Muss man Miete einer Wohnung zahlen, wenn man trotz Bitte um einen Mietvertrag keinen bekommen hat.
Angenommen man macht ein Praktikum nach 2 Wochen Probezeit verlässt man Betrieb und Wohnung, Miet- und Praktikumsvertrag besteht keiner… nach 3 Wochen flattern Mietforderungen ins Haus… welche Möglichkeiten hat man?
Das glaube ich kaum. Ich jedenfalls würde meine Wohnung nicht einer fremden Person zur NUtzung überlassen, wenn ich mit dieser nicht vorher darüber einig gewesen wäre, dass diese mir dafür Geld bezahlt. Mehr braucht man nicht für einen Mietvertrag, insbesondere keine Unterschriften, nicht einmal Papier. Wenn das alles fehlt, macht es die Sache nur ein wenig schwieriger, wenn es ans Beweisen geht.
… nach 3 Wochen flattern Mietforderungen ins
Haus… welche Möglichkeiten hat man?
Vom Gesetz her - und das gilt, wenn nichts anderes vereinbart worden ist - ist die Miete für einen Monat bis zum dritten Werktag im Voraus fällig. Also ist der Mieter mit der Zahlung im Verzug - falls eine vereinbart worden ist!
Nur für ganz wenige Verträge ist die Schriftform zwingen; für Mietverträge ist sie es nicht. D.h. durch die gegenseitige Willenserklärung und den Anschein (Wohnung/Zimmer wurde ja genutzt) wäre ein Vertrag entstanden und sogar bestätigt worden.
Einzige Möglichkeit mit weniger blauem Auge herauszukommen (abgesehen davon, dass die Kündigung sehr wohl schriftlich erfolgen muss), wäre es, wenn es sich nicht um eine abgeschlossene Wohnung, sondern um ein möbliertes Zimmer in der Wohnung des VM handeln würde. Dann würden die kürzeren Kündigungsfristen dafür gelten.