Hallo zusammen,
ein Mieter zieht im Herbst 2011 in eine Wohnung. Bei Einzug vereinbart der Mieter mit dem
Vermieter die Umgestaltung und Nutzung des Gartens und dass, der ungenutzte Dachboden auf Kosten des Mieters ausgebaut wird und so zu zusätzlichen Wohnraum wird.
Zwei Jahre später fällt dem Vermieter ein, dass er nun gerne rückwirkend die Miete
für die Nutzung des Gartens und auch die Miete rückwirkend für die Nutzung der zusätzlichen Wohnräume hätte. Des weiteren möchte der Vermieter dem MIeter vorschreiben, was er im Garten anzubauen hat (kein Gemüse, nur Blumen)
Kann er diese rückwirkend verlangen? Bzw. Kann er dem Mieter vorschreiben, was dieser im Garten anbauen muss?
Ich danke für die kurze Rückinfo.
Gruss, a.