Miete kürzen?

Hallo,

Mietrin hat bei einer Wohnungsbaugesellschaft eine Wohung gemietet. Nach ein paar Monaten fängt es in verschieden Räumen an zu schimmeln. Die Mieterin verständigt die Gesellschaft. Diese läßt den Grund des Schuimmelbefalls feststellen. Es kommt herraus dass das Dach undicht ist und dadurch Wasser in die Wände zieht, sie wohnt im 11OG unterm Dach. Da es Winter ist wurde ihr gesagt das die Reparatur erst im Frühjahr behoben werden kann ( Frühjahr 2005 ). Eine Firma kommt und entfernt den Schimmel, kurz darrauf fängt es wieder an.
Die Gesellschaft bietet der Mieterin eine Wohung im 6OG an, in dieser Wohnung muss durch die Handwerker der Gesellschaft instandgesetzt werden, danach kommt die Gesellschaft der Meiterin mit einer Mietbefreiung entgegen. Nach eins, durch die hohe Feuchtigkeit sind höhere Heizkosten entstanden, die Meiterin muss knapp 200€ nachzahlen.
Dies ist jetzt 6 Monate her und die Gesellschaft rührt sich nicht. Jetzt meine Frage, darf die Mieterin die Miete kürzen und verlangen dass die Gesellschaft die Heizkosten übernimmt?
Zwar wurde ja auf eine Miete in der neuen Wohung verzichtet aber das Angebot wurde vor über 6 Monaten gemacht. Kann die Mieterin von der Gesellschaft verlangen das diese ihr bescheiningt das der Schimmel für sie ungefährlich ist? Für mich sieht es so aus als ob es dem Sachbearbeiter egal ist.

DAnke

Hallo,

Auch hallo,

Mietrin hat bei einer Wohnungsbaugesellschaft eine Wohung
gemietet. Nach ein paar Monaten fängt es in verschieden Räumen
an zu schimmeln. Die Mieterin verständigt die Gesellschaft.
Diese läßt den Grund des Schuimmelbefalls feststellen. Es
kommt herraus dass das Dach undicht ist und dadurch Wasser in
die Wände zieht, sie wohnt im 11OG unterm Dach. Da es Winter
ist wurde ihr gesagt das die Reparatur erst im Frühjahr
behoben werden kann ( Frühjahr 2005 ). Eine Firma kommt und
entfernt den Schimmel, kurz darrauf fängt es wieder an.

Soweit, so gut.

Die Gesellschaft bietet der Mieterin eine Wohung im 6OG an, in
dieser Wohnung muss durch die Handwerker der Gesellschaft
instandgesetzt werden, danach kommt die Gesellschaft der
Meiterin mit einer Mietbefreiung entgegen. Nach eins, durch
die hohe Feuchtigkeit sind höhere Heizkosten entstanden, die
Meiterin muss knapp 200€ nachzahlen.
Dies ist jetzt 6 Monate her und die Gesellschaft rührt sich
nicht.

Häh? Was, wie, wo, wann? Die Mieterin ist also in die Wohnung gezogen. Ohne das diese renoviert wurde? Darauf wartet die Mieterin jetzt? Sie wurde aber komplett von der Miete befreit, bis dieser Zustand behoben ist?

Jetzt meine Frage, darf die Mieterin die Miete kürzen

und verlangen dass die Gesellschaft die Heizkosten übernimmt?

Welche Miete will die Mieterin kürzen, wenn sie gar keine bezahlt? Soll die Miete denn nachgezahlt werden, irgendwann? Die Heizkosten könnten wohl - wenn das Verschulden der höheren Kosten eindeutig auf die Gesellschaft zurückgeführt werden kann und nicht auf die sattsam bekannten Preissteigerungen in diesem Segment - wirklich der Gesellschaft berechnet werden. Ist wie gesagt erst gründlich zu prüfen und evtl. grenzwertig wegen der Maßnahmen, die die Gesellschaft zweifelsfrei in Gang gesetzt hat. Und - normalerweise - geht im Nachhinein wenig bis gar nix.

Zwar wurde ja auf eine Miete in der neuen Wohung verzichtet
aber das Angebot wurde vor über 6 Monaten gemacht.

Was für ein Angebot? Das die Miete nicht gezahlt wird? Die Instandsetzung? Die Mieterin muss sich entscheiden was ihr lieber ist, eine mietfreie Wohnung oder eine renovierte Wohnung.

Kann die

Mieterin von der Gesellschaft verlangen das diese ihr
bescheiningt das der Schimmel für sie ungefährlich ist? Für
mich sieht es so aus als ob es dem Sachbearbeiter egal ist.

Äh, die neue Wohnung ist auch mit Schimmel befallen? Warum ist die Mieterin dann überhaupt umgezogen? Oder wohnt sie noch in der alten Wohnung und zahlt in dieser keine Miete wegen Schimmel? Geht es der Mieterin schlecht? Was sagt der Gutachter zur Art des Schimmelbefalls? Welche Maßnahmen sind seitens der Mieterin eingeleitet, um weiterzukommen?

DAnke

Bitte. Versteh es leider nur nicht.

Gruß
Nita

Hi,

sie wohnt noch in der mit Schimmel befallen Wohnung. Sie bekommt erst für die neue Wohnung eine Mietbefreiung wenn diese durch die Gesellschaft instandgesetzt wurde, da die Böden usw. erneuert werden.
Aber das Angebot wurde vor 6 Monaten gemacht und in dieser Zeit wurde in der versprochenen Wohnung noch nichts unternommen.

Hier ein Beispiel: Die Toilette war komplett bis untern Rand, sorry vollgeschissen, auf die Frage ob eine neue Toilette eingebaut werden kann, antwortete der Angestellte der WG, auch die kann man doch sauber machen, lol. Er selbst würde sich nicht den Finger dreckig machen.

Wegen den Gesundheitsfrage, die Wände leuchten in allen Farben, dass so etwas gesund sein soll kann ich nicht glauben.

Noch etwas unklar?

Gruss

Hi,

ne, so ist es besser!

Ausser: Warum wird für die Wohnung - die sie beziehen soll - erst eine Mietbefreiung wirken, wenn sie dort eingezogen ist? Welche Beeinträchtigungen / Schäden sollen damit abgegolten werden?

Zum Schimmel: Grossflächiger Schimmelbefall in einer Wohnung berechtigt zur fristlosen Kündigung einer Wohnung, da grundsätzlich von einer gesundheitlichen Gefährdung ausgegangen wird. Auch eine Mietminderung ist möglich, die mögliche Höhe der Mietminderung weiss ich allerdings nicht. In solchen Fällen sollte man meiner Meinung nach sowieso fachlichen Rat in Anspruch nehmen.
Eine Mietminderung kann, soweit ich weiss, nicht für die Vergangenheit ausgesprochen werden. Verschiedene Regularien sind einzuhalten, damit der Mieter sich nicht selbst rechtlich falsch verhält.
Dem VM ist schriftlich eine Frist zur Beseitigung der Mängel zu setzen unter dem Vorbehalt der Mietminderung, falls die Frist ungenutzt verstreicht.

In jedem Fall sollte die Mieterin tätig werden und nicht weiter auf die Gesellschaft warten. Eine letzte (kurze) Frist zur endgültigen Beseitigung des Schimmels oder zur Renovierung der Ersatzwohnung mit der entsprechenden Ankündigung von weitergehenden Maßnahmen. Evtl. sollte die Mieterin sich tatsächlich nach einer anderen Wohnung umsehen und im Falle der weiteren Verzögerung seitens der Gesellschaft von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Persönlich würde ich dies - wie gesagt - nur mit entsprechendem Beistand tun.

Gruß
Nita

Hi,

die Mietminderung wurde für den Ärger, mit der mit Schimmel befallen Wohnung angeboten. Nur dachte damals keiner dass es sich so lange hinzieht.

Danke