stadt-kamen.de/fileadmin/kam_aktuelles/Mi…
Abschlag kein Kellerraum - 5 % (des m²-Preises der reinen Wohnfläche)
Demnach kämen hier raus: bei 10 m²: 10-20 bzw. 18 Euro (5% von 360)
Ohne zu rechnen/vergleichen (rein aus dem Bauch raus) würde ich -für bei uns angemessen- halten um 20 Euro
30-40 Euro finde ich dagegen etwas hoch gegriffen
Aber vielleicht ist der Keller ja irgendwie „besonders“ > … gefragt, ausgestattet (Fenster/Tageslicht, Heizung, gefliest …)…