Miete mindern

Befall schwarzer Schimmel in Küche , Flur und Eßzimmer seit längerer Zeit.
Kann rückwirkend eine Mietminderung für Whg,. vorgenommen werden ?
Wenn ja, in welcher Höhe ?
Danke für Info, falls jemand hierzu etwas sagen kann.

Ja - Nein - Vielleicht

Info ist ein super Stichwort.

Wo,istt der Schimmel? Wer hat den bisher festgestellt?Wie groß? Wurde der Vermieter informiert? Was hat der Mieter unternommen? Was heißt „längere Zeit“?

Schimmel ist an der Wand oben . Anfang 2022 war ein Gutachter da und hat das besichtigt usw.
Schimmelstellen wurden übergemalt, kamen aber dann massiver als vorher zum Vorschein, Vermieter wurde mehrfach angesprochen und aufgefordert, den Schimmel fachgerecht zu beseitigen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus, bei dem auf der einen Hausseite auch in anderen Wohnungen immer wieder Schimmel aufgetaucht ist. Die anderen Wohnungsbesitzer haben dann irgendeine Isolierung vornehmen lassen. Stellen an der Decke/Wand ca. 10 cm hoch und gehen jeweils über die gesamte Raumlänge, Küche und Esszimer jeweils ca. 3 m lang.

Das ist ein komplexer Fall, der auch schon sehr lange läuft. Bei einer grundsätzlich gesundheitsgefährdenden Angelegenheit überraschend lange. Mit Auskünften über das Internet kommt man da nicht weiter. Von eigenmächtiger Mietminderung ist eher abzuraten. Rechtsanwalt oder Mieterschutz.

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Eine Mietminderung ist leider rückwirkend nicht möglich. Würde ich wahrscheinlich anwaltlich klären lassen an deiner Stelle, wenn der Schimmel weiter durchkommt.

Hallo Peter, und danke für Deinen Beitrag. Ich meine mit rückwirkend an sich den Zeitraum nach der Mängelanzeige. Die Beseitigung ist ja bis heute nicht erfolgt, obgleich das Thema schon seit 2022läuft. Insofern wäre ich mir da nicht so ganz sicher,

  • Zeitpunkt der Mietminderung:
    Die Mietminderung tritt in der Regel erst ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige ein, nicht rückwirkend für die Zeit davor.
    Liebe Grüße

Du hast Recht, ich habe es mir gerade nochmal durchgelesen. Du kannst ab dem Zeitpunkt der Information an den Vermieter die Miete mindern. Sorry für die fehlerhafte Aussage!

Nein, das stimmt so nicht. Wer drei lange Jahre lang zahlt, kann nämlich nur in Ausnahmefällen noch rückwirkend mindern. Das setzt in der Regel voraus, dass man dem Vermieter gegenüber geäußert hat, nur unter Vorbehalt zu zahlen.

Von daher: Anwalt oder Mieterberatung.