Ein Mieter bewohnt seit Oktober eine Altbauwohnung und hat bereits bei der Wohnungsübergabe Mängel festgestellt (Schlagstellen in der Badewanne, nicht funktionierende Steckdosen, Sprung in einer Fensterscheibe, die meisten Zimmertüren defekt). Diese wurden mehrfach bei der Verwaltungsgesellschaft nachgemeldet, doch nach Aussage des Verwalters will der Vermieter alle Mängel im gesamten Haus erfassen und auf einmal reparieren lassen.
Bis heute ist jedoch nichts passiert. Da sich der Verwalter nicht meldet, will der Mieter nun die Miete mindern. Darf er es einfach so oder muss er dem Verwalter eine „Androhung“ mit Fristsetzung schicken? Um welchen Anteil darf die Miete gemindert werden und muss dieser Anteil später nachgezahlt werden?
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe.
Hallo Skee,
leider verstehe ich davon nichts. Ich kann also nur aus dem Bauch raus antworten:
Wurden die Mängel bei Übernahme der Wohnung im Beisein des Vermieters schriftlich dokumentiert oder zwischenzeitlich bestätigt?
Mietminderung ankündigen klingt im Streitfall immer besser, weil man seinen guten Willen gezeigt hat, als einfach mindern.
Viel Erfolg bei deinen anderen Helfern.
cougar63
hier ein link,der viel.helfen kann.
Hallo,
auf alle Fälle noch einmal eine angemessene Frist setzen,14 Tage sind ausreichend da schon mehrmals die Mängel angezeigt wurden,wenn sich nichts getan hat dann mindern.Wie hoch die Minderung ausfällt kann man in Listen einsehen,googeln.Mietrecht Mietminderung.Am besten wäre natürlich im Mieterbund persönlich nachzufragen,die helfen prima weiter.
LG
Guten Tag.
Frage: wurden die Mängel bei Wohnungsbesichtigung/Abschluss des MV SCHRIFTLICH in einem Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten ? Ich hoffe doch. Lassen Sie sich nicht länger vertrösten und setzen Sie dem Verwalter bzw. dem Vermieter per Einwurf-Einschreiben eine Frist zur Behebung der Mängel. Kündigen Sie direkt an, die Miete ab Ende der Fristsetzung zu kürzen ( um wieviel weiß ich nicht, es gibt aber im´Internet entsprechende Rubriken ). Gehen Sie notfalls mit einem Rechtsanwalt gegen dieses ignorante Verhalten an. Sie können sich auch bei einem Mieterverein - sofern Sie Mitglied sind - beraten lassen - ebenso, falls Sie eine Rechtsschutzversicherung Miete haben. Beratungsgespräche sind i.d.R. nicht so teuer, so daß ich es an Ihrer Stelle auch privatzahlen würde.
Viel Glück.
Blumenhaus
Hallo,
ja, es muss eine „Androhung“ erfolgen, mit Fristsetzung.
Es sollte geschrieben werden, was bisher war und das nun die Mängel innerhalb, sage mal in diesem Falle drei Wochen Zeit geben, beseitigt werden sollen, da ansonsten die Miete um 20 % gekürzt wird.
Mehr Kürzung wird nicht machbar sein, da es sich um keine erheblichen Schäden handelt, wie z.B. Haizungsausfall.
Der um die Miete gekürzte Betrag sollte zurück gelegt werden, für den Fall der Fälle, denn es kann sein, das bei schneller Beseitigung der Mängel die zurückbehaltene Miete ausgezahlt werden muss! Es betrifft auch nur die Kaltmiete!
Ich hoffe, ich konnte etwas hilfreiche Informationen schicken, alles Gute, lG
Androhung mit Fristsetzung ist korrekt. Nachträglich müssen sie nichts zahlen .Exakter Minderungsprozentsatz gibt es nicht .Ich denke 20% wären angemessen …
Eine rechtswirksame Mietminderung ist immer an angemessene Fristsetzung gebunden! Gerichtsverwendbar (im oftmaligen Streitfall) ist immer Einschreiben-Rückschein.
Grundsätzlich darf nur von der Grundmiete gemindert werden. Die Höhe Muss angemessen sein und diese entscheidet der Mieter. Da es immer Einzelfallentscheidungen sind und jeder den Mangel anders empfindet, gibt es keine Festbeträge. Nach den geschilderten Mängeln halte ich 7% für angemessen. Der geminderte Anteil am Mietzins wird nicht nachträglich bezahlt. Er dient als Druckmittel, damit der Vermieter seine Pflicht, den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, herstellt.
Hallo,
so wie du das schilderst, ist dem Verwalter mehrfach mitgeteilt worden, dass die Mängel zu beseitigen sind.
Jetzt würde ich ein Schreiben aufsetzen, in dem noch einmal alle Mängel aufgeführt werden und eine Frist von 14 Tagen setzen. Auch erwähnen würde ich, dass schon mehrfach auf die Mängel hingewiesen wurde.
Für die aufgeführten Mängel kannst du 5 % der Nettomiete für die Tage, in dennen die Mängel noch nicht behoben sind einbehalten. Nach Mängelbeseitigung brauchst du diesen Anteil nicht nachzahlen. Es gab ja schließlich Mängel, die die Wohnqualität gemindert haben.
Ich hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse
Hallo! Es ist eine Albauwohnung. Und der Mieter zahlt bereits einen Mietzins der günstiger ist als es eine sanierte Wohnung kosten würde. Und der Mieter hatte bereits bei der Übergabe festgestellt, daß es Mängel gab. Also sind keine verstäkte Mängel.Ich würde sagen :Keine Schansen! Aber versuchen dürfen Sie es natürlich. Fals der Vermieter das nicht akzeptiert darf er Kündigung aussprechen. Die Kaution behällt er natürlich. Sie müssten schon ordentlich Frißt setzen, 4 Wochen oder so. Danach die Miete kürzen. Wieviel ? Das können Sie Googeln. Gerichtsurteile Mietminderung. Oder Sie überlegen das noch mal. Die Wohnung ist ja günstig. Finden Sie wieder so eine?.Ich als vermieter würde Sie rausschmeißen. Wenn der Vermieter alle Mängel beseitigt wird auch die Miete höher. Auserdem gibt es auch gewisse Bagatelreparaturen,die der Mieter selber tragen muß,bis 120 euro im Jahr. Also solange die Wanne dicht ist, und das Fenster mit Klebeband zugeklebt werden kann, würde ich auch Verlängerungsschnur legen und die Atmosfähre der Alten Wohnung geniesen. Ich hoffe geholfen zu haben.
Hallo skee,
bevor der Mieter die Miete mindert muß er dem VM unter Fristsetzung die Chance geben, die Mängel zu beheben. Die Fristen sollten sinnhaft sein, also in der Regel 2 Wochen nicht unterschreiten. Erst nach Ablauf der Frist ohne Mängelbehebung kann die Miete gemindert werden. Die Höhe der Mietminderung sollte im Verhältnis zur Nutzungseinschränkung der Wohnung stehen. Die angemessene Höhe der Mietminderung könnte also deutlich geringer sein, als der Mieter sich gerade vorstellt. Hierfür bitte im Netz oder bei einer fachlich kompetenten Stelle Informationen einholen.
MfG
waru
Hallo skee,
sorry, dass ich erst jetzt antworte, aber aufgrund der Deaktivierung meiner (mittlerweile ungültigen/alten) E-Mail-Adresse bei wer-weiss-was.de haben mich diverse E-Mails nicht erreicht. Das ist mir erst heute beim Einloggen aufgefallen. Mittlerweile habe ich jedoch die neue Mail-Adresse aktiviert/registriert - jetzt sollte es auch wieder mit wer-weiss-was.de klappen!
Also entschuldige bitte nochmals - eigentlich bin ich sonst bestrebt, so schnell wie möglich zu antworten.
Doch nun zum Thema:
Im Großen und Ganzen hätte ich ähnlich wie „Angela Mösch“, „blumenhaus“ oder „Sabine Kruse“ argumentiert. Die Antwort bzw. der Link von „Sally Ferme“ ist/sind auch super. Dem gibt es eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Was m. E. überhaupt nicht „geht“ bzw. voll daneben ist, ist die Antwort bzw. die Meinung von „Geschirrspülmittel“. Man könnte fast denken, dass hat dein Wohnungsverwalter bzw. Vermieter geschrieben.
Ich zitiere mal auszugsweise: „…Hallo! Es ist eine Albauwohnung. Und der Mieter zahlt bereits einen Mietzins der günstiger ist als es eine sanierte Wohnung kosten würde. Und der Mieter hatte bereits bei der Übergabe festgestellt, daß es Mängel gab. Also sind keine verstäkte Mängel. Ich würde sagen :Keine Schansen!..“
Woher weiß „Geschirrspülmittel“, dass der Mietzins günstiger bzw. überhaupt günstig ist? Und auch wenn die Mängel bereits beim Einzug festgestellt wurden (bzw. eigentlich genau deshalb), hast du das Recht, eine Mietkürzung vorzunehmen (Voraussetzung: Die Mängel wurden protokolliert!). Schließlich warst du ja bisher geduldig und bist dem Vermieter entgegengekommen - soll heißen: du hast keine Mietminderung vorgenommen, da du den Zusagen des Verwalters vertraut hast. Und wer hat eigentlich von versteckten Mängeln gesprochen? In deiner Anfrage steht da zumindest nichts…
Weiteres Zitat: „…Oder Sie überlegen das noch mal. Die Wohnung ist ja günstig. Finden Sie wieder so eine?.Ich als vermieter würde Sie rausschmeißen…“
Tolle Rechtsauffassung!!! Man könnte dir als Mieter auch sagen: „Die Wohnung ist ja günstig - also mein lieber Mieter, halts M… und beschwer dich nicht! Sei froh, dass du die Wohnung überhaupt nutzen darfst!“ Na so geht’s ja wohl nicht - sicherlich muss man bei einer Altbauwohnung im Vergleich zu einer Neubau- oder sanierten Wohnung einen geringeren Standard/Komfort akzeptieren, aber keinesfalls muss man Mängel in Kauf nehmen.
Aber auch da belehrt uns „Geschirrspülmittel“ wieder eines Besseren - Zitat: „…Also solange die Wanne dicht ist, und das Fenster mit Klebeband zugeklebt werden kann, würde ich auch Verlängerungsschnur legen und die Atmosfähre der Alten Wohnung geniesen…“
Da fällt mir nun gar nichts mehr ein - hab dazu eigentlich schon alles weiter oben geschrieben…
Abschließend sei gesagt:
Lass dich nicht einschüchtern und hinhalten, informier dich gut (z. B. beim Mieterverein) und drohe auf jeden Fall mit einer Mietminderung. Nur so erreichst du was. Und wenn der Vermieter dann meint, er müsse immer noch nichts tun, dann zieh die Mietminderung durch.
Ein Tipp noch:
Evtl. sollte man prüfen, ob man anstatt der Mietminderung die Miete nur unter Vorbehalt zahlt. Sollte sich nämlich später herausstellen, dass eine Mietminderung unberechtigt/unzulässig war, läuft man Gefahr, dass der Vermieter das Mietverhältnis (außerordentlich) kündigen kann.
Nun wünsche ich dir aber viel Erfolg und bald eine mängelfreie Wohnung…
MfG schoerschi
PS: Noch ein paar abschließende Wort an/zu „Geschirrspülmittel“: Rechtsschreibung ist eine hohe Tugend! Mir ist klar, dass einem - wenn man in einem Forum schreibt - sicherlich ein paar Fehlerchen unterlaufen (können), aber in dieser Anzahl tut’s doch weh! Vielleicht hilft ja Korrekturlesen oder ein Rechtschreibprüfprogramm, bevor man was ins Forum „stellt“…
Vielen Dank,
genau so sah ich das auch 
Mitlerweile hat der Mieter von der Verwaltung erfahren, dass die Verzögerungen mit einem Wechsel des Eigentümers zum Anfang Mai zusammenhingen. Er wird jetzt noch zwei Wochen abwarten und dann mit der Fristsetzung und Mietzahlung unter vorbehalt, sowie Androhung der Mietminderung fortfahren.
Danke nochmal für die Hilfe!
skee