Miete nach Versterben

Hallo,

wie sieht daseigentlich aus, wenn ich jetzt versterben würde. Wie lange müssten meine Angehörigen weiter Miete zahlen?
Wann kann die Kündigung erfolgen, ich habe gehört, dass es bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten bleibt.
Ich würde mich dreuen, wenn ihr mir passende Gesetze nennen könntet!

Vielen Dank für eure Mühe.

Gruß
Anna

Hallo Anna,

das ist im BGB geregelt: §§ 563 und 564. Hiernach können die „eingetretenen Personen“ allerdings auch binnen eines Monats erklären, dass sie nicht das Mietverhältnis forstetzen wollen.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

was ist aber, wenn keine Angehörigen mit in der Wohnung leben?

Hallo Anna,

das ist im BGB geregelt: §§ 563 und 564. Hiernach können die
„eingetretenen Personen“ allerdings auch binnen eines Monats
erklären, dass sie nicht das Mietverhältnis forstetzen wollen.

Binnen eines Monats mit der gesetzl. Kündigungsfrist? (bzw. bei alten Verträgen vereinbarte Kündigungsfrist)

Gruß!

Horst

Gruß
ajlav

Hallo Anna,

was ist aber, wenn keine Angehörigen mit in der Wohnung leben?

Dann tritt der Erbe an die Stelle des Mieters.

Binnen eines Monats mit der gesetzl. Kündigungsfrist? (bzw.
bei alten Verträgen vereinbarte Kündigungsfrist)

Eine außerordentliche Kündigung mit der gesetzlichen Frist. D.h. für den Erben einen Monat nachdem er von dem Tod des Mieters erfahren hat. Aber auch der Vermieter kann kündigen.

Gruß!

Horst

Hi Horst,

danke für deine Antworten. Genau den Fall wollte ich erfahren, was wenn
der alleinige Mieter in seiner Wohnung stirbt, wenn kein Weiterer in den Vertrag mit eingetragen ist. Die Erben müssen also das Mietverhältnis übernehmen und dann gilt die 3 monatige Kündigungsfrist.

Vielen Dank für deine Hilfe!

Gruß Anaid