Hallo,
Auch hallo,
Mietrin hat bei einer Wohnungsbaugesellschaft eine Wohung
gemietet. Nach ein paar Monaten fängt es in verschieden Räumen
an zu schimmeln. Die Mieterin verständigt die Gesellschaft.
Diese läßt den Grund des Schuimmelbefalls feststellen. Es
kommt herraus dass das Dach undicht ist und dadurch Wasser in
die Wände zieht, sie wohnt im 11OG unterm Dach. Da es Winter
ist wurde ihr gesagt das die Reparatur erst im Frühjahr
behoben werden kann ( Frühjahr 2005 ). Eine Firma kommt und
entfernt den Schimmel, kurz darrauf fängt es wieder an.
Soweit, so gut.
Die Gesellschaft bietet der Mieterin eine Wohung im 6OG an, in
dieser Wohnung muss durch die Handwerker der Gesellschaft
instandgesetzt werden, danach kommt die Gesellschaft der
Meiterin mit einer Mietbefreiung entgegen. Nach eins, durch
die hohe Feuchtigkeit sind höhere Heizkosten entstanden, die
Meiterin muss knapp 200€ nachzahlen.
Dies ist jetzt 6 Monate her und die Gesellschaft rührt sich
nicht.
Häh? Was, wie, wo, wann? Die Mieterin ist also in die Wohnung gezogen. Ohne das diese renoviert wurde? Darauf wartet die Mieterin jetzt? Sie wurde aber komplett von der Miete befreit, bis dieser Zustand behoben ist?
Jetzt meine Frage, darf die Mieterin die Miete kürzen
und verlangen dass die Gesellschaft die Heizkosten übernimmt?
Welche Miete will die Mieterin kürzen, wenn sie gar keine bezahlt? Soll die Miete denn nachgezahlt werden, irgendwann? Die Heizkosten könnten wohl - wenn das Verschulden der höheren Kosten eindeutig auf die Gesellschaft zurückgeführt werden kann und nicht auf die sattsam bekannten Preissteigerungen in diesem Segment - wirklich der Gesellschaft berechnet werden. Ist wie gesagt erst gründlich zu prüfen und evtl. grenzwertig wegen der Maßnahmen, die die Gesellschaft zweifelsfrei in Gang gesetzt hat. Und - normalerweise - geht im Nachhinein wenig bis gar nix.
Zwar wurde ja auf eine Miete in der neuen Wohung verzichtet
aber das Angebot wurde vor über 6 Monaten gemacht.
Was für ein Angebot? Das die Miete nicht gezahlt wird? Die Instandsetzung? Die Mieterin muss sich entscheiden was ihr lieber ist, eine mietfreie Wohnung oder eine renovierte Wohnung.
Kann die
Mieterin von der Gesellschaft verlangen das diese ihr
bescheiningt das der Schimmel für sie ungefährlich ist? Für
mich sieht es so aus als ob es dem Sachbearbeiter egal ist.
Äh, die neue Wohnung ist auch mit Schimmel befallen? Warum ist die Mieterin dann überhaupt umgezogen? Oder wohnt sie noch in der alten Wohnung und zahlt in dieser keine Miete wegen Schimmel? Geht es der Mieterin schlecht? Was sagt der Gutachter zur Art des Schimmelbefalls? Welche Maßnahmen sind seitens der Mieterin eingeleitet, um weiterzukommen?
DAnke
Bitte. Versteh es leider nur nicht.
Gruß
Nita