Also guten Tag,
wieviell dürfte ein Mieter an Miete kürzen, wenn er vom Vermieter die schriftliche Zusage hat, das bis zum Einzug z.b. Heizung und Durchlauferhitzer eingebaut sein werden, dies dann aber nicht der Fall ist? Also wenn z.b. bei Einzug weder Heizkörper, in sagen wir einem Raum, noch Durchlauferhitzer vorhanden sind?
Gruß
Helma
Hallo
zunächst einmal muss man dem Vermieter den Mangel bei Einzug anzeigen, eine Frist zur Behebung ansetzen und bei Nichterledigung eine Mietkürzung ankündigen.
Googel mal unter Mietminderung, da gibt es viele Listen, aus denen du herauslesen kannst was im einzelnen Fall möglich ist.
Gruß
Hallo,
kommt darauf an. Derzeit wird niemand die Miete wegen fehlender Heizkörper mindern können. Bei dem Durchlauferhitzer, wenn nicht gebadet und geduscht werden kann, können 10-20 % der Miete gemindert werden. Achtung. Informationen im Internet zur Mietminderung mit äußerster Vorsicht behandeln. Beratung ist in solchen Fällen grundsätzlich bei einem Anwalt oder Mieterverein notwendig, insbesondere in der Sommerzeit.
Gruss Günter
wieviell dürfte ein Mieter an Miete kürzen, wenn er vom
Vermieter die schriftliche Zusage hat, das bis zum Einzug z.b.
Heizung und Durchlauferhitzer eingebaut sein werden, dies
dann aber nicht der Fall ist? Also wenn z.b. bei Einzug weder
Heizkörper, in sagen wir einem Raum, noch Durchlauferhitzer
vorhanden sind?
Gruß
Helma
wobei die Auskünfte beim Mieterverein immer mit Vorsicht zu geniessen sind, diese Leute neigen dazu höhere Prozentsätze anzusetzen als erforderlich.
Heizkörper müsste spätestens bei Beginn der Heizperiode vorhanden sein.
Gruß
wobei die Auskünfte beim Mieterverein immer mit Vorsicht zu
geniessen sind, diese Leute neigen dazu höhere Prozentsätze
anzusetzen als erforderlich.
Hallko,
ich erachte diesen Hinweis für völlig verfehlt. Es sollte hier auch mal darauf geachtet werden, dass Mitarbeiter bei Mietervereinen für falsche Auskünfte haften. Wer Mietminderungen festlegt kann und darf sich nicht nur auf bestehende Urteile verlassen. Man muss schon die Wohnungen besichtigen, sich zumindest aber Lichtbilder vorlegen lassen, damit ein Überblick über den Mangel möglich ist. Leider haften Mitarbeiter der Mietervereine bei falsche Auskünften, während Makler, Hausverwalter und VM für das Verschweigen gesundheitsgefährendes Schimmel und vorsätzliche Körperverletzung nicht haften.
Gruss Günter
Heizkörper müsste spätestens bei Beginn der Heizperiode
vorhanden sein.Gruß