Miete nach Wohnungsübergabe

Hallo liebes Forum,
habe ein Problem:
Alte Wohnung fristlos Gekündigt aufgrund von Schimmelbefaff und Wasserschade den ich selber beseitigen sollte, jedoch nicht verursacht habe.
Habe der Hausverwaltung die Kündigung zugestellt und die haben diese auch angenommen und den Eingang bestätigt. Termin für die Wohnungsübergabe erhalten und diesen auch Wargenohmen.
Schlüssel abgegeben, Strom abgelesen und Protokoll Unterschrieben.
Soweit so Gut, jetzt aber der Knaller: vor 14 Tagen Brief von der Verwaltung das der Eigentümer die Kündigung nicht anerkennt und das weiter Miete verlangt werden soll.

Jetzt meine Frage: Darf der Eigentümer jetzt noch Miete verlangen nachdem die Verwaltung alles angenohmen hat?

Hallo, NEIN, der Eigentümer darf keine Miete mehr verlangen. Grund: Die Hausverwaltung ist vom Eigentümer per Verwaltervertrag beauftragt, Willenserklärungen im Zusammenhang mit der Wohnungsvermietung für diesen abzuschließen. Mit der Annahme der Schlüssel und Wohnungsübergabe inkl. Protokoll gibt der Eigentümer (bzw. dessen Beauftragter) kund, daß er der Beendigung des Mietverhältnisses zustimmt. Er kann dann nicht hinterher diese seine eigene Zustimmung widerrufen.
Ich rate Ihnen, die Miete und Nebenkostenvorauszahlungen nur bis zum Datum der Schlüsselübergabe zu leisten und bei der nächsten Hausnebenkostenabrechnung genau den Abrechnungszeitraum zu überprüfen. Falls es weiterhin Schwierigkeiten gibt, sofort zum Rechtsanwalt!
Etwas abenteuerlich finde ich, daß Sie den aus einem unverschuldeten Wasserschaden herrührenden Schimmelbefall selbst (!) beseitigen sollten. Erstens sind Wasserschäden versichert, auch Folgeschäden, wie Schimmelbefall. Sie haben allenfalls eine Mitwirkungspflicht beim vermehrten Lüften der Wohnung. Zweitens könnten sie sogar Mietminderung wegen unverschuldeten Wasserschadens geltend machen, was Sie anscheinend nicht getan haben. Deswegen sollte sich der Eigentümer/Vermieter „still verhalten“.-
Hoffe, ich konnte weiterhelfen, Gruß- Achim

Da fängt der Spaß ja an!
Hatten die Verwaltung angeschrieben, wegen dem Schaden-die hat es dem Eigentümer gemeldet, der hats wiederum ignoriert!
Dann mit Mietminderung gedroht-frist von 14 Tagen gesetzt- keine Reaktion!
Dann zwei Monate um 20% gekurzt und es kamm immer noch nichts.
Jetzt nach der der fristlosen Kündigung bekamm ich ein Schreiben das der Eigentümer die Kündigung nicht anerkennt und die Mietminderung ebenfalls einfordert. Dieses Schreiben ist aber 18 Tage nach der Wohnungsabnahme erst dem eigentümer zugestellt worden.
Wie soll ich mich den jetzt verhalten, Anwalt aufsuchen?
Danke übrigens für das Geschriebene.

Hallo,Ich binn der meinung er darf dass nicht sicher binn ich nicht habe auch keine ahnung von vermietersachen versuche es mall beim mieterbund oder verbraucherzentrale viele grüßen Philomene

Die Miete ist bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen; danach ist Schluß!

Hallo,

nein, die Verwaltung handelt im Auftrag des Vermieters, es sei denn sie war dazu nicht berechtigt.

Mit freundlichen Grüssen