Hallo,
Umlagefähigkeit reiner Mietkosten f. Rauchwarnmelder ist wohl noch strittig
(bei Alt-Mietverträgen). Wie ist die aktuelle Rechtslage bzw. wohin tendiert die Rechtsprechung?
Guten tag etna,
wie meinst du das / was meinst Du damit?
Metkosten für einen Rauchmelder, der im Baumarkt etwa 5 Euro kostet?
Wie hoch ist da die Monatsmiete???
Gruß Walter VB
Der 5 € kostet ist vielleicht auch nichts wert ?
Man kann sehr wohl Rauchwarnmelder mieten, genauso wie Heizkostenverteiler. Oft bieten sogar gerade diese Dienstleister das jetzt auch an.
Weil in beiden Fällen nämlich auch weitere Dienstleistungen mit dabei sind.
Montage (klar), Jahreswartung( Reinigung, Funktionskontrolle, ggf. Batt. wechsel, wenn keine Langzzeitbatt. wie allgemein üblich), Störungsbehebung (Austausch) und Ersatz nach Lebensdauerende
Der Anfrage liegt ja wohl das bekannte Urteil eines Landgerichtes aus 2011 zugrunde, was Mietkosten anerkannt hat und eben den Vergleich zu anderen gemieteten Dingen, wie HKV, Messuhren usw. gemacht hat.
Der bloße Einbau von Rauchwarnmeldern stellt unabhängig davon immer eine Modernisierung dar und kann wie üblich mit 11 % auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden.
MfG
duck313
Hallo,
es geht darum: Vermieter veranlaßte von sich aus den Einbau; dazu ist er berechtigt. Nun werden Mietkosten berechnet, bei denen nicht klar ist,
ob darin auch Wartungskosten enthalten sind (Mietkosten sind generell wohl noch strittig, trotz eines aktuelleren LG-Urteils). In dem betreffenden Bundesland ist Wartung grundsätzlich Mietersache, sofern der Vermieter nicht selbst dafür sorgt. Das ist der Punkt: Mieter erklärte VOR Einbau, selbst für Wartung sorgen zu wollen. Vermieter äußerte sich weder zur Wartung noch zur Mietererklärung. Darf Vermieter unter der Voraussetzung NACHTRÄGLICH stillweigend ohne weiteres trotzdem Wartungskosten abrechnen?
Ordentliche Rauchmelder kosten wenig - daher ein gutes Geschäft für den Vermieter, zeitlich unbefristet laufend Miete zu kassieren. Ursprünglich wollte der Mieter alles auf eigene Rechnung erledigen.
Nein ist es nicht, er darf die Kosten nur 1 zu 1 weiter geben und hat dadurch nur unendgeltliche mehrarbeit. . Jeden Vermieter kann man nur Anraten die Wartung durchfürhen zu lassen, um im Fall der fälle etwas beweisbares in der Hand zu haben, z.B. gegenüber der Versicherung.