Miete mindern bei STörung der Gastherme

Hallo.

Unser Vermieter bekommt es seit einem Jahr einfach nicht hin, unsere Gastherme zu reparieren. Das Problem ist, dass unsere Therme immer nach 5 minuten ausgeht, wenn wir duschen. Die Therme zeigt A4 für Abgasstörung an. Deshalb müssen wir, egal ob Sommer oder Winter, unser Fenster sperrangelweit aufreißen, damit die Therme Luft ziehen kann und sie nicht ausgeht beim duschen. Dabei kühlt im Winter die Wohnung ab und es muss wieder neu geheizt werden, damit der Raum wieder warm ist. Was für mich zusätzliche Energiekosten bedeutet.

Brief wurde schon geschrieben und auch schon mit Frist. Falls diese nicht eingehalten wird, dass ich die Miete mindern werde.

Um wieviel % kann ich die Miete mindern und gibt es ein Urteil über so einen Fall?
Habe nichts gefunden im Netz, was meinem Fall ähnelt.

Liebe Grüße :smile:

Hallo,

ich hab jetzt mehrfach im web gelesen, daß andere eine Reparatur in Auftrag geben und die Kosten von der nächsten Miete abziehen.
Ob das rechtmäßig ist, weiß ich nicht, hab ich aber auch schon öfters gemacht. Dieses kannst Du ja dem Vermieter nochmal schriftlich ankündigen und dann auch machen.
Zu einer Mietminderung (auch rückwirkend) kann ich nichts sagen.

Gruss Huftier

Hallo, hier mal ein Link zu Mietminderungen:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung…

Machen Sie folgendes: Fordern Sie Ihren Vermieter durch eingeschr. Brief auf, bis zu Datum x (max.2Wochen zugeben) die defekte Gastherme instand setzen zu lassen. Kündigen Sie an, daß Sie nach Verstreichen dieser Frist -sofern der Vm nichts unternommen hat- selbst einen Fachhandwerker mit der Instandsetzung beauftragen werden und die Kosten von der bzw. den nächsten Bruttomiete/n abziehen werden.- Es könnte bei Ihnen der Fall sein, daß die Therme im Prinzip in Ordnung ist, jedoch in die Badezimmertür (etwa in Kniehöhe)ein Luftschlitz eingeschnitten werden muß oder für eine andere Belüftungsmöglichgkeit gesorgt werden muß.- Beim PKW geht der Motor auch aus, wenn man den Luftfilter zustopft…- Der Fachhandwerker kann Ihnen sagen, was Sache ist.- Die Mietminderung richtet sich danach, ab wann Sie den Vm vom Mangel in Kenntnis gesetzt haben mit der Bitte, diesen abzustellen und ist für mich sehr schwierig zu beantworten aus der Ferne. Sehen Sie bei dem genannten Link nach. Ich würde ca. 10% als gerechtfertigt ansehen.- Gruß, Achim

Hallo,
dazu kann ich leider keine Aussage treffen.

Eklis64

Hallo,
leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen.LG

Es muss angemessen sein , ich denke mit 20% macht man nichts falsch.