Hallo zusammen
Als Mieter von einem Geschäft zahle ich monatlich meine Miete. Ich muss gegenüber dem FA die Umsatzsteuervoranmeldung zum 10 des Monats bringen.
Muss ich die Miete als Netto zuzüglich der 19% mit in die Betriebsausgabe eintragen oder nur den Bruttobetrag?
Das geschäft unterliegt der Besteuerung der Umsätze nach vereinbarten Entgelten.
Danke für eure Antworten
Muss ich die Miete als Netto zuzüglich der 19% mit in die
Betriebsausgabe eintragen oder nur den Bruttobetrag?
Konkrete und rechtssichere Antworten gibt es nur beim Steuerberater und/oder Anwalt. Alles weitere ist meine persönliche Meinung.
Auf der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es zwei Spalten. Die eine, „Bemessungsgrundlage“ ist für den Nettobetrag ohne USt, und die zweite für die Steuer.
Und: wenn du „Netto zzgl. USt“ und „Bruttobetrag“ gegenüberstellst, ist das sehr verwirrend. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Brutto = Netto + USt.
Sorry: meine ich auch. danke für die Antwort
Eine Frage/Empfehlung hätte ich noch zu stellen
Muss ich die Zahlung/Gehalt an meine Angestellte auch
mit Netto+ 19 % = Brutto als Betriebsausgabe händeln ?
??
Mfg
PS 996
Muss ich die Zahlung/Gehalt an meine Angestellte auch
mit Netto+ 19 % = Brutto als Betriebsausgabe händeln ?
Ich finde es unverantwortlich, sich Angestellte zu leisten, aber, wenn man selbst die Kenntnisse nicht besitzt, keinen Steuerberater bzw. Buchhalter dafür zu beauftragen. Wenn da etwas falsch abgerechnet wird, und Nachforderungen auf dich zukommen, die du nicht begleichen kannst, kann das auch negative Konsequenzen für deinen Angestellten haben. Ich halte die Frage daher für dieses Forum ungeeignet.
Hallo,
ich frage mich gerade, wo Du in einer USt-Voranmeldung eine Betriebsausgabe eintragen kannst.
Normalerweise trägst Du doch deine eigenen Ausgangsumsätze netto bei den Umsätzen ein und bei der
Vorsteuer trägst Du dann die Umsatzsteuer, die Du bei
deinen Ausgaben an diverse Unternehmer gezahlt hast, ein.
Also bei der Miete, ist die Miete ja dein Aufwand und die darauf entfallende Umsatzsteuer trägst du als Vorsteuer ein. Nix brutto oder netto!
Gruß, Moni
Hallo PS
Wohne selbst im Ausland und kann leider nicht weiterhelfen.
Freundliche Gruesse
hallo,
ich kann ihnnen bei diesem thema leider nicht weiterhelfen, da ich selber kein geschäft habe/auch keine hatte…
kenn mich da leider nicht aus, tut mir leid…
trotzdem viel glück um antwort auf ihre frage zu bekommen…
freundliche grüsse
Hallo,
du musst sowohl den Nettobetrag als auch den Umsatzsteuereinteil in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben.
MfG
Jan Schaarschmidt
Verstehe nicht ganz das Problem. Aber ich versuchs mal.
Vereinbarte Entgelte hat NICHTS mit Ausgaben, sondern nur mit Ihren Umsätzen zu tun.
Wenn, ich betone WENN, in Ihrer Miete MWSt enthalten ist, so bekommen Sie diese Steuer als Vorsteuer vom FA zurück (Kennzahl 66 der USt-Voranmeldung, NUR den Steuerbetrag eintragen).
Soweit hilfreich ? Oder habe ich etwas falsch verstanden ?
Hallo,
soweit mit bekannt ist:
die Miete sind als Kosten netto einzutragen und die Vorsteuer darauf ist abzugsfähig, diese muss in die Spalte, ich denke 66 in der UST Voranmeldung.
LG
Short-Snake