Miete per Lastschrift, wie Mietminderung ?

Hallo, ich hoffe ich habe das richtige Brett erwischt.

Meine Miete wird per Lastschrift von meinem Konto abgebucht, d.h. ich erteile dem Vermieter eine Einzugsermächtigung und er holt sich so monatlich die Miete.
Wenn ich jetzt, aus welchem Grund auch immer, die Miete mal minder muss, wie mache ich das dann ? Einfach weniger zahlen geht da ja nicht, da die Einzugsermächtigung auf den Betrag festgeschrieben ist.

Weiss da jemand Rat ?
Danke im Voraus
Frank

Hallo Frank,

Hallo, ich hoffe ich habe das richtige Brett erwischt.

ich denke, Du wärst in Mietrecht oder Finanzen besser aufgehoben, aber versuchen wir es mal hier.

Meine Miete wird per Lastschrift von meinem Konto abgebucht,
d.h. ich erteile dem Vermieter eine Einzugsermächtigung und er
holt sich so monatlich die Miete.

Das ist aber eine ungewöhnliche Variante - eigentlich für beide Parteien auch nicht optimal. Ich hoffe, Du bist sicher, dass kein Abbuchungsauftrag besteht? Hast Du bei Deiner Bank irgendetwas unterschreiben müssen?

Der Einfachheit halber gehe ich mal von einer Einzugsermächtigung aus.

Wenn ich jetzt, aus welchem Grund auch immer, die Miete mal
minder muss, wie mache ich das dann ? Einfach weniger zahlen
geht da ja nicht, da die Einzugsermächtigung auf den Betrag
festgeschrieben ist.

Relativ einfache Möglichkeit: Lastschrift zurückgehen lassen - dazu reicht ein kurzer Besuch/ ein Telefonat/ ein Fax an Deine Bank. Die Miete wird dann „zurückgeholt“. Anschließend überweist Du den geminderten Betrag.

Gruß
Ramona

Hallo, ich hoffe ich habe das richtige Brett erwischt.

Meine Miete wird per Lastschrift von meinem Konto abgebucht,
d.h. ich erteile dem Vermieter eine Einzugsermächtigung und er
holt sich so monatlich die Miete.
Wenn ich jetzt, aus welchem Grund auch immer, die Miete mal
minder muss, wie mache ich das dann ? Einfach weniger zahlen
geht da ja nicht, da die Einzugsermächtigung auf den Betrag
festgeschrieben ist.

Du mußt dem Vermieter ja sowieso mitteilen, dass und warum du die Miete minderst. Fordere ihn dabei einfach auf, nur noch den geminderten Betrag abzubuchen.

Da du ja ggf. zurückbuchen lassen kannst, was für ihn mit Kosten verbunden ist, wird er sicherlich nicht zuviel abbuchen.
Gruß n.

Hallo, ich hoffe ich habe das richtige Brett erwischt.

Meine Miete wird per Lastschrift von meinem Konto abgebucht,
d.h. ich erteile dem Vermieter eine Einzugsermächtigung und er
holt sich so monatlich die Miete.
Wenn ich jetzt, aus welchem Grund auch immer, die Miete mal
minder muss, wie mache ich das dann ? Einfach weniger zahlen
geht da ja nicht, da die Einzugsermächtigung auf den Betrag
festgeschrieben ist.

Hallo Frank,

der Vermieter muss bekanntlich auf die Mietminderung hingewiesen werden. In diesem Fall muss die Aufforderung ergehen, dass er die geminderte Miete abbucht. Was im Übrigen kaum ein Vermieter dann befolgt. In ein solches Schreiben muss hinein, dass fürd en Fall, dass trotz der Aufforderung die bisherige Miete abgebucht wird, die Abbuchung zurückgegeben wird und weitere Abbuchungen wegen Missbrauch der getroffenen Verfügung aufgehoben werden. Zudem muss der Hinweis in das Schreiben, dass alle anfallenden Kosten aus einem Widerspruch ( hier sind insbesondere die Bankgebühren gemeint ) voll zu Lasten des Abbuchenden gehen.

Gruss Günter