stellen wir uns folgenden Fall vor: Ein Mieter zahlt über zwei Jahre seine Miete korrekt und pünktlich auf das im Mietvertrag eingetragene Konto. Durch eine ungerechtfertigte Mieterhöhung kommt es zum Streit. Der Mieter gewinnt den Streit, der Vermieter ändert daraufhin seine Kontoverbindung und die Miete kommt zurück. Der Mieter schreibt den Vermieter mehrmals, auch per Einschreiben an, um eine neue Kontoverbindung zu erhalten. Es erfolgt keine Reaktion. Als die dritte Miete zurückkommt, bekommt der Mieter eine fristlose Kündigung, weil er zwei Monatsmieten in Rückstand sein soll.
hallo,
bein leider kein rechtsanwalt, jedoch glaube ich, dass das recht auf deiner seite ist. wichtig ist, dass du deine unterlagen aufhebst, damit du beweisen kannst, dass du die miete bezahlt hast, auch hast du nachweise vom einschreiben. da kann dir meineserachtens überhaupt nichts passieren.
lg
maria
Hallo,
ich würde mich im Mieterbund kundig machen.Wenn nachgewiesen werden kann das mehrmals um die neue Kontonr.gebeten wurde und die Mieten bei Ihnen zu Hause jederzeit einzahlbar,dann ist die Kündigung nichtig,hier scheint der VM vorsätzlich die Kündigung erzwingen zu wollen.Der Mieterbund kann genaues sagen.
LG
das ist nachzuweisen und der Vermieter verliert dabei wieder, da es ja versucht wurde zu zahlen und eine fristlose Kündigung hält nicht, der Vermieter hat die Pflicht das dem Mieter mitzuteilen wenn sich die Bank ändert. Wenn kein Mieterschutz vorhanden, einen Anwalt einschalten.
da hat sich dein Vermieter ja einen ganz üblen Trick ausgedacht. Damit kommt er natürlich vor keinem Gericht durch. Aber lästig ist es schon, weil es jede Menge Lauferei bedeutet.
Ich kann dir dazu folgendes empfehlen: Schreibe dem Vermieter per Einschreiben mit Rückschein, dass der fristlosen Kündigung widersprochen wird. Eine Begründung folgt.
Als nächsten Schritt musst du jetzt unbedingt zum Rechtsanwalt. Auch er sollte nochmals Einspruch gegen die fristlose Kündigung einreichen. Besprich bitte mit einem neuen Rechtsanwalt,ob die Möglichkeit besteht, dass der Rechtsanwalt ein Anderkonto entrichtet, auf das dann deine monatliche Miete eingezahlt wird.
Damit beweist du deinen grundsätzlichen Zahlungswillen, auch wenn der Vermieter die Annahme der Miete verweigert.
Liebe herzliche Grüße
Ingrid =Zwillingsjungfrau
Hallo zusammen,
stellen wir uns folgenden Fall vor: Ein Mieter zahlt über zwei
Jahre seine Miete korrekt und pünktlich auf das im Mietvertrag:eingetragene Konto. Durch eine ungerechtfertigte Mieterhöhung
kommt es zum Streit. Der Mieter gewinnt den Streit, der
Vermieter ändert daraufhin seine Kontoverbindung und die Miete
kommt zurück. Der Mieter schreibt den Vermieter mehrmals, auch
per Einschreiben an, um eine neue Kontoverbindung zu erhalten.
Es erfolgt keine Reaktion. Als die dritte Miete zurückkommt,
bekommt der Mieter eine fristlose Kündigung, weil er zwei
Monatsmieten in Rückstand sein soll.
na ja, ich würde mal sagen, dass er bislang alles richtig gemacht hat und auch jetzt nur verharren muss, was die neue kontoverbindung angeht. auf jeden fall würde ich weiterhin aber immer mal wieder die kontaktaufnahme versuchen und diese versuche auch dokumentieren.
ob der VM die kontoverbindung nun absichtlich änderte… es klingt einerseits stark danach, auf der anderen seite wäre es doch viel act um nichts und auch recht kurzsichtig von ihm gedacht… ist doch klar, dass man die ordnungsgemäß mietüberweisung nachweisen kann… hmpf.
aber gerade deshalb auch viel erfolg!!!
mannheim13
Moin moin ,
die fristlose Kündigung ist in diesem Fall nicht Rechtens ! Beweise der Mietzahlungen ( Kontoauszüge ) und der Rückbuchungen liegen sicher vor . Wenn Rechtschutzversicherung vorhanden , direkt zum Anwalt für Mietrecht . Wenn keine Rsv. direkt zum zuständigen Gericht , Antrag auf ein Rechtsberatungsgespräch einholen . Der Anwalt stellt dann Antrag auf Prozesskosten Hilfe .Da du die Miete bezahlt hast und nicht Vorsätzlich oder in betrügerischer Absicht gehandelt hast , sieht es gut für dich aus. Voraussetzung : schnelles Handeln !
L.G.aus Rheinland - Pfalz
PS. würde mich interessieren , wie es weiter geht .
vielen Dank für eure Antworten. Was in diesem Fall vom VM getrieben wird ist nichts also pure Schikane. Zeit, Nerven und Geld gehen so verloren und das nach 2 Jahren ohne irgend einen Stress. Mittelfristig muss wohl eine neue Wohnung her, was aber gar nicht so einfach ist, wenn man ohne Auto auf einen kurzen Arbeitsweg angewiesen ist.
Der RA wird wieder seine Pflicht tun, solange landet die Miete jetzt auf ein eigens dafür eingerichtetes Tagesgeldkonto … da gibt es dann wenigstens noch Zinsen als „Schmerzensgeld“.
Bislang hat der „Spaß“ schon wieder ca. 200 € gekostet. Da kann man ja nur Angst bekommen, was als nächstes passiert.
Noch einmal Danke für die lieben Antworten und viele Grüße !
mit so einer Angelegenheit sollte wieder ein Anwalt beauftragt werden.
Durch den Schriftwechsel und die Kontoauszüge kann eindeutig belegt werden, dass die Miete bezahlt wurde und wg. falscher Bankverbindung zurück gebucht wurde und eine Änderung nicht erfolgt, da der Vermieter auf den Schriftwechsel nicht reagiert hat.
Damit ist der Kündigungsgrund wg. nichtgezahlter Miete hinfällig.
Wie bereits erwähnt, sollte der Schriftwechsel allerdings nur noch über einen Anwalt erfolgen.
ich betrachte immer beide Seiten! Also wenn schon die Gerichte in diesem Fall beauftragt wurden, ist das Verhältnis M-VM gestört. Es gibt so viele Wohnungen die Frei sind - Warum ziehen Sie nicht einfach aus??? Haben Sie so viel Freizeit und Lust um zu KLAGEN? Ich kann Sie verstehen, das Sie über eine Mieterhöhung nicht erfreut waren. Man muß allerdings die ganze Vorgeschichte kennen, irgendetwas muß ja im Vorfeld passiert sein!