Miete mindern nach 2 Jahren Ruhestörung

Hallo, ich habe folgende Frage: Kann ich meine Miete mindern auf Grund andauernder Lärmbelästigungen durch Nachbarn?

Die Belästigungen dauern bereits über 2 Jahre an und finden von Früh bis spät in die Nacht durch einen arbeitslosen Mehrpersonenhaushalt statt.
Ein Lärmprotokoll wird seit 2Jahren geführt und es ist kein Monat ohne „enorme“ Störung vergangen. Ich habe jedes Jahr meinem Vermieter ein Beschwerdeschreiben zukommen lassen, dieser leitete es an den Eigentümer der Wohnung von der Familie weiter.

Es ändert sich jedoch nichts, selbst nach einer Abmahnung die erst nach 2 Jahren erfolgte.
Meine Hausverwaltung redet sich damit raus, dass sie keien Handhabe hat weil die Mietpartei nicht von ihr verwaltet wird. Ich habe das Gefühl das dass als Ausrede genutzt wird um einer Mietminderung zu entgehen.

Kann ich trotzdem bei weiteren Störungen die Miete mindern? Das Lärmprotokoll wird weitergeführt und es gibt auch genug Zeugen.

Danke für Tips, vlt auch mit Rechtsnorm :smile:

Hallo,
schau mal hier:
ttp://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-laerm-durch-…
Dort ist eigentlich alles gut und treffend erklärt.
Vorab aber die Mietminderung ankündigen, wenn sich nach Fristsetzung nichts ändert. Eine Frist mußt du setzen. Diese muss auch nicht besonders lang sein, da man Ruhestörung eigentlich unverzüglich - also sofort- einstellen kann.

Viele Grüße und Erfolg

Hallo,

schau mal hier:
ttp://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-laerm-durch-…
Dort ist eigentlich alles gut und treffend erklärt.

Bei Deinem Link fehlt ein ‚h‘.
Und im verlinkten Text fehlt der Hinweis, dass eine Mietminderung kaum noch in Frage kommt, wenn man den Mangel bereits seit 2 Jahren geduldet hat.

Undd das:

Vorab aber die Mietminderung ankündigen, wenn sich nach
Fristsetzung nichts ändert. Eine Frist mußt du setzen.

ist einfach nur Unsinn.

Gruß
testare_

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