Miete runtersetzen/ Haus zur Miete

Hallo

Ich bin mit 2 Freunde zusammen in eine Wg gezogen. Wir haben uns einen Haus gemietet. Es war vergleichsweise die beste Lösung…aber…
also Miete KM 570+50 NB

Wasser ,strom müssen wir selber zahlen.
Es ist ein Nachtspeicherheizung.

Ok ich weiß es ist teuer…aber so teuer…wie ich heute meine Nachzahlungforderung von RWE habe ich nicht gesehen… das ist echt extrem

Das Haus ist sehr alt. In Küche haben wir 3 Fenster. 2 Davon haben zwei Fenstertüren…also innen ist ein Fenster und dahin noch ein Fenster. Jeweils mit 2 Hebeln…sehr altes Haus halt…

Der Vermieter wollte die Vorbesitzer fragen, wie das richtig funktioniert mit der Nachspeicherheizung…Bis jetzt konnte sie keinen Termiin finden, wo die herkommen können…Wir sind ende September eingezogen.

Wir hatten wirklich HEizung an Ende Oktober , Anfang Novemeber.

Die Regler an der Heizung von eine Bewohnerin funktioniert nicht. Bis jetzt konnten sie kein passendes Ersatzteil auftreiben. Dabei hat er weiterhin schön Geräusche gemacht und zwar so laut, in 10 min. takt am Ende, dass die vermieter einen Techniker herbei rufen mussten um den quasi lahm legen muss.
Die haben uns dann haufenweise ROllade Elektroheizung bekommen als ERSATZ…Die verbrauchen Unmengen von Strom sogar mehr als die Nachspeicherheizung…
Teilweise musste man zwei benutzen je nachdem wie groß der Raum war…

Dann kam die Küche. Die küche hat keine richtige Tür… hat nur so offene Bogen. Wir haben uns einen Vorhang gekauft.
Die Heizung nachspeicherheizung ist wochenlang an, aber die Küche blieb kalt…Jeder, der hier rein kam, musste sich Jacke, Mützen und teilweise sogar Handschuhe anziehen. Mittelweile habe ich die Nachspeicherheizung von der Küche ausgeschaltet und so eine Rollende Elektroheizung in der Küche gestellt. Die Küche ist jetzt " auszuhalten" ohne Jacke… und iCH BIn nicht kälteempfindlich!

Die Glasscheibe ist von der Flurtür kaputt gegangen…ich glaube es hat sowieso nicht mehr viel lange gehalten…

Davor am Anfang, wo wir eingezogen waren, war das ROhr von der Toilette Verstopft, weil irgendwas im Rohr lag, was NICHT unsere SChuld war. Problem dusche und toilette benutzt das gleiche Rohr… Wir müssten jeden Tag für 2 Wochen, wo anders Duschen und andere Geschäfte in der Toilette erledigen… Kleine Geschäfte konnte man notfalls erledigen…

Und jetzt kam die fette Nachzahlung…
wir haben bis jetzt 200 Euro bezahlt jeden Monat.
Jetzt müssen wir 367 Euro bezahlen. Berechtigt oder nicht?

Dürfen wir bei Vermieter klagen? Miete kürzen. Nicht zahlen oder Stromrechnung von denen bezahlen lassen?
Wie müssen angehen?

( Bei die Wohnung mussten wir nicht renovieren…heißt, die haben uns das auch nicht richtig renoviert…wir haben aber laminat verlegen lassen und ein Zimmer streichen lassen. Laminat verlegen etc. haben wir die Hälfte bezahlt. Streichen hat der Vermieter uns nur den Stundenlohn berechnet. Farbe hat uns geschenkt)

halo,
das ist für dieses forum zu komplex, ich rate dringlich zur einschaltung des mietervereines. sollte jemand algII oder bafög beziehen, einen beratungsschein beim amtsgericht holen und nen anwalt aufsuchen - kostet dann max 10,-.
viel glück,
udo

Strom: müsst ihr bezahlen und ordentlich heizen.
Hat sich ja seit dem Bezug nichts geändert. Lag ja nicht am Vermieter dass ihr euch das günstiger vorgestellt hab.
Ebenso mit der offenen Tür.
Wenn ein Zimmer nicht warm wird dann schriflich Anzeigen (mit Frist)
Regler muss natürlich repariert werden. Schriftlich angezeigt? Dann Frist setzen.
Alte Fenster sind kein Mangel, bei altem Haus wäre ich als Mieter auch froh darüber! Kenne das Problem neue Fenster im Altbau…
Vermieter muss ja nicht renovieren vor Neuvermietung, war euch zudem bekannt.
Für die Öfen könnte man ja eine Bedienungsanleitung anfordern. Im Prinzip stellt man mit Regler ein wie stark er nachts lädt, mit Thermostat stellt man die gewünschte Temperatur ein, Schalter fürs Gebläse. Wie stark man auflädt muss man probieren, wenn es vor Heizzeit zu kalt wird wars zuwenig.

Wenn nach Mietbeginn Glasscheibe kaputt ging ist die Rep. Mietersache (außer ihr könnt Defekt nachweisen der dazu führte).
Evtl. ist der Vermieter da aber auch kulant.

Haus für 570 ist ja auch extrem günstig!
367 Eur inkl. Strom bei Nachtspeicheröfen für ganzes Haus finde ich günstig! Da heizen manche mit Heizöl teuerer!

Sehe hier keinen Minderungsgrund. Außer Regler würde nach Fristsetzung nicht repariert.

Unberechtigte Minderung kann schnell zur fristlosen Kündigung führen!

Die Heizkosten müssen sie zahlen , die haben sie auch verursacht.Mängel in der Wohnung sind dem Vermieter schriftlich anzuzeigen und eine angemessen Frist (i.d.R.14 Tage )zu setzen. Sollte sich dann nichts verbessert haben können sie je nach Schwere des Mangels die Miete angemessen kürzen.Grundsätzlich das Beste : Kommunikation mit dem Vermieter !!!

Hallo,

also Miete mindern geht nur, sofern der Vermieter von einem Mangel in Kenntnis gesetzt und ihm eine angemessene Frist gesetzt wurde, weiterhin der VM in dieser Frist nicht reagiert. Theoretisch wurde informiert, aber wohl noch keine Frist gesetzt.
Ich persönlich würde ihn noch einmal schriftlich Informieren ( Einschreiben m. Rückschein)und hier auf die bereits angezeigten Mängel ( nichtfunktionierende Heizung) mit Datum der ersten Anzeige und Fristsetzung von 14 Tage.
Grundsätzlich besteht ein Recht auf Minderung ab in Kenntnis setzen des VM. Ab diesem Tag kann man auch rückwirkend die Miete mindern.
Da ein Heizungsausfall bzw. nicht funktionierende Heizung in der Regel einen Minderungsanspruch bis zu 100% betragen kann, würde ich den VM freundlich ansprechen, wie man sich am besten einigen kann. Eure Nachzahlung ist bestimmt deutlich weniger, als entsprechende Minderung und sowie ich „rauslesen“ konnte handelt es sich bestimmt um einen Vermieter mit dem man reden kann.
Ansonsten setzt Euch mit dem örtlichen Mieterverein oder einem Fachanwalt in Verbindung.

Nur mal so am Rande:
In Bezug auf die schlechten Fenster etc. solltet Ihr dem VM ( manche Bauhäuser bieten das sehr günstig an) auf einen Gebäude-Check ansprechen. Hier wird ermittelt, an welchen Stellen man Energie einsparen kann. Z.B. neue Fenster/Türen. Die Kosten kann der VM durch einen entsprechenden Kredit günstig finanzieren,steuerlich absetzen und mit einer Mieterhöhung wieder reinholen. Oder keine Mieterhöhung, wenn man sich einigt, dass Ihr Euch daran mit Betrag X beteiligt, schließlich würde Euer „Geldbeutel“ am Ende Geld sparen…

Lg
…alles nur meine private Meinung und ersetzt keinen Gang zum Rechtsanwalt.

hallo,erstmal versteh ich nicht wieso sie bei diesen mängeln dort überhaupt eingezogen sind?haben sie da nicht gefragt,bzw.gesehen was dort für schäden sind?
mietminderungen können sie bei erheblichen mängeln vornehmen,sehen sie hier:http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Hallo,

es tut mir leid, aber bei der Vielzahl von Problemen,
bin ich überfordert. Ev. könntet Ihr Euch an einen
Mietervererein wenden (weiss nicht wo ihr wohnt).

Grüße

Hallo,

da die Stromrechnung wohl direkt an Sie gerichtet ist, müssen Sie diese auch bezahlen, da ansonsten der Stromanbieter die Stromzufuhr sperrt.

Daneben stellt sich die Frage, ob Sie die Miete wegen Mängeln (nicht funktionierende Heizkörper, keine Regulierbarkeit der Heizkörper, verstopfte Abwasserleitung) mindern können.

Falls sich ein Raum nicht mindestens auf 20° C erwärmen läßt, liegt ein Mangel vor. Dies müssten Sie beweisen können, wobei der Heizkörper voll aufzudrehen ist.
Sie müssten den Mangel dem Vermieter anzeigen und ihn unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordern.
Reagiert er nicht können Sie den Mangel selbst beseitigen und die entstehenden Kosten von ihm verlangen.
Ob Sie diese Vorgehensweise bei der Heizung in der Küche eingehalten haben, vermag ich nicht zu beurteilen.

Ich empfehle Ihnen daher dringend einen Rechtsanwalt aufzusuchen, da doch etliche Mängel vorhanden sind und auch hohe Extrakosten (Stomkosten) auf Sie zukommen.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruss
Sebastian

Werter Fragesteller!
Sie haben ein Haus gemietet! Was sagt der Mietvertrag aus? Welche Bedingungen sind vereinbart?
Haben Sie den Vermieter über die Mängel schriftlich benachrichtigt? Auch die Mahnung über diese ernsthaften Mängel muss in Schriftform vorliegen bevor Sie zur Mietkürzung schreiten können.
Eine nicht funktionierende Heizung muss kein Mieter dulden.
Ihre Beteiligung an der Renovierubg des Fußbodens war nicht nötig, denn ein Vermieter hat nach § 535 BGB die Mietsache in einem Zustand zu übergeben, der einen vertragsgemäßen Gebrauch erlaubt. Alle dafür notwendigen Aufwendungen hat der Vermieter zu tragen.
Soweit meine Meinung zu ihrem Problem.
Da ich kein Rechtsanwalt bin, nur Mieter, ist meine Meinungsäußerung für Sie eine Ermutigung. Dabei sollten Sie aber immer die rechtmäßigkeit Ihres Standpunktes absichern. Das Mietrecht BGB liefert Ihnen dazu das nötige Wissen. Nehmen Sie unbedingt die Hilfe des für Sie zuständigen Mieterbundes oder eine Verbraucherschutzorganisation in Anspruch.
Noch ein Hinweis: Bringen Sie Ihre Vorgehensweise so, auf einen Stand, dass Sie immer in der Lage sind dem Vermieter Versäumnisse nachweisen zu können.
Ihr Vermieter muss einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache garantieren. Alle Kosten dafür hat der Vermieter zu tragen. So sagt es der § 535 BGB.
Soweit meine Meinung zu Ihrem Problem.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Sie sind mit offenen Augen in eine Bruchbude mit Nachtstromheizungen gezogen und wollen sich jetzt über den Zustand dieser Wohnung beschweren, das geht nicht.

Sie werden die Stromkosten bezahlen müssen. Tun Sie es nicht, wird der Versorger den Strom abstellen. Sie haben einzig ein Recht darauf, dass die vorhandenen, mitgemieten Nachtspeicherheizungen ihren Dienst verrichten.

Das ist zu kompliziert, da muss ein Fachanwalt ran - ich bin überfordert.

Moin - Also - Die Nachtspecherheizung muß der Vermieter instandsetzen, ebenso die Abflussrohre.
Für Euren Energieverbrauch ist der Vermieter nicht verantwortlich.
Ihr könnt die Miete erst nach zweimalieger Aufforderung - innerhalb 6 Wochen - die Miete kürzen.
Wenn aber bedondere Eile geboten ist, sprich - die Heizung funktioniert im Winter nicht, so könnt Ihr einen Handwerker auf eigene Rechnung kommen lassen
und dieses von der Miete abziehen. Bitte schriftlich per Einschreiben Rückschein den Vermieter informieren mit einer sehr kurzen Frist und Aufforderung an ihn den Schaden zu beseitigen. Macht er es nicht, dann auf eigene Rechnung reparieren lassen und abziehen.
Ebenso ist es mit dem Abfluß- Läuft nichts ab Handwerker kommen lassen, könnt Ihr improvisieren dan nach zweimalieger Aufforderung die Miete monatlich 20% kürzen. Das gilt auch für alle anderen Mängel.
Den Zustand des Hauses könnt Ihr nicht bemängeln, den habt Ihr ja vor dem Vertragsabschuss gesehen.
Und wenn ihr eine Scheibe zerdeppert, so müßt Ihr die schon selber bezahlen.

Gruß connection

Hallo,
da die Rechnung vom Stromlieferanten kommt, musst du dort eine Überprüfung veranlassen.
Für die Mängel hättest du deinen Vermieter in die Pflicht nehmen müssen.
Mängel anzeigen, eine Frist für die Behebung setzten. Wäre die Frist verstrichen, hättest du die Miete kürzen können.
Jetzt einfach die Stromrechnung nicht zahlen, falls die Strommenge verbraucht wurde, geht nicht.

Viele Grüße
Llissy

Hallo,

ich arbeite das mal Punkt für Punkt ab, wobei ich manches nicht so verstanden habe, aber die einzelenen Möglichkeiten beschreibe,

Die Heizung wurde ganz oder teilweise lahm gelegt und durch
Radiatoren /rollbare Heizungen ersetzt? Der Vermieter muss für den vertragsmäßigen Zustand der Heizung Sorge tragen.
Die Mehrkosten der „Zusatzheizung“ müßte der Vermieter übernehmen.
Allerdings sollte man den Verbrauch auch dann ermitteln und in Rechnung stellen - ewa durch Stromzähler, die es in jedem Baumarkt für 10 Euro das Stück bekommt. Auch der Anschafungspreis kann dann geltend gemacht werden. Die Geräte gehören dann allerdings auch dem Vermieter.
Die Diffenernz von Nachtstrom/Radiatoren müßt ihr dann geltend machen. Wird schwierig, da ihr nicht so lange dort wohnt, das es Vergleichswerte gibt.

Generell müßt ihr die Stromrechnung erst mal bezahlen - denn ihr seid Kundes des REWE und nicht der Vermieter.

Mängel sind unverzüglich und am Besten nachweislich schriftlich einzureichen.
Das manche Räume keine Türen hatten, sondern nut Türbögen, war euch beim Einzug bekannt und das könnt ihr jetzt nicht Mietmindend geltend machen.
Das habt ihr bei der Wohnungsbesichtigung sehen können, das die Küche praktisch offen ist und so akzeptiert.

Hinterher sich daran stören, das dort eine Tür fehlt, ist nicht!
Wegen dem fehlenden Regler den Mangel geltens machen , Frist setzen und Mietminderung ankündigen. Eine Mietminderung muss immer angekündigt werden.

4.Erreicht eine Wohnung trotz Heizung nicht eine Mindesthemperatur (20 Grad sollte drin sein) dann ist genrerll eine Mietminderung drin, die sich aber danach richtet, wie kalt eine Wohnung wird.
Ist nur eine Küche besonders kalt, fällt dies in der Regel niedriger aus.
Bei Totalausfall oder extremer Kälte kann man die Miete direkt nach Meldung mindern.

Ebenso müssen verstopfte Rohre, kaputte Türe als Mietmangel angezeigt werden.

  1. Renovierung - den Punkt habe ich nicht verstanden. Da kommt es darauf an, worauf sich geeinigt wurde. Entweder habt ihr unrenoviert gemietet oder halt nicht. Ein Anspruch auf eine renovierte Wohnung gibt es nicht. Entweder zieht man in eine renovierte Wohnung oder renoviert selber und vereinbart vertraglich, das man auch unrenoviert ausziehen darf. Versäumt man dies, kann es passieren, das man zu Mietbeginnt renoviert und dann denoch die Schönheitsreparaturen in angemessenem Zeitraum durchführen muss. Dazu müßte man den Mietvertrag kennen - läßt sich also nicht so einfach sagen.

Grob gesagt, müßt ihr alle Mängel zusammen fassen und als Mängelanzeige dem Vermieter schriftlich zukommen lassen (Einwurf-Einschreiben) und eine Frist zur Beseitigung setzen. zeitgleich bei Fristverstreichung die Mietminderung ankündigen.

Ich rate euch dringend zum Mieterverein zu gehen. Die sagen euch dann auch wie man richtig mindert und um wieviel.
Denke bei der Problematik solltet ihr die 80 Euro (inkl Rechtschutz, auf den ihr aber erst nach Ablauf einer Frist Anspruch habt - also für den aktuellen Fall nicht) investieren.

Denke bei euch ist von Anfang an, alles schief gelaufen und bevor das noch verschlimmert wird, sollte man sich einen fachlichen Rat holen. Der Mieterverein schaut sich dann auch den Mietvertrag an und kann euch dann dahingehend beraten.

Heutzutage zieht man auch nicht mehr in eine Wohnung, die mit Strom beheizt wird. Ich rate euch dringend eine andere Bleibe zu suchen. Denn bei einem Haus fällt schon bei sparsamer Nutzung reichlich kosten an.

Meine Mutter hat bis vor kurzem auch mit Strom extrem sparsam ihr Fachwerkhaus beheizt.
Bei 1 Person und Nachspeicher fiel dann ein Abschlag von 159 Euro pro Monat und manche Räume wurden gar nicht beheizt.

200 Euro Abschlag inkl Heizung finde ich jetzt nicht mal übermäßig viel, bei drei Personen.
Da haben manche andere ohne Nachtspeicher schon um die 140 Euro zu zahlen, wenn es entsprechend der Personen ja TV, PC, sowie Durchlauferhitzer (Stromfresser) im Bad gibt.

Viele Grüße

Liebe Ratsuchende,
um zu beurteilen, ob die Nachzahlung hoch ist oder nicht, müßte man die Größe des Hauses kennen und Euren Stromverbrauch in KWH pro Jahr. Hierzu könnt Ihr den Stromlieferanten befragen.
Ich kenne Häuser, bei denen der Stromverbrauch für die Nachtspeicherheizung weniger kostet als Gas.
Die Kaltmiete erscheint mir für ein Haus niedrig (man müßte allerdings auch hier nähere Infos zu Größe und Ausstattung haben), möglicherweise ist damit der erhöhte Heizaufwand ausgeglichen.
Grundsätzlich meine ich, daß Ihr das Risiko hoher Stromkosten selbst eingegangen seid, und das nicht dem Vermieter anlasten könnt.
Wenn die Heizung nicht funktioniert, könnt Ihr ihm eine angemessene Frist zur Reparatur setzen (das Bereitstellen von den Elektroheizgeräten ist keine Dauerlösung) und mit Mietminderung drohen, wenn der Vermieter die Frist ergebnislos verstreichen läßt. Wenn der Vermieter sich selbst nicht mit Nachtspeicherstromheizungen auskennt, sollte er eine Fachfirma beauftragen.
Viel Glück!

Hallo,

das sind ja dubiose Umstände in Eurem Haus. Die Stromnebenkosten müsst Ihr zahlen, da werdet Ihr nicht drumrum kommen. Es ist bekannt, das Nachtspeicheröfen stromfresser sind. Da hättet Ihr Euch im Vorfeld informieren müssen. Ich an Eurer Stelle würde trotzdem den Fall vom Mieterschutzbund prüfen lassen. Diesen gibt es in jeder grösseren Stadt und der kann Euch rechtssichere Antworten auf die ganzen Mängel geben.
Viel Glück!

MfG
murmeltier