Miete "schenken"?

Hallo!

Folgender hypothetischer Fall:
Mutter und Tochter wohnen gemeinsam im Haus der Mutter. Die Tochter macht sich als Heilpraktikerin selbständig. Im Erdgeschoss des Wohnhauses steht seit 2 Jahren ein Gewerberaum leer. Die Mutter möchte diesen ihrer Tochter für eine Praxis zur Verfügung stellen. Miete will sie eigentlich nicht verlangen, vor allem, weil die Tochter sich diese in der Anfangszeit auch nicht leisten kann. Die Mutter ahnt aber, dass das Finanzamt mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden ist, kann aber nicht abschätzen, was die Konsequenz ist. Bislang hat sie in der Einkommensteuererklärung ein Einkommen von 0 € für den leerstehenden Raum angegeben. An dem Einkommen würde sich zwar nichts ändern, aber tatsächlich würde der Raum ja wieder genutzt. Was ist nun beim Finanzamt anzugeben?

Fällt so etwas wie Schenkungssteuer an, wenn die Mutter der Tochter die Miete erlässt? Ist es klüger, wenn die Mutter der Tochter ein Darlehen gewährt, dass diese dann in Raten – als Miete – zurückzahlt? Wäre das (steuerrechtlich) verboten?Macht es unter Umständen mehr Sinn, wenn man den Gewerberaum offiziell als zur Wohnung gehörend (also mehr Quadratmeter Wohnfläche) angibt und die Tochter ihn als häusliches Arbeitszimmer nutzt? Gibt es für so eine Situation einen allgemeinen Tipp, wie man am besten vorgeht?

Vielen Dank (schon mal fürs Lesen und) für Antworten im Voraus!

LG
Tine

Hallo,

Anfangszeit auch nicht leisten kann. Die Mutter ahnt aber, dass das Finanzamt mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden ist,

wieso sollte das FA nicht einverstanden sein ? Wer soll die Mutter zwingen, der Tochter geld abzunehmen ? Die Mutter solte nur keine Kosten für das Haus absetzen wollen. Dann ist alles im grünen Bereich.

genutzt. Was ist nun beim Finanzamt anzugeben?

Nichts, keine Einnahmen, keine ausgaben, keine Abschreibung.

Arbeitszimmer nutzt? Gibt es für so eine Situation einen allgemeinen Tipp, wie man am besten vorgeht?

Warum so kompliziert ?

Gruß

Nordlicht

Servus,

so eine Gestaltung wäre nur interessant, wenn aus den überlassenen Räumen ein steuerlich wirksamer Verlust aus Vermietung erzielt würde, z.B. wegen einer entsprechend gestrickten Finanzierung, 7i-Abschreibung oder sowas.

In diesem Fall wäre das Mittel der Wahl, den Betrag, der der Miete für irgendeine Anlaufzeit (z.B. 24 Monate) entspricht, der Tochter in bar zu schenken (der Freibetrag bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer von 400.000 € reicht da ziemlich weit), so dass diese davon eine ganz reguläre Miete bezahlen kann. Wichtig ist, dass die Schenkung nicht zweckgebunden sein darf: Die Beschenkte muss darüber frei verfügen können - es muss ihr überlassen sein, ob sie damit Miete bezahlen oder lieber ein Appartement auf Antigua kaufen möchte.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, es muss ja nicht tatsächlich die geschenkte Miete sein wie das Geld fließt…
Gruß,
floyd_83

den steuerberater fragen

dann ist man auf der sicheren sete

aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa

Hallo Tine79, wenn sich Deine Tochter als Heilpraktikerin selbständig machen will, dann hat sie vor allem in der Anfangsphase eine ganze Reihe Ausgaben für die Einrichtung der Praxis. Über entsprechende Werbung sollte sie die Eröffnung bekannt geben, damit damit sie sich einen Patientenstamm aufbauen kann. Das wiederum bringt ihr Einnahmen. Es ist nicht so schlimm, wenn sie in den ersten Jahren Verluste macht, so lange sie eine Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft machen kann, denn sie kann viele Kosten - so auch wenigstens die Betriebskosten für die Praxis - steuerlich absetzen und damit ihren Gewinn schmälern. Da der Heilpraktiker zu den „freien Berufen“ gehört, muß sie diese Tätigkeit lediglich dem Finanzamt melden und braucht keine Gewerbeerlaubnis. Ob Du ihr die Räume ansonsten unentgeltlich überläßt oder Miete verlangst ist erstmal egal, wird aber für Deine Tochter dann interessant, wenn sie so viel Gewinn macht, dass sie Einkommenssteuer zahlen müßte. Dann kann auch eine Miete ihren Gewinn noch einmal schmälern. Wenn Du keine Miete für die Räume einnimmst, was Dein gutes Recht ist, bedeutet das steuerlich für Dich, dass Du keine Gewinnerzielungsabsicht hast und dass Du in der Konsequenz auch keine Kosten im Zusammenhang mit diesen Räumen steuerlich geltend machen kannst (z.B. Reparaturen an Elektrik, Wasserinstallation oder Heizung o.ä.). Willst Du aber solche Kosten steuerlich geltend machen, dann mußt Du Einnahmen aus der Vermietung nachweisen. Ein Darlehen kannst Du natürlich auch geben, aber die Raten müssen auch als Rückzahlung gekennzeichnet sein und absetzen kann sie dann nur die daraus resultierenden Zinsen. Was sie mit dem Darlehensbetrag gekauft hat, gehört u.U. zum Betriebsvermögen und kann nach AfA-Liste abgeschrieben werden.
Kleiner Tipp: für die Anfangsfinanzierung sollte Deine Tochter mal beim Europ. Sozialfond nachfragen, ob sie eine „Förderung für Frauen im ländlichen Raum“ beanspruchen kann.