Miete nicht gezahlt wegen depression

eine person a hat die miete wegen einer monatelanger depression nicht gezahlt.
diese depression ist wegen ihrer mitbewohnerin b ausgelöst worden,weil b drogen nahm und die person a nicht damit klarkam.es kam der freund er person b in die wohnung mit hinzu, obwohl ausdrücklich vom vermieter untersagt wurde, dass ein dritter in die wohnung dazukommt.der vermieter hatte aber mitbekommen, dass eine dritter da war, da er direkt darunter wohnt.der freund hatte keinerlei interesse sich an der miete zu beteiligen.person a ist daraufhin zu einem freund geflüchtet,hat bei ihm gewohnt und die miete in ihrer hinterlassenen wohnung nicht gezahlt.eines tages ist die person a zu ihrem vermieter und hat alles gebeichtet…depression,drogen der mitbewohnerin usw…daraufhin hat der vermieter nichts unternommen und die person a hat gekündigt.nun sind bis heute noch sachen der person a in dieser wohnung, alle haushaltsgeräte kleidung berufsbücher etc.
person a wollte kleider holen aber der vermieter wollte 100€ dafür, aber ist das zulässig?der vermieter aber hatte nachgegben und hat 2 säcke kleider mitgeben lassen.jedoch hat er jetzt einen brief geschickt indem steht dass alle sachen gepfändet sind.darf er die haushaltsgeräte und verpflegungssachen pfänden?was darf er davon pfänden?ist das überhaupt in ordnung, dass der freund der person b keine miete zahlen muss und keine mitschuld trägt?in dem brief steht nicht was gepfändet worden ist,ist der brief nichtig?
kann die person a ihre sachen holen, da sie die sachen braucht?und wenn der vermeiter die sachen nicht rausrückt, darf person a die polizei benachrichtigen?
danke

Hallo,

was der Grund ist, warum die Miete nicht gezahlt wird, interessiert den Vermieter nicht.

Der Vermieter hat nach § 554 Abs.1 Nr.1 BGB das Recht fristlos zu kündigen, wenn der Mieter die Miete an zwei aufeinander folgenden Monaten nicht oder zu einem erheblichen Teil nicht zahlt.

Wenn a und b beide gleichberechtigt den Mietvertrag unterschrieben haben, haften a und b beide gemeinschaftlich für die Zahlung der Miete. Das bedeutet, dass der in der Wohnung verbliebene b auch für die gesamte Miete aufkommen müßte.

Wie das Ganze jetzt bei einer Untervermietung aussähe weiß ich allerdings nicht.

Wenn der Freund von b nicht im Mietvertrag steht, haftet er auch nicht.

Es wäre allenfalls zu klären, ob der Freund von b nun in der Wohnung lebt, oder ob er Besucher ist, aber das ist Sache des Vermieters.
Von den Gerichten wird ein „Besuch“ der länger als 5 Monate dauerhaft in einer Wohnung lebt idR nicht mehr als Besucher angesehen.
Relevant ist eine zus. Person in einer Wohnung auch für die Nebenkosten.

Das andere Problem ist das Vermieterpfandrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vermieterpfandrecht

In der Gesamtsituation kann man nur raten sich fachkundige Hilfe bei einem Mieterschutzbund einzuholen.

Gruß
Maja

hallo ( ist hier so üblich)

Der V wird von seinem Vermieterpfandrecht gebrauch gemacht haben

http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&r…

er jetzt einen brief geschickt indem steht dass alle sachen
gepfändet sind.darf er die haushaltsgeräte und
verpflegungssachen pfänden?was darf er davon pfänden?ist das
überhaupt in ordnung, dass der freund der person b keine miete
zahlen muss und keine mitschuld trägt?i

wer steht denn allesim Mietvertrag?? B auch oder nicht der freund von B sicher nicht und deshalb überhaupt nicht zu belangen,evtl. B

n dem brief steht nicht

was gepfändet worden ist,ist der brief nichtig?

nöh

kann die person a ihre sachen holen, da sie die sachen
braucht?

Wenn sie die rückständige Miete gezahlt hat,eher nicht

und wenn der vermeiter die sachen nicht rausrückt,
darf person a die polizei benachrichtigen?

ja, denen zeigt der VM den Pfändungsbeschluss vom Gericht und gut is

danke

büdde

Hallo!
Ich bekomme schon Depressionen, wenn ich so einen Text lesen soll! Lest doch bitte mal die FAQ´s, Brettbeschreibung und Netiquette bevor ihr hier Postet!
Aber nun zum eigentlichen. Miete muss nun mal bezahlt werden. Auch Krankheit ist kein Grund die Miete nicht zu bezahlen! Und zahlen muss die Miete immer der, der im Mietvertrag steht.
Ob der VM Gegenstände pfänden darf, steht im Mietvertrag. Meistens wird dort das sog. Vermieterpfandrecht vereinbart.
Gruß
Andreas

Hi!

Ob der VM Gegenstände pfänden darf, steht im Mietvertrag.
Meistens wird dort das sog. Vermieterpfandrecht vereinbart.

Und vom Vermieterpfandrecht geht’s sofort zu den „unpfändbaren Gegenständen“ - und lt. der Liste des fiktiven Falles fallen alle vom Vermieter gepfändeten Gegenstände darunter.

Grüße,
Tomh

Vermieter mit Depressionen
Hallo erstmal,

ich kenne eine ganze Menge Vermieter mit Depressionen, weil deren auf Investitionen in ein Vermietobjekt aufbauende Einnahmesituation und Altersvorsorge zu scheitern droht. Und - auch wenn dies hart klingen mag - es muss ihnen ziemlich am Besagten vorbei gehen, welche immer wieder neuen Begründungen dafür geliefert werden, dass Leute „nicht in der Lage sind“ ihre Miete zu zahlen, erstaunlicherweise aber für alle möglichen anderen Dinge Geld ausgeben und hierzu auch „in der Lage sind“. Der durchschnittliche Vermieter kassiert die Miete nicht, um davon den nächsten Porsche zu finanzieren, sondern im Rahmen eines ROI getätigter Investitionen zum Lebensunterhalt. Er ist weder die Heilsarmee noch die Bank die zinslose Darlehen gibt, und zwar nicht aus Gehässigkeit, sondern weil seine eigene finanzielle Absicherung davon abhängt. Insoweit habe ich höchstes Verständnis dafür, dass Vermieter alle ihre - wenigen - rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um Verluste gering zu halten.

Gruß vom Wiz

Hi!

Ho!

Und vom Vermieterpfandrecht geht’s sofort zu den „unpfändbaren
Gegenständen“ - und lt. der Liste des fiktiven Falles fallen
alle vom Vermieter gepfändeten Gegenstände darunter.

Das kann man so pauschal nicht sagen. Die MV die ich kenne, haben einen Passus, in dem man Dinge eintragen kann, die nicht gepfändet werden sollen. Und wenn dort nichts eingetragen ist, kann der VM rein theor. alles pfänden. Natürlich sind lebensnotwendige Dinge per Gesetz ausgeschlossen. Aber eine hochwertige Einbauküche z.B. wird wohl nicht dazu gehören. Abgesehen davon bedeutet Vermieterpfandrecht nicht, dass die Sachen nun dem VM gehören, sondern dass er sie solange zurückhält, biss die ausstehenden Mieten bezahlt sind!

Grüße,
Tomh

Andreas

Beim Vermieterpfandrecht nix als unpfändbar gesch.
Hallo,

Und vom Vermieterpfandrecht geht’s sofort zu den „unpfändbaren
Gegenständen“ - und lt. der Liste des fiktiven Falles fallen
alle vom Vermieter gepfändeten Gegenstände darunter.

auf welcher Rechtsgrundlage? Habe selbst naoch mal gegoogelt und auch Wikipedia gibt mir Recht, dass es beim Vermieterpfandrecht, im Gegensatz zur Pfändung durch den GV, keine als unpfändbar definierten Gegenstände gibt. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Vermieterpfandrecht

Gruß

S.J.