Miete rückwirkend für Garten und Dachboden

Hallo zusammen,

ein Mieter zieht im Herbst 2011 in eine Wohnung. Bei Einzug vereinbart der Mieter mit dem
Vermieter die Umgestaltung und Nutzung des Gartens und dass, der ungenutzte Dachboden auf Kosten des Mieters ausgebaut wird und so zu zusätzlichen Wohnraum wird.
Zwei Jahre später fällt dem Vermieter ein, dass er nun gerne rückwirkend die Miete
für die Nutzung des Gartens und auch die Miete rückwirkend für die Nutzung der zusätzlichen Wohnräume hätte. Des weiteren möchte der Vermieter dem MIeter vorschreiben, was er im Garten anzubauen hat (kein Gemüse, nur Blumen)

Kann er diese rückwirkend verlangen? Bzw. Kann er dem Mieter vorschreiben, was dieser im Garten anbauen muss?

Ich danke für die kurze Rückinfo.

Gruss, a.

Hallo!

  1. Nein
  2. Nein

Und er kann nicht nur NICHT rückwirkend mehr Miete für Garten und Dachausbau verlangen.
Er kann es auch zukünftig nicht !

Er kann im Rahmen der Gesetze die Miete insgesamt erhöhen, wie er es immer machen kann.
Einschränkungen bei der Gartennutzung könnte es geben,wenn der Garten schon gärtnerisch angelegt war, also Rasen und Pflanzbeete hatte.
Dann wird man, sicherlich einsichtig, auch nicht alles in ein Gemüsefeld umgraben dürfen.

Aber war das ein verwilderter Garten und nichts weiter vereinbart, dann steht dem Anlegen von Gemüsebeeten m.E. nichts im Wege. Das Ausmaß macht es aus, ob das zu beanstanden wäre.

MfG
duck313

hallo.

ein Mieter zieht im Herbst 2011 in eine Wohnung. Bei Einzug
vereinbart der Mieter mit dem
Vermieter die Umgestaltung und Nutzung des Gartens und dass,
der ungenutzte Dachboden auf Kosten des Mieters ausgebaut wird
und so zu zusätzlichen Wohnraum wird.

dachboden und garten gehören aber schon zur mietsache?

Zwei Jahre später fällt dem Vermieter ein, dass er nun gerne
rückwirkend die Miete
für die Nutzung des Gartens und auch die Miete rückwirkend für
die Nutzung der zusätzlichen Wohnräume hätte.

ganz schön dreist.

Bzw. Kann er dem Mieter
vorschreiben, was dieser im Garten anbauen muss?

bedingt. auch wenn der garten dem mieter zur alleinigen nutzung überlassen wurde, hat der vermieter ein mitspracherecht, wenn es um veränderungen geht, die nach beendigung des mietverhältnisses nicht oder nur schwer rückgängig zu machen sind.

ob ein vorhandenes beet jetzt für blumen oder gemüse genutzt wird, kann dem vermieter also egal sein.
über das anlegen eines neuen beetes kann man streiten, aber auch da wird der vermieter wahrscheinlich den kürzeren ziehen.

gruß

michael

Hi!

  1. Nein
  2. Nein

Und er kann nicht nur NICHT rückwirkend mehr Miete für Garten
und Dachausbau verlangen.
Er kann es auch zukünftig nicht !

Es wurde mit dem Vermieter „vereinbart“ … und wie sieht es aus, wenn von dieser Vereinbarung nichts im Mietvertrag steht? Wenn Dachboden und Garten im Mietvertrag ev. gar nicht angeführt sind?

Grüße,
Tomh

Hallo!

Es würden auch mündliche Absprachen gelten und solche hat es ja nach der Schilderung gegeben. Siehe Zustimmung zum Dachausbau durch den Mieter auf Mieterkosten, wenn man das erlaubt, dann doch auch die Nutzung zu Wohnzwecken.

MfG
duck313