X ist in eine WG eingezogen In seinem MV steht, dass sein Zimmer 19m² groß ist. Dafür zahle er 280€. Allerdings hat er nach mehrmaligem Nachmessen festgestellt, dass das Zimmer mit Schrägen etc nur 14 m² groß ist. Es gibt hier bereits einen ähnlichen Beitrag, aber bei X gibt es 2 entscheidende Unterschiede. Zum einen zahlt er einen Fixpreis für seine NK, der nicht extra aufgelistet, sondern in der Gesamtmiete enthalten ist. Zum anderen wohnt er in einer WG. Seine Mitbewohner haben in ihrem MV keine angaben zu ihrer Zimmergröße und sie haben keine Ahnung wie groß die sonstigen Zimmer sind.
Kann er hier die Miete mindern und kann er die 3 Jährige verjährungsfrist nutzen um das ganze in 2,5 Jahren zu beanstanden, damit der Vermieter nicht anderweitig die Miete erhöht sondern ihm dann definitiv den Betrag zurückzahlen muss oder habt ihr andere Lösungsvorschläge?
Hallo,
Kommt sicher exakt auf die Formulierungen im MV an. Zunächst hat man ja ein Zimmer und nicht eine bestimmte Zahl an m² gemietet. Im Zweifel ist sowas vielleicht auch auszulegen. Wenn man ein Zimmer in einer WG mietet, dann mietet man ja nicht nur die m² seines Zimmers, sondern anteilig auch sowas wie Flur, Küche, Bad etc. Vielleicht ergeben sich die 19m² daher? Auf jeden Fall wird man davon ausgehen können, dass die Kosten, die dafür anfallen, auch im Gesamtmietbetrag enthalten sind und das einem Mieter auch klar ist.
Sowas kann von hier aus ohnehin niemand so pauschal beurteilen.
Es kann eigentlich fast nie schaden da erstmal den Vermieter zu fragen oder einfach erstmal den Mieterbund. Wenn es um eine Wohnung bzw. Zimmer in einem Studentenwohnheim geht, gelten ohnehin wieder teilweise andere Regelungen.
Falls man die Idee hat, die Miete dann in 2,5 Jahren rückwirkend kürzen zu wollen, sollte man sich auf jeden Fall jetzt schon bemühen nirgendwo auch nur einen Kratzer zu hinterlassen. Der Vermieter wird dann bei der Übergabe ganz genau hinsehen.
immer schön pünktlich bleiben bei den Einzahlungen;
peinlich genaue Wahrnehmung der Obhutspflichten, dh. sofortige Meldung von Veränderungen da sonst eine Folgschädenhaftung des M besteht;
super Einhaltung der Hausordnung insbesondere des Winterdienstes, der Treppenhausreinigung und des Lärmschutzes auch bei Abwesenheit;
jeglichen Anmeldung von Gästen und Gasttieren, die länger als 4+X Wochen verweilen;
keine Beleidigungen, Beschimpfungen oder Angriffe auf den VM verüben
(sowieso ein nogo);
ggf. alle x Monate eine Wohnungsbegehung des Vermieters dulden zwecks Einhaltung des Gebrauchs der Wohnung;
eben alles was sonst noch eine Abmahnung etc. provozieren könnte;
ggf. Ablehung aller Sonderwünsche und Sonderregelungen uu. auch der Untervermietung;
nix an mitgemieteten Gegenständen verlieren;
etc. pp usw…(hier wegen der Grauzone nicht weiter erwähnt.)
Ach ja, bei so einer Wohnungsübergabe findet sich wohl immer etwas…
…man muß nur genau und lange genug hinsehen.
Verdeckte Schäden finden sich afaik auch immer, auch nach der Wohnungsübergabe.
meist werden sie aber den EXmietern aus Kulanz und Aufwandersparnis nicht in Rechnung gestellt.
Man muss nur die Hemmschwellen des VM mit geeigneten Massnahmen überwinden, dann könnte der sich auch der VM überwinden alle seine Rechte gegenüber dem M wahr zu nehmen.
Nehmen und Geben wie im Mietvertrag vorgesehen läuft dann auf einer anderen Ebene.
Wer es mag…
…ach ja, der VM zieht ja nie aus.