Miete trotz Fristloser Kündigung + Räumungsklage?

Guten Morgen liebe Com!

Person A lebt seit 5 Jahren in einer Wohnung - hat immer Miete + NK gezahlt und soweit nie gross Ärger gehabt.
Gestern(14-10-2011) ruft die Vermieterin von Person A und fragt wann sie den heute (15-10-2011) aus der Wohnung ausgezogen ist zwecks Übernahme der Wohnung.

Person A weist ihre Vermieterin darauf hin das sie weder eine Kündigung noch sonst irgendwas etwas bekommen hat - was der Vermieterin aber egal ist - sie meint das Person A seit 2 Monaten keine Miete mehr gezahlt hat und sich die anderen Parteien in dem Haus über ständigen Lärm beschweren (was diese aber bei direktem Nachfragen verneinen).

Die Vermieterin hat Person A heute die Kopien ihren Kündigung in den Briefkasten geworfen in der nochmals alle Anschuldigungen drinne stehen, und die Vermieterin nun mit Räumungsklage droht.

Muss Person A nun weiterhin die Miete zahlen solange dieser Streit über die Anwälte und Gerichte laufen wird, oder wie sieht das aus?

(Termin beim Anwalt erst am Dienstag)

Lg Und schönen Tag

Natürlich muss A die Miete weiterhin zahlen, sie wohnt ja noch in der Wohnung - und die Kündigung durch die Vermieterin ist vermutlich ohnehin nicht rechtswirksam.
Wenn A nachweislich die Miete gezahlt hat, scheidet dieser Kündigungsgrund schon mal aus.
Eine Kündigung wegen Lärmbelästigung setzt entsprechende Lärmprotokolle und Abmahnungen (schriftlich!) voraus.
Außerdem ist eine Kündigung an gewisse inhaltliche Formen gebunden und muss nachweisbar zugestellt worden sein.

Nur zur Klarstellung
Hallo,

insg. richtig, nur, damit der Fragesteller keine falschen Vorstellungen bekommt (und seinen dargestellten Sachverhalt selbst prüfen kann).

Natürlich muss A die Miete weiterhin zahlen, sie wohnt ja noch
in der Wohnung -

Ja.

und die Kündigung durch die Vermieterin ist
vermutlich ohnehin nicht rechtswirksam.

Hier würde ich doch von Spekulationen abraten, die den Fragesteller, bzw. A möglicher Weise teuer zu stehen kommen könnten.

Wenn A nachweislich die Miete gezahlt hat, scheidet dieser
Kündigungsgrund schon mal aus.

Richtig, wenn.

Eine Kündigung wegen Lärmbelästigung setzt entsprechende
Lärmprotokolle und Abmahnungen (schriftlich!) voraus.

Kann, muss nicht. Eine Abmahnung ist zwar hier die Regel, in Ausnahmefällen kann sie aber auch entnehrlich sein, wenn (je nach behauptetem Vorfall) die Fortsetzung gänzlich unzumutbar ist. Protokolle müssen nicht erstellt werden, dafür gibt es keine gesetzliche Regelung), sie werden aber im Räumungsprozess zur Substantiierung häufig notwendig sein.

Wahrscheinlich bedarf es in der Tat aber zuvor einer Abmahnung (wenn noch keine ergangen ist).

Außerdem ist eine Kündigung an gewisse inhaltliche Formen
gebunden und muss nachweisbar zugestellt worden sein.

Sie muss nicht zugestellt werden, sondern nur zugehen, wie jede andere Willenserklärung auch (also auch durch einfachen Brief). Aber, und insofern ist sie jedenfalls was den geschilderten Einwurf angeht, wohl in der Tat unwirksam, da der Einwurf von Kopien mangels Originalunterschrift die Schriftform nicht wahrt.

Gruß
Dea