Guten Tag,
ich wollt mal fragen ob man seine Miete mindern kann (Grund der Minderung regelmäßige nächtliche Ruhestörung durch Nachbarn),trotz einer Bürgschaft der Eltern. Oder hollt sich dann die Verwaltung das Geld von den Bürgen also meinen Eltern?!
Gruss
Petra
Hallo Petra.
Also im prinzip geht es. aber du musst mind. 2 mal beim Verwalter/Vermieter das gemeldet haben. Wer nun wirklich die Miete bezahlt und ob deine Ellis als Bürgen antastbar sind: Wo eher nicht.
Melde die Vorfälle dem vermieter, am besten schriftlich. Dann muss er handeln. Legt sich das nicht, kannst du auch die Miete kürzen…
LG Steven aus Leipzig