Angenommen ein Mieter ist erst seit 2 Monaten in einer Wohnung
und hat bisher die Kaution nur anteilig bezahlt, die erste Miete
nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt zu spät und anteilig,
sowie die 2. Miete nur anteilig.
Ist in so einem Fall eine fristlose Kündigung möglich?
Der Mieter hat mit seinem Verhalten ja gegen wesentliche Abmachungen im Vertrag verstoßen und ohne vollständige Zahlung der Kaution ist der Vertrag ja nicht zu stande gekommen?
ein Mieter ist berechtigt, die Kaution in Raten zu zahlen und zwar in drei monatlichen Raten ab Beginn des Mietverhältnisses. Zum Nachteil des Mieters abweichende Regelungen sind unzulässig. Siehe auch § 551 Abs 2 BGB.
Die Nichtzahlung einer Kaution ist im BGB nicht als Grund für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aufgeführt.
Natürlich ist aber die Nichtzahlung insgesamt ein Bruch der vertraglichen Pflichten und kann letztendlich eine fristgerechte Kündigung begründen. M.E. ist es aber dafür im vorliegenden Beispielfall noch zu früh.
Aus der unpünktlichen Zahlung des Mietzinses (und auch der Kaution) kann sich ein Kündigungsrecht ableiten, natürlich nur unter den unterschiedlichsten Bedingungen. Siehe dazu hier http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuend_…