ich wohne seit dem 01.08.2009 in meiner Wohnung. Dafür zahle ich monatlich 230,- Kaltmiete + 90,- Nebenkosten. Bisher wurden bei mir regelmäßig die Verbrauchswerte für Wasser und Heizung abgelesen.
Soweit ich mich schon schlau gemacht habe, hat der Vermieter ja ein Jahr Zeit um die Abrechnung für einen Zeitraum aufzustellen. Nun zu meiner Fragen: Welcher Zeitraum ist damit gemeint? Vom 01.08.09 - 31.07.10? Oder wird erstmal bis 31.12.09 gerechnet und dann ab 01.01.10?
Ist es für mich ratsam, jetzt den Vermieter um eine Abrechnung zu bitten oder wäre es ratsamer noch bis 31.12. zu warten? Es ist leider meine erste eigene Wohnung und ich weiß nicht, ob meine Verbrauchswerte gut oder schlecht sind. Will ja auch keine schlafenden Hunde wecken. Auf der anderen Seite glaube ich, dass sich der Vermieter, im Falle einer Nachzahlung, schon bei mir gemeldet hätte. Oder ist meine Denkweise unlogisch?
Ich danke allen schon im Voraus für eure Infos und Hilfe!
Hallo, guten Tag
Der Vermieter hat ein Jahr Zeit die Abrechnung zu erstellen.Später hat sich die Sache für Sie erledigt.
(verjährt)
Der Zeitraum der Abrechnung ist verschieden.Wie der Vermieter bisher abgerechnet hat.(nicht nur vom 01.01.bis31.12.)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich rechne aber nun stark, dass ich zu viel Nebenkosten zahle. In wie weit kann ich diese denn zurückfordern, wenn ich bisher keine Abrechnung erhalten habe?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich rechne aber nun stark, dass ich zu viel Nebenkosten zahle.
In wie weit kann ich diese denn zurückfordern, wenn ich bisher
keine Abrechnung erhalten habe?
Hallo, guten Tag
Sagen Sie dem Vermieter er kann nur ein Jahr berechnen. Sie müssen die Rechnungen genau anschauen.
Notfalls muss der Vermieter die Abrechnung nochmal machen.
mit freundlichen Grüßen a.g.