Guten Tag,
folgender Fall liegt vor, bei dem ich hoffe hier etwas Hilfe zu finden:
Mieter A,B,C wohnen gemeinsam seit März in einer Wohnung und haben alle den Mietvertrag unterschrieben (sind also Hauptmieter). C entscheidet sich im Juli auszuziehen und reicht eine Kündigung (mit Unterschrift von A und B) mit gesetzlicher Kündigungsfrist von 3 Monaten ein, außer es wird früher ein Nachmieter gefunden. Dies ist mit dem Vermieter abgesprochen. Es findet sich nach kurzer Suche ein passender Nachmieter D. D will zum 01.09. einziehen sagt dann aber kurzfristig eine Woche davor ab (aufgrund einer Erkrankung des Hundes welche es nicht zulässt in eine Wohnung mit Teppich zu ziehen). Nun hat D schon die Kaution überwiesen und die halbe Miete für August (dies wurde intern geregelt, da D schon mitte August die privaten Dinge in die Whg gebracht hat). Es wurde jedoch noch NICHTS unterschrieben. D zieht also nicht ein und der ausgezogene Mieter C befindet sich rein theoretisch noch in der Kündigungsfrist. Können A und B von C verlangen die Miete noch bis Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist zu zahlen? Schließlich können sie nichts für den „Absprung“ von D. Oder ist C fein raus und hat keinerlei Verpflichtungen gegenüber A und B mehr ?
Ich hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann und freue mich auf Antworten.
Man könnte die Auffassung vertreten das D mit dem Vermieter einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen hat der für D bindend wäre. Daraus würde sich ergeben, dass C die Absprachen eingehalten hätte und D nun zahlungspflichtig wäre. Sollte sich jedoch der Vermieter und D einig sein, dass kein Mietvertrag zustande gekommen ist, so bleibt C im Mietvertrag gebunden. Es ist unwahrscheinlich dass C gegenüber D in diesem Falle Ansprüche geltend machen kann, da es zwischen C und D zu keinem Vertragsverhältnis gekommen ist.
Danke erstmal, dass hier überhaupt jmd geantwortet hat. sollte man also D (potentieller nachmieter der abgesprungen ist) und den vermieter fragen, welcher auffassung beide sind?
vl wäre ein besuch beim mieterbund auch keine schlechte idee, oder?
So wie es aussieht hat C ja noch für die Monate September und Oktober Zahlungsverpflichtungen. C könnte sich nach wie vor um einen Nachmieter bemühen.
Natürlich wäre es sinnvoll für C die Einschätzung des Mieterschutzbundes zu kennen.
Im vorliegenden Fall steht außer Frage dass D für die 2. Hälfte des Monats August die Miete für das Abstellen seiner persönlichen Dinge übernimmt bzw. übernommen hat?
Für den Vermieter wäre es unklug sich auf den mündlichen Mietvertrag einzulassen, da er ja genau weiß, dass dieser auf Dauer keinen Bestand hat. Daher wird er dies bestimmt nicht tun. Schlecht also für C.
Im vorliegenden Fall würde ich C wünschen, dass seine Bemühungen einen Nachmieter kurzfristig zu finden von Erfolg gekrönt sind. Das scheind der sicherste Weg zu sein.