Hallo,
es geht um folgendes wir hatten Mieter drin, die das Mietverhältnis kündigten für den 30ten April. Nun sind sie schon am 15ten des Monats raus und haben nur die hälfte der Miete bezahlt. Ist das deren Recht, wenn die sagen sie gehen am ende des Monats. Aber sind doch dann vorher raus und zahlen nur die hälfte der Miete.
Nein, die Mieter müssen die volle Monatsmiete entrichten. Schließlich haben sie ja auch zum 30. gekündigt. Und sie hätten die Wohnung auch nicht vorher verlassen müssen. Wenn sie trotzdem vorher die Wohnung verlassen, dann ist das nicht das Problem des Vermieters.
Gruß
Mike-Lohfelden
wenn der Mieter das Mietverhältnis zum 30. eines Monats gekündigt hat, dass muss er auch bis zum 30. Miete zahlen - es ist in Ihrem Fall die Entscheidung des Mieters, ab dem 15. die Wohnung nicht mehr zu nutzen.
wann die Mieter ausziehen, duerfen sie selbst entscheiden, allerdings muessen sie bis zum Ende der Kuendigungsfrist Miete zahlen, es sei denn es wurde eine frühere Abnahme durchgeführt.
Durch das Mietverhältnis erwirbt der Mieter ein Gebrauchsrecht - allerdings keine Gebrauchspflicht. Er kann „früher rausgehen“ - jedoch entbindet ihn das keineswegs von der Mietzahlungspflicht und auch nicht davon, dass der Mieter seinen Betriebskostenanteil bis zum Mietzeitende (= dem Zeitpunkt, bis zu dem er das Gebrauchsrecht hat) zu zahlen hat http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__537.html
Die Miete muss gezahlt werden bis zum Ende des Mietvertrages. Der Mietvertrag endet dann, wenn dies entweder im beiderseitigen Einvernehmen durch Aufhebungsvertrag festgelegt wurde oder der Mieter einen Kündigungstermin genannt hatte. Dieser Kündigungstermin, der schriftlich bei Ihnen vorliegen muss (also Ende des Monats) ist bindend für beide Parteien.
Sie haben also Anspruch auf die volle Monatsmiete. Sie sollten dem Mieter im Schreiben schicken mit Nachweis des Erhalts (Einschreiben) und ihm eine Frist von 14 Tagen zur Bezahlung der gesamten Miete setzen. In diesem Schreiben sollten sie auch mitteilen, dass sie sich andernfalls aus der Kaution bedienen. Liegt keine Kaution vor, kündigen sie ihm an, einen Mahnbescheid zu erlassen. Das müssen sie dann aber auch tun (Mahnung-online.de).
Hallo,
im § 573c BGB sind die Kündigungsfristen bei Mietverhältnissen für Wohnraum geregelt. Dazu kommt die verbindliche Vereinbahrung im Mietvertrag. Dort beträgt in der Regel die Frist bei Kündigung des Mieters mindestens drei Monate. Wann der Mieter innerhalb dieser Frist auszieht, bleibt ihm selbst überlassen. Allerdings haftet er für die Wohnung bis zum letzten Tag. (z.B. bei Frostschäden wegen Abschaltung der Heizung) Dies entbindet ihn aber nicht zur Pflicht zur Zahlung der vollen Miete bis zum Vertragsende. Deshalb nimmt so gut wie jeder Vermieter eine Mietkaution, um sich in solchen Fällen (Zahlungsausfällen, Schäden) rechtmäßig bedienen zu können.
Sollte keine Mietkaution gezahlt worden sein, hat der Vermieter die Möglichkeit, sein Geld einzuklagen. Die Chancen dafür stehen optimal!
Hallo, nein das ist nicht Rechtens.
Es gilt was im Vertrag steht.
Und wenn der Vertrag zum 30. gekündigt wird, ist es egal ob sie am 1. oder 15. raus sind,
es fällt die gesamte Miete an.
Grundsätzlich endet das Mietverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. Um genau sagen zu können, wie sich das bei Dir verhält, müsste man noch folgendes wissen:
Hat zum 15., also beim tatsächlichen Auszug eine Wohnungsübergabe stattgefunden? Ist diese dokumentiert? Haben die Mieter zu diesem Zeitpunkt alle Schlüssel abgegeben? Warst Du bei der Wohnungsabnahme mit der Übergabe einverstanden?
Wenn all diese Fragen mit ja beantwortet werden, dann hast Du wahrscheinlich keine Chance, die Restmiete noch zu bekommen.
Hat aber die Übergabe der Wohnung erst am Ende der Mietzeit, nämlich am 30. April stattgefunden, dann muss der Mieter die volle Miete zahlen.
Viel Glück bei Deinen Verhandlungen, Hubert Steiger.
Hallo,
meine Meinung aber keine Rechtsauskunft:
Das Mietverhältnis läuft bis zum Ende der Kündigungsfrist. Der Mieter muss also bis dahin Miete zahlen. Er ist mit der Schlüsselübergabe nur seiner Rückgabepflicht gerecht geworden.
Es sei denn, Sie hätten einen Mietaufhebungsvertrag abgeschlossen, also den Mieter vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen.
Ich gehe dabei davon aus, dass Sie in den 2 Wochen keine Renovierungsarbeiten unternommen haben und auch die Wohnung an einen Nachmieter zur Renovierung übergeben haben. Das wäre ein Grund für den bisherigen Mieter die Miete nicht weiterzahlen zu müssen.
Hallo, ich gehe mal davon,das sie die Kaution noch haben,denn können sie den rest der noch fehlende Miete abziehen.Die nebenkosten Abrechnung müssen ja auch noch machen.Zur not Einklagen vor Gericht.L.G. Dietlinde
nein, das ist nicht rechtens, wenn sie dazu ihr einverständnis nicht gegeben haben. das wäre ja auf kulanz und gegenseitigem einvernehmen beschlossen worden - scheint aber bei ihnen nicht der fall zu sein. daher müssen die mieter die volle miete zahlen.
kurz und knapp: ein Mietvertrag ist i.R. monatlich. Wenn der Mieter die Mietsache vorher räumt, ist das sein gutes Recht. Das ändert aber nix am schuldigen Mietzins.
Wie immer empfehle ich ein dipolamtisches Vorgehen.
Viel Erfolg!
cumar
Ist nicht rechtens für die Mietzahlung; für die Betriebskosten ist das was anderes, da die Wohnung vermutlich auch schon am 15. übergeben wurde.
MfG pete88
Sicher kann ein Mieter eher ausziehen wenn er mag, aber, sofern es keinen Nachmieter für den Zeitpunkt des Auszugs gibt hat der ehemalige Mieter die Miete bis zum Ablauf der Mietfrist also 30.4. zu zahlen.
Dafür gibt es die 3 Monatige Kündigungsfrist für Mieter
mfg
MT