Miete nachfordern

Hallo,

gesetzt den Fall, eine Eigentumswohnung wurde verkauft und dem Mieter wurde die Kontonummer des neuen Eigentümers nicht mitgeteilt. Auch Kontaktdaten zur Hausverwaltung wurden dem Mieter selbst auf Nachfrage beim Vorvermieter nicht genannt. Nach 6 Monaten endlich meldet sich der neue Vermieter/Eigentümer mit der Bitte, die anstehenden Mietkosten sofort zu begleichen.

Was meint Ihr, muss das Geld zu 100% bezahlt werden? Können Mietansprüche verfallen? Oder könnte der Vermieter sogar noch „Guthabenzinsen“ verlangen? Steht dem Vermieter das Recht auf eine Ratenzahlung zu und wenn ja: habt Ihr eine Ahnung von angemessenen Raten?

Wie gesagt, das ist nur so eine Überlegung und ich will keine rechtsverbindliche Antwort, sondern nur Eure geschätzte qualifizierte Meinung dazu :smile: (ich bin nicht oft im Rechts-Brett und in Anbetracht der ganzen Warnhinweise wir einem ja fast schwindelig…)

LG
Jochen

Hallo

Hallo,

gesetzt den Fall, eine Eigentumswohnung wurde verkauft und dem
Mieter wurde die Kontonummer des neuen Eigentümers nicht
mitgeteilt. Auch Kontaktdaten zur Hausverwaltung wurden dem
Mieter selbst auf Nachfrage beim Vorvermieter nicht genannt.
Nach 6 Monaten endlich meldet sich der neue
Vermieter/Eigentümer mit der Bitte, die anstehenden Mietkosten
sofort zu begleichen.

Was meint Ihr, muss das Geld zu 100% bezahlt werden?

sowie ich das verstehe wurde 6 Monate keine Miete gezahlt… und daraus gedenkt man sowaswie ein Gewohnheitsrecht abzuleiten??
Bezahlen und zwar sofort. aus Ende

Können
Mietansprüche verfallen?

ja siiieeeeschere , da sind aber noch paar Jahre hin

Oder könnte der Vermieter sogar noch

„Guthabenzinsen“ verlangen?

könnte er, in dem Fall sollte aber eine Verhandlung den Verzicht bewirken

Steht dem Vermieter das Recht auf
eine Ratenzahlung zu und wenn ja: habt Ihr eine Ahnung von
angemessenen Raten?

Der VM wird den M ja wohl nicht in den Ruin treiben wollen, andernfalls stellt sich schon die Frage warum der M die Miete nicht einfach zurückgelegt hat…

Wie gesagt, das ist nur so eine Überlegung und ich will keine
rechtsverbindliche Antwort, sondern nur Eure geschätzte
qualifizierte Meinung dazu :smile: (ich bin nicht oft im
Rechts-Brett und in Anbetracht der ganzen Warnhinweise wir
einem ja fast schwindelig…)

im gegensatz zu vielen anderen hast du es ja begriffen

LG
Jochen

DEr Mikesch

Hallo,

gesetzt den Fall, eine Eigentumswohnung wurde verkauft und dem
Mieter wurde die Kontonummer des neuen Eigentümers nicht
mitgeteilt. Auch Kontaktdaten zur Hausverwaltung wurden dem
Mieter selbst auf Nachfrage beim Vorvermieter nicht genannt.

erfolgte dies schriftlich?

Ich habe folgendes gefunden:
http://www.bmg.ipn.de/mietrecht/tipps/eigentuemerwec…

Was meint Ihr, muss das Geld zu 100% bezahlt werden?

Für mein logisches Emfinden schon, denn du hast ja auch dort gewohnt und einen gültigen Vertrag.

Können Mietansprüche verfallen?

Innerhalb der Verjährungsfristen.

Oder könnte der Vermieter sogar noch
„Guthabenzinsen“ verlangen?

Guthabenzinsen, der Vermieter? Warum denn? Er hatte ja keine Mieteinkünfte durch dich, also auch kein Guthaben.

Steht dem Vermieter das Recht auf
eine Ratenzahlung zu und wenn ja: habt Ihr eine Ahnung von
angemessenen Raten?

Verwechselst du jetzt VM und M? Die Miete hätte man vielleicht monatlich vorsichtshalber zurücklegen sollen. Dass Miete gezahlt werden muss dürfte doch klar gewesen sein.

Agnes

Der Vermieter kann den gesamten Betrag einfordern und er kann Zinsen verlangen. Die Miete wird mit dem im Mietvertrag genannten Tag (meist zu Beginn des Monats) fällig, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Dass der Mieter die neuen Daten noch nicht hatte, spielt dabei keine Rolle.

Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn der neue Vermieter noch nicht die genannten 6 Monate Eigentümer der Wohnung ist. Dann könnte dem alten Vermieter der Anspruch noch zustehen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Der Vermieter kann den gesamten Betrag einfordern

nachfordern.

und er kann Zinsen verlangen.

Bekommt er sie auch?

Die Miete wird mit dem im Mietvertrag
genannten Tag (meist zu Beginn des Monats) fällig, ohne dass
es einer gesonderten Mahnung bedarf.

Hat sich das Vertragsverhältnis nicht geändert bzgl. Vermieter?

Dass der Mieter die neuen
Daten noch nicht hatte, spielt dabei keine Rolle.

Wo soll Mieter denn die Miete abgeben? Auf dem Fundamt? Schließlich hat er nachgefragt und keine Auskunft bekommen, wohin damit.

Gruß
Der Franke

Hallo

Gegenfrage: warum meint der Mieter er müsse nicht 100% nachzahlen?
Er hat doch zu 100% gewohnt.

Ratenzahlung? Warum? Der schlaue Mieter sorgt vor und häuft 6 Mieten auf dem Konto an.

„Guthabenzinsen“ kann der Vermieter nicht verlangen, aber Zinsen für die Mieten, die er nicht bekommen hat, denn hätte er sie erhalten, hätte sich sein Geld um Guthabenzinsen vermehrt.

Hoffe, konnte helfen.

Die Miete wird mit dem im Mietvertrag
genannten Tag (meist zu Beginn des Monats) fällig, ohne dass
es einer gesonderten Mahnung bedarf.

Hat sich das Vertragsverhältnis nicht geändert bzgl.
Vermieter?

Dass der Mieter die neuen
Daten noch nicht hatte, spielt dabei keine Rolle.

Wo soll Mieter denn die Miete abgeben? Auf dem Fundamt?
Schließlich hat er nachgefragt und keine Auskunft bekommen,
wohin damit.

Nun ja … es soll ja so Stellen wie das Grundbuchamt geben.

Hallo!

Nun ja … es soll ja so Stellen wie das Grundbuchamt
geben.

Das ist ja wohl kaum Sache des Mieters. Aber die Frage ist doch, warum er die Zahlungen überhaupt einstellt hat (dazu schrieb der OP leider nichts). Wenn ich keine offizielle Mitteilung vom alten Vermieter bekomme, nicht mehr an ihn zu überweisen, bekommt er auch weiterhin das Geld und ich gehe davon aus, dass alter und neuer Eigentümer ihre Konten untereinander ausgleichen.

Gruß M.

Hallo,

so geht das eigentlich:
http://www.mieterbund.net/recht/mietrecht_aktuell/mi…
Zitat:„Mietzahlung: Wer als neuer Vermieter die Zahlung der Miete auf sein Konto verlangt, muss seine Berechtigung nachweisen. Bei Haus- oder Wohnungskauf durch einen Grundbuchauszug, bei einer Zwangsversteigerung durch den Zuschlagsbeschluss, und bei einem Erbfall durch den Erbschein. Solange dieser Nachweis nicht geführt ist, muss die Miete auf das bisherige Konto gezahlt werden. Bei Verkäufen reicht es aber aus, wenn der bisherige Vermieter die Mieter schriftlich auffordert, an den Neuen zu zahlen. Fragen Sie im Zweifel Ihren örtlichen Mieterverein.“

Gruß
Maja

Gegenfrage: warum meint der Mieter er müsse nicht 100%
nachzahlen?
Er hat doch zu 100% gewohnt.

Zweifelsohne…

Ratenzahlung? Warum? Der schlaue Mieter sorgt vor und häuft 6
Mieten auf dem Konto an.

wäre besser gewesen.

„Guthabenzinsen“ kann der Vermieter nicht verlangen, aber
Zinsen für die Mieten, die er nicht bekommen hat, denn hätte
er sie erhalten, hätte sich sein Geld um Guthabenzinsen
vermehrt.

Glaub ich nicht bei der genannten Konstellation.

Gruss HighQ

Hallo!

Nun ja … es soll ja so Stellen wie das Grundbuchamt
geben.

Das ist ja wohl kaum Sache des Mieters.

finde ich aber schon!

Und hättest du meinen Link gelesen:
http://www.bmg.ipn.de/mietrecht/tipps/eigentuemerwec…
wüsstest du auch warum :wink:

Fehlen die erforderlichen Nachweise (und haben Sie nach einem Verkauf bei Einsichtnahme ins Grundbuch festgestellt, dass der neue Eigentümer noch nicht eingetragen ist), zahlen Sie Ihre Miete vorerst weiter an den alten Eigentümer. Ist dies nicht möglich, können Sie die Miete zunächst auch auf einem gesonderten Konto abrufbereit „parken“ oder in besonders unklaren Fällen (auch wenn z. B. mehrere vorgebliche Vermieter die Miete von Ihnen fordern) bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Gerichts hinterlegen. Dies kommt der Erfüllung Ihrer Mietzahlungspflicht gleich (schuldhafter Zahlungsverzug ist ein Kündigungsgrund).

Agnes

Hallo,

Danke an alle für die hilfreichen Antworten!

Da weiter unten in einem Teilthread „gestritten“ wurde, warum der M dem VM das Geld nicht überwiesen hat, hier nochmal die Sachlage:

Die Wohnung wurde verkauft. Der alte VM hat dem M mitgeteilt, dass er ab dem sounsdsovielten nicht mehr Eigentümer sei und die Miete dann an den neuen VM zu überweisen sei. Bankverbindung würde der M vom neuen VM erhalten. Genau das geschah aber nicht. Der M hat daraufhin den neuen VM angeschrieben (Adresse aus der notariellen Nachricht über den Verkauf der Wohnung) mit der Bitte um die Bankverbindung. Keine Reaktion. Erst nach 6 Monaten kam die Aufforderung an den M, doch bitte endlich zu überweisen. Nun auch mit der Bankverbindung.

Die Sache ist übrigens geklärt. Natürlich hat der VM das Geld geparkt und dann überwiesen. Ich fand diese Situation eigenartig und da hat mich eben interessiert, was ihr von dieser Situation haltet. Danke nochmals!

LG
Jochen