In einem Mehrfamilienhaus, Baujahr 1994, bezahlen die Mieter bis 30.6.2009 Miete xxx Euro, Nebenkosten xxx Euro. Es gab nie eine Mieterhöhung und KEINE Abrechnung der Nebenkosten.
Seit 1.7.2009 ist einer neuer Hausbesitzer, der Mieten übernahm, aber die Nebenkosten abrechnen will, was vollkommen in Ordnung ist.
Die Hausverwaltung, die schon immer tätig war, will nun für 2008 und Januar-Juni 2009(war beides noch Zeit mit vorigem Besitzer) eine Abrechnung machen.
Die Hausverwaltung, die schon immer tätig war, will nun für
2008 und Januar-Juni 2009(war beides noch Zeit mit vorigem
Besitzer) eine Abrechnung machen.
Ist das in Ordnung?
2008 ja
Januar-Juni 2009 nein.
Wenn man jetzt Januar bis Juni erklären würde warum nicht, wird garantiert das Posting wieder gelöscht wegen Rechtsberatung etc.
Fest steht, eine Abrechnung Januar bis Juni ist nicht möglich. Warum steht im BGB. Auch gibt es ein paar Urteile darüber, die man finden könnte wenn man googelt.
auch wenn keine Abrechnung gemacht wurde, heisst das nicht automatisch Pauschale. Diese müsste im MV ausdrücklich vereinbart sein bzw. eine Nebenkostenvorauszahlung ausgewiesen.
Bei Vorauszahlung kann für 2008 und 2009 noch abgerechnet werden.